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hmm... also mir drängt sich hier sofort erstmal eine Frage auf.... müssen Teilnehmer irgendetwas bezahlen oder ist es komplett kostenlos? denn das dürfte auf jeden Fall rechtlich einen riesen Unterschied machen....outsida hat geschrieben:Hallo, ich habe da so eine Idee. Und zwar möchte ich eine Internetseite online stellen. Die ähnlich ist wie diese Foto Voting seiten. Nur das derjenige der die meisten Votes hat, was gewinnen kann. Und derjenige, der die meisten Votes abgegeben hat, auch was gewinnt. Ist ja eine Art Gewinnspiel. Muss ich da auf irgendwas achten. Ich meine jetzt rechtlich gesehen. Muss das notariell betreut werden oder so???
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
hmm, nicht dass das ein Wettbewerb für die besten Clickbot-Programmierer werdenund der der diemeisten Stimmen abgegeben hat, ist der Gewinner.
Für Gewinnspiele gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch den Titel 11, §§ 657 bis 661a (alle Paragraphen sind für Dich von Interesse, nicht nur die letzten beiden). Wie weiterhin Daniel schon schrieb, brauchst Du ein Impressum, und zwar eines, das dem Teledienstegesetz entspricht. Ein Blick in das Teledienstedatenschutzgesetz kann bei der Gelegenheit auch nicht schaden.outsida hat geschrieben:Muss ich da auf irgendwas achten. Ich meine jetzt rechtlich gesehen.
ein clickbot ist einfach ein kleines script/Programm, dass in bestimmten Abständen vorbei kommt und eine Aktion ausführt... zur Not auch über Proxy-Server... und da der bot sich eh nur den Quelltext anschaut, und kein Javascript ausführt, ist auch ein Layer Ad kein Hindernis...outsida hat geschrieben:Was hat es mit diesen Clickbots auf sich. Und wie kann man sich davor schützen, ich habe jetzt schon IP und Session_id Protokolierung, so das man nur alle 3 Stunden voten kann.
Die haupteinnahmequelle auf der Seite werden Layer-Ads sein. Der vote Button verbirgt sich auch immer hinter dem Layer, so dass man ihn schließen muss. Hat noch einer Tips?
Was bedeutet eigentlich der Rechtsweg ist ausgeschlossen???
Wobei aber anzumerken sei, dass so ein Sprüchlein keine Gesetze aushebeln kann und von daher eher als folkoristische Dekoration zur Abwehr von allzu enttäuschten Gewinnspielteilnehmern und ihrer Langeweile einzuordnen ist. Die Wirkung von Knoblauch auf Vampire und Ziegelmehl auf böswillige Hausgäste ist vermutlich als sehr ähnlich einzuordnen.net(t)worker hat geschrieben:wenn du den rechtsweg ausschliesst kann sich später keiner per Gericht zum Gewinner erklären lassen...outsida hat geschrieben:Was bedeutet eigentlich der Rechtsweg ist ausgeschlossen???