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Warum Textpakete gelöscht?

Verfasst: 18.07.2011, 12:11
von SEO-Texter
Mahlzeit, warum wurden meine Textpakete auf den Marktplatz von heute Morgen gelöscht? Impressum war drin gewesen! Und ansonsten nicht gegen die regeln verstosen!

Verfasst:
von

Re: Warum Textpakete gelöscht?

Verfasst: 18.07.2011, 14:58
von Margin
SEO-Texter hat geschrieben:Mahlzeit, warum wurden meine Textpakete auf den Marktplatz von heute Morgen gelöscht? Impressum war drin gewesen! Und ansonsten nicht gegen die regeln verstosen!
Na ja beinahe ^^

Telefonnummer fehlt.
Ich könnte sie ggf. nachpflegen und Dein Posting wieder hochschieben oder änderst die verknüpfte Grafik ...

Re: Warum Textpakete gelöscht?

Verfasst: 18.07.2011, 15:40
von SEO-Texter
Margin hat geschrieben:Na ja beinahe ^^
Löl, oki ^^

Telefonummer bringt bei mir bloß nicht viel, da werden die Leute anrufen und keiner geht dran. Ich bin auf beiden Ohren hochgradig schwerhörig, beiderseitige praktische Taubheit lt. Bescheid.

Ist es ohne Telefonnummer in diesen Fall oki? :wink:

Verfasst: 18.07.2011, 15:47
von Margin
Kann ich nix machen, dann würd's der nächste wieder ins Archiv schieben ;-)

Re: Warum Textpakete gelöscht?

Verfasst: 18.07.2011, 16:13
von 800XE
SEO-Texter hat geschrieben:beiderseitige praktische Taubheit lt. Bescheid.

Ist es ohne Telefonnummer in diesen Fall oki? :wink:
Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust ....
... und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können


und Du sagst mir jetzt wahrscheinlich das Du keinen Scanner hast

dann sag ich Dir, "Du hast kein Telefon mit Blinklicht"
hättest Du ein Telefon mit Blinklicht statt Klingel, könntest mit den "Augen" praktisch "hören" wenn es klingelt

Verfasst: 18.07.2011, 16:27
von mano_negra
das hat mich jetzt wirklich interessiert und anscheinend ist eine telefonnummer gar nicht zwingend erforderlich.
§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“

.....Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ...
https://www.impressumservice.de/?page_id=109

Verfasst: 18.07.2011, 16:42
von Schwede
mano_negra hat geschrieben:das hat mich jetzt wirklich interessiert und anscheinend ist eine telefonnummer gar nicht zwingend erforderlich.
§ 5 Nr. 2
„Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“

.....Das Problem dieser Vorschrift ist die unmittelbare Erreichbarkeit. Wird ein Kontaktformular genutzt, so muss darüber eine direkte Kommunikation möglich sein. Jüngst entschied der EuGH, dass das Kriterium bei einer Antwortzeit von einer Stunde erfüllt ist und zumindest in diesem Fall keine Telefonnummer nötig ist ...
https://www.impressumservice.de/?page_id=109
Ja, so weit ich recherchieren konnte, ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich, wenn "neben der E-Mail-Adresse ein zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg gegeben ist".

Wann der "zweite Kommunikationsweg" nun aber "unmittelbar" und "effizient" ist, ist wohl wieder eine Auslegungssache und verschiedene Gerichte werden sicher nicht immer zum gleichen Ergebnis kommen.

Wer sicher gehen möchte, der sollte wohl nach wie vor besser eine Telefonnummer angeben.

Bez. der Eingangsfrage kann man eigentlich nur empfehlen, zwar eine Telefonnummer im Angebot zu nennen; jedoch einen kleinen Vermerk zu schreiben, dass dieser Kommunikationsweg in diesem Falle eben nicht effizient ist.

Gruss
Schwede

Re: Warum Textpakete gelöscht?

Verfasst: 18.07.2011, 17:23
von SEO-Texter
800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können.
Dir geht's aber sonst ganz gut? Oder klingelt es bei Dir irgendwo mal ein bischen? Siehst ja auf den Foto auch ein bischen lustig aus :lol:

Verfasst: 18.07.2011, 17:41
von SEO-Texter
Schwede hat geschrieben:Bez. der Eingangsfrage kann man eigentlich nur empfehlen, zwar eine Telefonnummer im Angebot zu nennen; jedoch einen kleinen Vermerk zu schreiben, dass dieser Kommunikationsweg in diesem Falle eben nicht effizient
Also ich würde mich hüten meinen Schwerbehindertenausweiß auf den Marktplatz in meinen Posting mit zu publizieren ^^

Das einzige was ich machen könnte: Abakus meinen Schwerbehindertenausweiß zu zusenden / faxen, dann müßten diese aber wieder die Mods informieren, wäre also umständlich, also packe ich demnächst die telefonummer mit in's Bild rein.

Unabhängig davon ist dieser Vorschlag von unseren Freund "800XE" diskriminierend und beleidigend nach dem Gleichstellungsgesetz für Schwerbehinderte.

Ich habe einen Screenhot angefertigt als Beweiß, sofern ich diesen meinen Rechtsanwalt übergeben würde, zwecks Schadensklage wegen Diskriminierung, kann es sehr sehr sehr teuer werden für unseren Freund "800XE" :wink:
800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust
und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können

Verfasst: 18.07.2011, 18:01
von Schwede
SEO-Texter hat geschrieben:Unabhängig davon ist dieser Vorschlag von unseren Freund "800XE" diskriminierend und beleidigend nach dem Gleichstellungsgesetz für Schwerbehinderte.

Ich habe einen Screenhot angefertigt als Beweiß, sofern ich diesen meinen Rechtsanwalt übergeben würde, zwecks Schadensklage wegen Diskriminierung, kann es sehr sehr sehr teuer werden für unseren Freund "800XE" :wink:
800XE hat geschrieben:Wenn Du den Bescheid einscannst und ins Posting einbaust
und die MODs nicht beidseitig "prraktisch" blind sind, dann sollte das doch funktionieren können
Ich schätze, Du hast noch nicht viele Postings von Andy (800XE) gelesen.
Seine Anmerkung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein kleiner Scherz gewesen.
Ich bin mir völlig sicher, dass er Dich keinesfalls diskriminieren wollte, noch Dir sonst in irgendeiner Weise übel mitspielen wollte.
Wahrscheinlich wird er das selber auch noch klarstellen.

Gruss
Schwede

Verfasst: 18.07.2011, 18:09
von swiat
Das man in Deutschland gleich zum Anwalt rennen will, ich würde auch sagen das es Andy nicht so gemeint hat, wer seine Beiträge schon länger verfolgt, wird das Wissen.

Gruss

Verfasst: 18.07.2011, 18:10
von Margin
Nun ja, wenn ein körperlich Behinderter einen Behindertenparkplatz nutzen möchte, muss er auch seinen Ausweis sichtbar im Fahrzeug anbringen.

Nichtsdestotrotz will ich hier keine Befundscans oder ähnliches sehen :lol:

Es ist schlicht und ergreifend für uns nicht praktikabel, hier Sonderregeln zu fahren, zumal es nicht bei einer bleiben wird, fangen wir erst damit an. Einfach mit angeben und gut ist. Wie Du dann damit verfährst, ist nicht mehr unser Problem :P

Verfasst: 18.07.2011, 18:11
von SEO-Texter
Schwede hat geschrieben:Ich bin mir völlig sicher, dass er Dich keinesfalls diskriminieren wollte, noch Dir sonst in irgendeiner Weise übel mitspielen wollte.
Spruch ist Spruch ob Ernst oder scherzhaft gemeint, unabhängig davon ändert an der Tatsache auch nichts daran, wenn es nur scherzhaft gewesen war!

Ausserdem: War muß ich mich aufgrund meiner Schwerbehinderung mit Scherzen anderer auseinandersetzen? Eindeutig Diskrimierung und gegen die Gleichstellung von Behinderten Menschen :wink:

Für unseren Freund "800XE":

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung - trifft eindeutig zu!

https://www.123recht.net/Die-Artikel-1- ... 2__p3.html

erläutert:

"(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Verfasst: 18.07.2011, 18:15
von Margin
Oha, muss ich nun mein Posting oben editieren in Behördenernst?
Und was muss ich unternehmen, wenn nächstes mal wieder jemand zu mir Kurze sagt? :o
Heiliges Kanonenrohr, ich glaub, jetzt gehts rund hier ...

Verfasst: 18.07.2011, 18:16
von ErwinRommel
Das Grundgesetz kann hier aber keine Anwendung finden, denn das gilt ausschließlich in der Beziehung zwischen Staat und Bürger.