es geht nicht darum das Geld einzuklagen... sondern um den Vertrag selber, wenn er seinen teil des vertrages nicht erfüllen kann, also nicht eine vertraglich vereinbarte Mindestbelegung zu einem Mindest TKP bringen kann, muss sich der Webmaster auch nicht an den vertrag halten und kann auf jede andere Werbung ausweichen... Diese Rxklusiv-Verträge haben ja meist eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und man hat ohne weiteres kaum eine Möglichkeit da raus zu kommen, also sollte man schon schriftlich festhalten was dabei rauskommen muss... irgendwelche Zusagen am Telefon sollte man sich wirklich auch schriftlich geben lassen...Mincemeat hat geschrieben:...UND wenn seine Bonität so gut ist, dass Du das Geld von ihm notfalls einklagen kannst!net(t)worker hat geschrieben:ist doch kein problem, wenn er dir eine prozentuale Mindestbelegung zu einem Mindest TKP schriftlich zusagt.
Irgendwelche TKP's versprechen kann jeder...