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Geschäftskonto

Verfasst: 23.03.2007, 13:36
von blacky99
Tag !
Mich würde mal interessieren, ob ihr für eure Aktivitäten im Internet ein eigenes Geschäftskonto eingerichtet habt!
Ich finde es schon sehr sinnvoll, weil wenn man seine Steuererklärung macht, kann man alle Ein- bzw. Ausgänge leichter nachverfolgen.
Und noch was, ich hätte das Konto gerne nicht auf meinem Namen am laufen, sondern auf den Namen des Gewerbes. Nun sagte mir meine Bank aber, dass mein Gewerbe keine juristische Person sei und man als Zahlungsempfänger daher immernoch meinen Namen eingeben müsse.
Wie mache ich aus meinem Gewerbe jetzt eine juristische Person ? Reicht die Eintragung ins Handelsregister, also einer Einzelunternehmung oder beginnt es erst mit der Gründung einer GmbH etc.?
Vielen Dank!

Verfasst:
von

Verfasst: 23.03.2007, 13:47
von w3news
ein geschäftskonto sollte man auf jeden fall einrichten, schon alleine weil man die ksoten für das konto dann auch komplett absetzen kann

wenn du ein konto auf dein gewerbe,besser auf den namen deiner firma,laufen lassen willst,brauchst du zum beispiel eine gmbh, die eintragung ins handelsregister erfolgt immer bei einem unternehmen, das hat damit nichts zu tun

Verfasst: 23.03.2007, 13:49
von blacky99
Ja bei einer GmbH kann man es natürlich. Aber ich möchte keine GmbH gründen weil ich
keine 25000 Euro habe, aber trotzdem ein Konto haben, das auf den Namen meiner Firma läuft. Welche Möglichkeiten habe ich da?

Verfasst: 23.03.2007, 14:08
von ole1210
schon alleine weil man die ksoten für das konto dann auch komplett absetzen kann
Blöde Begründung.

Wenn ich keins einrichte, habe ich gar keine Kosten!

Verfasst: 23.03.2007, 14:13
von blacky99
@Ole1210

Wie stellst du dir denn vor Geld zu empfangen? Beim Käufer an der Tür klopfen und ne Tüte aufhalten?

Verfasst: 23.03.2007, 14:29
von christians
Auch wenn das jetzt etwas Kleinkariert klingt, Du hast keine Firma: https://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Deshalb bist Du auch Kontoinhaber und nicht Dein "Unternehmen".

Und als Praxistipp: bei kleinen Beträgen (bei vielen Banken alles <1000-2000 EUR) schaut niemand nach dem Kontoinhaber, da wird nur die Kontonummer verglichen. D.h. Überweisungen an das "Unternehmen" gehen problemlos auf das Konto.

Verfasst: 23.03.2007, 14:29
von w3news
ole1210 hat geschrieben:Wenn ich keins einrichte, habe ich gar keine Kosten!
ich geh mal davon aus das er sein privates konto derzeit nutzt und die kosten dafür kann man wohl kaum beim finanzamt gelten machen...

Verfasst: 23.03.2007, 14:30
von chrizz
wenn die bank sagt, dass sie ne jur. Person als Kontoinhaber brauchen, dann ist das halt so. dann musst du dein konto halt mit deinem namen führen. ich sehe da keine möglichkeit/notwendigkeit. die bank will halt auch irhe sicherheit haben.

Verfasst: 23.03.2007, 14:34
von crazyblogz
Zwetites Bankkonto ja, Geschäftskkonto nein, heisst zumindest offiziell nur girokonto :-).

Ist ja viel übersichtlicher wenn privates und geschäftliches getrennt ist.

Verfasst: 23.03.2007, 14:35
von ole1210
Solange es nen kleines Unternehmen ist, nebenberuflich etc. würede ich es weiter über das normale Konto laufen lassen.

Wie schon gesagt, wenn du keine Kosten durch nen zusätzliches Konto hast, musst du auch nix geltend machen.

Verfasst: 23.03.2007, 14:46
von Pompom
Mich würde mal interessieren, ob ihr für eure Aktivitäten im Internet ein eigenes Geschäftskonto eingerichtet habt!
Natürlich !
Nur so kannst du dem Finamt vermitteln, was Privat und was Unternehmung ist.
Deine Ein- und Ausgaben werden an Hand der Kontobewegungen gebucht.

Und noch was, ich hätte das Konto gerne nicht auf meinem Namen am laufen, sondern auf den Namen des Gewerbes. Nun sagte mir meine Bank aber, dass mein Gewerbe keine juristische Person sei und man als Zahlungsempfänger daher immernoch meinen Namen eingeben müsse.
Richtig. Das Konto läuft auf dich privat, bei den meisten Banken kannst du jedoch deine Unternehmensbezeichnung mit hinterlegen, dass Einnahmen für den Empfänger auch gutgeschrieben werden. Machst du das nicht, kann es passieren, dass die Bank die Zahlung ablehnt.

Als Kleinschnurpsunternehmen bist du nicht mal im Handelsregister eingetragen.
Normalerweise soll sich deine Gewerbebezeichnung immer aus Gewerbe + Vorname + Nachnahme zusammensetzen, falls du eine Einzelunternehmung hast,
also z.B. Suchmaschinenspammer Peter Lustich, oder sowas.
Jedoch kannst du deine Kunden oft nicht dazu überreden, dass sie bei einer Überweisung den kompletten Unternehmensnamen angeben...

Verfasst: 23.03.2007, 14:52
von blacky99
Als Kleinschnurpsunternehmen bist du nicht mal im Handelsregister eingetragen.
Normalerweise soll sich deine Gewerbebezeichnung immer aus Gewerbe + Vorname + Nachnahme zusammensetzen, falls du eine Einzelunternehmung hast,
also z.B. Suchmaschinenspammer Peter Lustich, oder sowas.
Jedoch kannst du deine Kunden oft nicht dazu überreden, dass sie bei einer Überweisung den kompletten Unternehmensnamen angeben...
Genau. Optimal wäre ein Kontoname, der meine Domain als Namen enthält, also z.b. "xyz.de" ohne Vornamen oder Nachnamen noch sonst was. Und das geht also nur wenn "xyz.de" eine juristische Person und damit eine GmbH ist ? Reicht da keine Einzelunternehmung?

Verfasst: 23.03.2007, 15:16
von Pompom
Und das geht also nur wenn "xyz.de" eine juristische Person und damit eine GmbH ist ?
Ja.
Reicht da keine Einzelunternehmung?
Nein. Wie gesagt, du kannst jedoch deinem Bänckherr sagen, dass du Zahlungseingänge der Art xyz.de erwartest, und dass du vorbeikommst und ihm was böses antust, wenn er das Geld wieder wegschickt. Meistens machen die das dan auch :D

Verfasst: 23.03.2007, 15:45
von christians
Es gibt auch andere juristische Personen als die GmbH. Wikipedia zählt sie auf.

Verfasst: 24.03.2007, 10:56
von blacky99
Wie siehts denn mit der Eintragung als e.K. (eingetragener Kaufmann) aus?
Wird das Gewerbe dadurch auch zur juristischen Person? Wäre nämlich für ein kleines Gewerbe etwas vorteilhafter als ne GmbH.