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Wann darf ich wen per E-Mail anschreiben?

Verfasst: 28.06.2007, 19:06
von PageRenk
Hallo,

ich möchte für ein regionales Portal mit Branchenverzeichnis sämtliche Firmen aus der Region per E-Mail anschreiben, und Ihnen mitteilen, dass sie die Möglichkeit haben sich dort kostenlos einzutragen.
Jetzt habe ich dazu hier im Forum einiges gelesen, und bei Google gesucht. Das hat mich aber alles mehr verunsichert als dass es mir geholfen hat.
Was ich jetzt weiß, dass ich keine Mailadressen aus anderen Branchenverzeichnissen ziehen darf.

Was ist aber, wenn ich weiß dass es die Firma Meier gibt. Dann gehe ich auf deren Webseite, suche mir die E-Mailadresse und schreibe Sie an?

Verfasst:
von

Verfasst: 28.06.2007, 19:26
von net(t)worker
per email ist es Spam... bei email gilt das gleiche wie bei Anrufen, es ist erlaubt wenn du ein berechtigtes Interesse vermuten kannst... also ich würde das dann so auslegen, dass das was du anbieten möchtest zum Tagesgeschäft der Branche gehört... also einem Bäcker Mehl anbieten etc... aber dass ein Bäcker evtl. interesse haben könnte seine webseite in ein branchenverzeichnis einzutragen, da würde ich sagen kann man nicht vermuten... selbst wenn alle anderen Bäcker sich bereits eingetragen haben, kann man nicht davon ausgehen, dass er es auch möchte... ein Bäcker braucht keinen Eintrag in einem Branchenverzeichnis um Geld zu verdienen...

per Brief wäre es ok... ebenso könntest du persönlich bei den Firmen vorsprechen und dein verzeichnis vorstellen...

Verfasst: 28.06.2007, 19:43
von PageRenk
es ist erlaubt wenn du ein berechtigtes Interesse vermuten kannst
Wenn er schon im Internet präsent ist (Bsp: eigene Webseite) dann ist es doch für den Unternehmer von Interesse, dass er auch gefunden wird.

Da muss es doch Möglichkeiten geben!?

Was ist wenn einfach jemanden per E-Mail anschreibe und nach einem Linktausch frage. So wie es von vielen hier betrieben wird. Das ist dann erlaubt?

Ich könnte es doch auch so auslegen, dass ich mit dem Unternehmen einen Linktausch plane. Der Unternehmer setzt einen Link auf seine Seite und bekommt dafür einen von mir in meinem Branchenverzeichnis.

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Verfasst: 28.06.2007, 20:01
von net(t)worker
PageRenk hat geschrieben:Was ist wenn einfach jemanden per E-Mail anschreibe und nach einem Linktausch frage. So wie es von vielen hier betrieben wird. Das ist dann erlaubt?
betrachten wir doch mal was ein linktausch ist... du bietest einen Link an und möchtest dafür eine Gegenleistung haben, eben einen Link... hmm... sieht nach einem Geschäftsvorschlag aus...

wenn es zum Tagesgeschäft der angemailten Firma gehört Links zu tauschen ist es ok... ansonsten wohl eher Spam...

z.B. ein Bäcker der eine Webseite hat muss nicht im Internet gefunden werden.... wenn der besser gefunden werden möchte, sucht er sich ein Ladengeschäft in der Innenstadt...
auch gibt es genug Firmen die sagen von vornherein, dass die webseite nur direkt auf den Geschäftsunterlagen und in Printmedien angegeben wird, damit man sich schon etwas über die Firma informieren kann... also kannst du in den meisten Fällen kein begründetes Interesse an einem Linktausch oder Branchenkatalogeintrag vermuten... nur eben bei Firmen von denen bekannt ist, dass sie Linktausch betreiben oder aufgrund der Branche angenommen werden kann... also wirste zumindest alle SEO Firmen der Umgebung wegen Linktausch anmailen können oder Firmen die direkt einen Linktausch auf der Webseite anbieten....

Verfasst: 28.06.2007, 20:26
von PageRenk
Ok, ich gebe mich erst mal geschlagen.

Aber wie mache ich dann das Verzeichnis bei den Unternehmen bekannt?

Per Post -> ist ziemlich teuer und aufwendig
Ne Anzeige in der Presse wäre da schon besser.

Hat jemand noch andere Ideen?

Re: Wann darf ich wen per E-Mail anschreiben?

Verfasst: 28.06.2007, 20:53
von Hasso
PageRenk hat geschrieben:ich möchte für ein regionales Portal mit Branchenverzeichnis sämtliche Firmen aus der Region per E-Mail anschreiben, und Ihnen mitteilen, dass sie die Möglichkeit haben sich dort kostenlos einzutragen.
Warum möchtest Du nun wirklich die Firmen anschreiben?
Wenn es sich wirklich um Firmen handelt und der Eintrag kostenlos ist, kannst Du deren allgemeinzugängliche Daten doch problemlos in Dein regionales Portal ohne weiteres eintragen.

Gruß
Hasso

Re: Wann darf ich wen per E-Mail anschreiben?

Verfasst: 28.06.2007, 21:47
von net(t)worker
Hasso hat geschrieben:Warum möchtest Du nun wirklich die Firmen anschreiben?
Wenn es sich wirklich um Firmen handelt und der Eintrag kostenlos ist, kannst Du deren allgemeinzugängliche Daten doch problemlos in Dein regionales Portal ohne weiteres eintragen.
joo... da hat der Hasso recht... aber... :wink:

du musst natürlich aufpassen dass die Einträge nicht nur "schmückendes Beiwerk" zu Adsense oder sonstiger Werbung wird, ansonsten könnte dies recht schnell als Markenmißbrauch ausgelegt werden... so manche Contentbeschaffung kann schon in einen halben Hindernislauf ausarten... :wink:

Verfasst: 29.06.2007, 05:47
von PageRenk
Hasso hat geschrieben:Wenn es sich wirklich um Firmen handelt und der Eintrag kostenlos ist, kannst Du deren allgemeinzugängliche Daten doch problemlos in Dein regionales Portal ohne weiteres eintragen.
Das könnte ich tun. Da man aber in dem Portal spezielle Angeben wie den Ansprechpartner oder nen Firmenlogo machen kann, möchte ich dass sich die Firmen selbst eintragen.
net(t)worker hat geschrieben:du musst natürlich aufpassen dass die Einträge nicht nur "schmückendes Beiwerk" zu Adsense oder sonstiger Werbung wird, ansonsten könnte dies recht schnell als Markenmißbrauch ausgelegt werden... so manche Contentbeschaffung kann schon in einen halben Hindernislauf ausarten...
Bei diesem Projekt geht es nicht darum, nur Content zu erstellen. Nein, ich möchte hier wirklich ein Portal erstellen, das der Region nützt.

Verfasst: 30.06.2007, 09:50
von SeroZ
Irgendwie ist die Frage des Interesses ausschlaggebend.

Hast Du zum Beispiel ein kostenloses Urlaubsportal hast, in dem sich Hotels eintragen können und diese Hotels auch schon in Portalen der Konkurrenz sind, dürftest Du diese auch anschreiben und auf Dein kostenloses Portal aufmerksam machen.

Man geht in diesem Fall davon aus, dass das Hotel Interesse hat, auch in Deinem Portal vertreten zu sein, da es ja schon in anderen Portalen ist.

Oder habe ich das falsch verstanden?

Gruß

SeroZ

Verfasst: 02.07.2007, 06:14
von Cura
>> Was ich jetzt weiß, dass ich keine Mailadressen aus anderen Branchenverzeichnissen ziehen darf.

Wenn man mal "ziehen" durch rausschreiben ersetzt würde ich dem widersprechen.

Das Ganze ist grenzwertig. Es handelt sich um gewerbliche Empfänger und hier ist sich auch die Rechtsprechung nicht so richtig einig.

Ob eine einmalige Mail und ein "uneigennütziges Angebot" ein unzulässiger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt ist auch eine Sache der Sichtweise, sprich der Aufmachung.

Wettbewerbsrecht kommt nur bei Mitbewerbern zum Tragen.