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Amazon Textlinks rechtlich ok?

Verfasst: 13.02.2008, 20:12
von elraffero
Ich habe eben dieses Interview mit der deutschen Internet-Aufsichtsbehörde gelesen. Ich bin etwas verwirrt bezüglich der Aussagen. Wie sieht es z.B. mit den beliebten Amazon PartnerNet-Textlinks aus, die so gern in Foren oder Blogeinträgen verwendet werden? Müssen die in irgendeiner Form vom sonstigen Inhalt getrennt oder gekennzeichnet werden?

Hier der Ausschnitt um den es geht:
Geldverdienst.de: Jetzt ist es ja schwierig, zu sagen, man solle einen Link kennzeichnen, weil es ja diesen Textlink in den klassischen Medien nicht gab. Ein einzelnes Wort konnte nie ein wirtschaftliches Interesse "hinter sich" haben insoweit, daß daraus dann ein Kauf und daraus wieder eine Provision entstand! Wie stellt sich die Verordnung das vor?

Kontrollbehörde: Es ist ja gar keine Kennzeichnung mehr vorgeschrieben, sondern nur die Trennung. Wenn man die Entwicklung anschaut, ist das eigentlich ganz interessant: zunächst gab es diese Versuchsreihen mit dem Bildschirmtext in Berlin und Düsseldorf . Damals war noch vorgeschrieben, daß bei Werbung das Wort "Werbung" dabeistehen muss - wenn also Werbung und Inhalt auf einer Seite war, dann musste das abgegrenzt sein und der werbende Teil oder der weiterführende Hinweis - heute würde man sagen: Link - musste mit dem Wort "Werbung" gekennzeichnet sein. Dann ist der Bildschirmtextstaatsvertrag entstanden, mit dem das ganze Thema bundesweit geworden ist. In der Folge hat man dieses "Werbung" verkürzt auf den Buchstaben "W" - es musste ein "W" hin! Und jetzt hat man überhaupt keine Vorschriften zur Kennzeichnung mehr, jetzt gibt es nur die Regelung im Mediendienstestaatsvertrag, die da lautet: "Werbung muss als solche klar erkennbar vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein" - das ist also die einzige Regelung, die es in dem Sinne dazu gibt. Von besonderer Kennzeichnung ist da nicht die Rede, es muss eine eindeutige Trennung vorhanden sein, die Werbung muss klar erkennbar sein!

...

Geldverdienst.de: Kommen wir zurück zum Link. Nehmen wir eine geschäftliche Website und sagen, der Inhaber empfiehlt jetzt ein Buch zum Thema. Ist das jetzt erlaubt?

Kontrollbehörde: Erlaubt ist es sicher, es muss nur getrennt sein. Im Text muss irgendwo ein gewisser Abschnitt sein, an dem man erkennt, dass da jetzt Werbung kommt! Meinetwegen eine Empfehlung für ein Buch, dass irgendwie dazugehört. Bei den Suchmaschinen ist es ja üblich, daß zum einen die Ergebnisse kommen und zum anderen noch "Bücher zu diesem Thema" als Extra-Abschnitt - das ist eine typische Art und Weise, auf die man das machen kann!

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Verfasst: 14.02.2008, 17:19
von shadaik
hmm, eine Kennzeichnung in Form eines titles im a-Tag würde ich sicherheitshalber auf jeden Fall einbauen, vielleicht auch ein kleines amazon-Logo.

Verfasst: 16.03.2008, 00:35
von 3DCG
Was soll den das sein? Eine deutschen Internet-Aufsichtsbehörde / Kontrollbehörde?

Wer leidet den da unter GrößenWAHN?


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Verfasst:
von

Verfasst: 27.12.2008, 01:15
von morgen7
Wie so eine Werbe-Kennzeichnung von (Amazon)-Textlinks technisch mit CSS zu realisierbaren wäre, ist z.B. hierzu finden: https://www.digitale-probleme.de/webdes ... nzeichnen/
Habt ihr da weitere Informationen zu? Es kann doch eigentlich nicht sein, dass die angebotenen und von tausenden eingesetzten Textlinks von Amazon in Deutschland rechtlich nicht zulässig wären.