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Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 19.12.2005, 21:29
von PC Freak
Hallo,
ich mache auf meiner Homepage mit Hilfe von einem Partnerprogramm im Monat knapp 100 € gewinn. Jetzt habe ich mir allerdings mal Gedanken darüber gemacht, wie es mit Steuern, Gewerbeschein usw. aussieht ?

Gibt es in Sachen Steuern ein gewissen Freibetrag, bis dem ich keine Steuern zahlen muss ? Wie sieht es mit dem Gewerbeschein aus ? Einfach beantragen und alles ist geklärt, oder wie genau läuft das ab ? Hab ich dadurch Nachteile etc. ?

Habe mir bisher noch kein Geld von meinem Verdienst auszahlen lassen, da ich mit der rechtligen Lage noch nicht so ganz Vertraut bin und mir auch erst in 2 Monaten, wenn ich 18 bin einen Gewerbeschein anschaffen könnte.

Vielen Dank, würde mich über sämtliche Infos freuen !!!

Wenn ich mir im Internet die ganzen Steuer Seiten usw. anschaue blicke ich garnichtmehr durch *G* Hier im Forum habe ich leider keinen passenden Thread gefunden.

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Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 19.12.2005, 22:59
von Inteliplus
also grundsätzlich gibt es schon ein Freibetrag. Hast du sonst noch Verdienste nebenher...wenn nein..dann befindest du dich noch weit drunter...

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 19.12.2005, 23:46
von PC Freak
Verdiene nebenbei in meiner Ausbildung als Mechatroniker mit Abzüge usw. knapp 400 €

würde mich über weitere Infos freuen :D

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Verfasst: 20.12.2005, 00:35
von Magical
Also Gewerbe musst Du anmelden, sobald es langfristig und auf Gewinnerzielung angesetzt ist. Was ja der Fall sein dürfte.
Nach der Gewerbeanmeldung erhälst Du ein Schreiben vom Finanzamt, wo Du bisschen was ausfüllen musst - bei Dir reicht bei den Einkünften die Kleinunternehmerregelung (keine Umsatzsteuer). Liegst mit ca. 100 pro Monat deutlich drunter...
Musst dafür auch Deine Einnahmen schätzen.
Bei der Steuererklärung nach dem Jahr musst Du dann noch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und ggfl. einen Anlagenspiegel.
Der ausgewiesene Gewinn wird dann vollständig zu dem anderen Einkommen gerechnet und je nach Höhe (nach Verrechnung mit Ausgaben bzw. Werbekosten) ggfls versteuert (mit Deinem persönlichen Steuersatz - wenn das der Fall ist, dürfte dies gering ausfallen, da ja auch Dein insgesamtes Einkommen nicht so übermäßig hoch zu Beginn sein wird).
Weiter gibt es keine Einschränkungen, die Dich betreffen sollten...

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 20.12.2005, 01:28
von Kristian
Hallo
@Wie kommst du mit deinem Chef aus?
Generell kann es dir passieren, dass in deinem Arbeits/Ausbildungsvertrag Nebentätigkeit verboten wird, gerade in der Mechatroniker-Branche.
Die zielen zwar mehr auf Schwarzarbeit aber egal, besser fragen.
Bei den Einnahmen kann es dir aufs Jahr passieren, dass du in die Sozialabgaben reinrutschst. Ist dann erstmal dumm und wird erst beim Steuerausgleich am Jahresende ein Lichtblick.
Gruss Kristian

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 20.12.2005, 01:31
von PC Freak
uns wurde gesagt, dass wir nebenbei gerne jobben können, etc. so lange wir fit in der Ausbildung erscheinen.

Das mit den Sozialabgaben versteh ich nicht ganz :o

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 20.12.2005, 01:39
von Kristian
Hallo
Ab einem Verdienst von X, ich kenne die aktuelle Zahl nicht, must du Sozialabgaben abführen.
Für mich war es unterm Strich damals im dritten Jahr weniger Kohle als im ersten.
Wenn es dumm läuft kommst du mit den Zusatzeinnahmen über die Grenze.
Dann hilft nur am Jahresende die eigenen Kosten geltend machen und Abgaben zurückholen, das kann nur der der sie auch gezahlt hat.
Das Ganze läuft unter "die spinnen die Germanen".
Gruss Kristian

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 20.12.2005, 18:28
von PC Freak
ok werd mich mal weiterinformieren wegen dem freibetrag usw.

Mal eine ganz dumme Frage:
Wie kommt das Steueramt überhaupt an die Verdienstinfos, die ich bei Partnerprogrammen verdient habe ? Schauen die öfter mal aufs eigene Konto etc. ?

Re: Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 20.12.2005, 18:44
von 800XE
PC Freak hat geschrieben:Wie kommt das Steueramt überhaupt an die Verdienstinfos, die ich bei Partnerprogrammen verdient habe ?
Schauen die öfter mal aufs eigene Konto etc. ?
früher durften die das nicht ...

seit ein parr Monaten gibts kein "Bankgeheimniss" mehr

Verfasst: 20.12.2005, 23:55
von Magical
öfter mal schauen sie auf jeden Fall nicht aufs Konto.
Aber Du musst Deine Einnahmen in der Steuererklärung angeben...und wenn es ganz dumm kommt, kann es durchaus mal ne Steuerfahndung geben (aber keine Panik, bei Kleinunternehmern im Durchschnitt vielleicht aller 40 Jahre mal...)
Aber auf jeden Fall kann das Finanzamt (derzeit zumindest) nicht ohne Grund die Umsätze auf Deinem Konto abfragen..

Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 21.12.2005, 11:15
von Nullpointer
wenn der partnerprogrammanbieter in d sitzt, wird er früher oder später überprüft (die sind dem FA sowieso suspekt). und dann gehen die, ähnlich einem suma-spider, die links zurück und landen bei dir.
ist dann ärgerlich, wenn du irgendwann nachzahlen musst, was du vor fünf oder sechs jahren unterschlagen hast.

ehrlich währt am längsten...

Verfasst: 28.12.2005, 12:25
von cyberradler
Hallo,

lass Dich mal von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) telefonisch beraten. Gerade für Firmengründer können die hilfreiche Tipps geben. Die wissen auch, ob Du wirklich ein Gewerbe gründen musst oder ob bei dem recht geringen Einkommen das unter einer freiberuflichen Tätigkeit möglich ist. Adressen findest Du unter https://www.ihk.de (Links oben unter IHK-Finder).

Gruß
Markus

Re: Gewerbeschein und Steuern

Verfasst: 29.12.2005, 10:29
von Freilaufender
Nullpointer hat geschrieben:wenn der partnerprogrammanbieter in d sitzt, wird er früher oder später überprüft (die sind dem FA sowieso suspekt). und dann gehen die, ähnlich einem suma-spider, die links zurück und landen bei dir.
ist dann ärgerlich, wenn du irgendwann nachzahlen musst, was du vor fünf oder sechs jahren unterschlagen hast.

ehrlich währt am längsten...
Mit jeder Steuererklärung geht eine Cross-Meldung an Dein Finanzamt. Immerhin will Dein Affi-Partner ja auch Kosten geltend machen und reicht daher die entsprechende Belege bei seinem FA ein....