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Die ebay mich seite
Verfasst: 20.12.2009, 14:51
von micky005
Hallo allerseits,
Wenn man einen ebay Shop hat und einen weiteren externen Shop, darf ich dann in der ebay mich seite einen link zu meinem externen nicht-ebay Shop setzen?
Ich glaube, ich darf dann auf dem externen Shop nicht dieselben Artikel oder Produktkategorien, wie Sie in ebay Shop eingestellt sind, verkaufen.
Der traffic soll ja, je nachdem wie beliebt diese Peodukte sind,ja nicht uninteressant sein...
Lässt sich auvito dafür verwenden, um eine bessere google Position zu erreichen-wenn ja wie?
viele grüße
micky005
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Verfasst: 31.12.2009, 12:16
von micky005
Keiner weis wie man die ebay mich seite nutzen kann?
Ist ja unglaubwürdig.
viele grüße
micky005
Verfasst: 31.12.2009, 12:51
von net(t)worker
micky005 hat geschrieben:Keiner weis wie man die ebay mich seite nutzen kann?
Ist ja unglaubwürdig.
dort einen Link zu setzen macht doch nur Sinn wenn man viel über ebay verkauft... rein aus SEO Sicht wäre es also viel zu viel andauernder Arbeitsaufwand dort einen Link zu erhalten, wenn man nicht gerade ein powerseller ist.... da gibt es wesentlich "günstigere" Linkquellen...
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Verfasst: 31.12.2009, 12:57
von silverbullet
Links wie diese solltest du vermeiden.Ebay sieht das nicht so gerne und spereen dann auch mal sehr schnell den ganzen Account
Das stimmt so nicht. eBay verbietet generell das Setzen eines Links im Angebotstext, auf der mich-Seite dagegen dürfen sehr wohl externe Links gesetzt werden. Sind sogar follow.
Ob sie viel bringen, sei allerdings dahingestellt ...
Verfasst: 31.12.2009, 14:28
von micky005
Hallo allerseits,
Endlich kommt mal Bewegung in die Sache, muss ich imme erst etwas provokativ werden?
Das ist schade, eigentlich erlaubt es ebay (meine theorie), nützt aber nichts wenn sich ebay selbts wenig an die Vertragsregeln mit seinen gewerblichen Verkäufern hält, wenn ebay merkt das viel auf den externen Link geklickt wird, dann sperrt ebay den account.
Das hat mit der realen Marktwirtschaft absolut nix zu tun.
Da kann ich nur empfehlen, ähnlich wie bei googler einen Zaun um google und ebay zu ziehen. einfach frech,kreativ mit ellenbogentechnik, das kriegen die dann nämlich nicht mit. Heisst im beispiel ebay; In den emails an seine Kunden, dann einen Link zu sienem externen Shop den man hat setzen. Da kommt ebenfalls ebay traffic zustande und ebay kann nihcts dagegen unternehmen.
So auch mit google.
Schön zu sehen bei Nischen Webseiten oder Nischenblogs, die mit steigender besucherzahl adsense schalten.
Da google bei diesen Nischenwebseiten dann die teuren keywordanzeigen schaltet verdient man mehr. Oft wird dann allerdings, wenn die Auszahöungssumme erreicht ist, der account gesperrt obwochl das vertraglich nicht geregelt ist, vertraglich vielleicht derart allgemein geregelt, das google einen account immer ohne Grund sperren und das Geld einbehalten darf, einfach so. Ist aber rechtswidrig, dummerweise schliesst man ja einen Vertrag mit google, einer Firma im Ausland und nicht in Deutschland.
Ohne Verschwörung treiben zu wollen, wie schon angedeutet, ebay sieht das nicht so gerne....icgh kann über ebay im Internet schreiben wie ich Lust habe.
Wenn Firmen derart viel Macht haben, um mich ständig im internet zu beobachten um bei kritischen meinungen einfdach den account zu sperren, dann sollten viele endlich mal anfangen aufzuwachen, denn das ist mit Sicherheit nicht EU Rechtskonform (bin kein jurist).
Denn dann behalten solche Firmen soviel macht um mit einem Knopfdruck zu entscheiden ob mein Internet Business stirbt oder lebt, einfach so, als wäre das Internet ein rechtrsfreier Raum, was es in der Tat nicht ist.
Zaun ziehen.
Vielen Dank für eure Beiträge und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Jahr 2010!
Viele Grüße
micky005
Verfasst: 31.12.2009, 14:30
von micky005
Hallo net(t)worker,
Welche viel günstigeren;Linkquellen sind das?
Bitte einfach mal private Nachricht an mich posten-Danke!
viele grüße
micky005
Verfasst: 31.12.2009, 14:34
von Synonym
Was ist da eigentlich so schwer zu verstehen? Wenn man sich daran hält, dann gibt es auch keine Probleme.
Die "Mich"-Seite kann genutzt werden, um das Geschäft des Verkäufers näher zu beschreiben. Sie kann Web-Adressen (URLs) oder Links zur persönlichen Website oder zum Online-Shop des Verkäufers enthalten.
Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay angebotenen Artikel, zum gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet. Es ist unzulässig, auf der "Mich"-Seite direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben. Außerdem ist die Aufnahme von Links zu Online-Handelsseiten Dritter, die Auktionen oder Festpreisangebote offerieren, unzulässig. Verboten sind ebenfalls Links zu Webseiten, auf denen Angebote unterbreitet werden, die bei eBay nicht zulässig sind.
Welche viel günstigeren;Linkquellen sind das?
Bitte einfach mal private Nachricht an mich posten-Danke!
Weihnachten ist schon vorbei

Verfasst: 31.12.2009, 14:55
von micky005
Hallo synonym,
Da hast du doch schon die sehr verallgemeinerte, zu Gunsten von ebay auslegbare AGB hier kopiert;
Ich kopiere diesen Satz;
Links zu Seiten, die die gleichen Artikel, wie die vom Verkäufer bei eBay angebotenen Artikel, zum gleichen oder einem geringeren Preis anbieten (einschließlich dem Sofort-Kaufen-Preis) sind nicht gestattet.
Es ist unzulässig, auf der "Mich"-Seite direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken, die den Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben.
Heisst juristisch auf deutsch übersetzt folgendes;
1. Man darf nicht einmal zu seinem externen eigenen Shop verlinken (kein verkauf ausserhalb ebay), dein ein extrener Shop hat ja den verkauf ausserhalb ebay zum Ziel.
2. Hat man ähnliche Artikel z.b hat man einen Tauchausrüstungsshop auf ebay und verlibkt auf der mich seite zu seinem externen Shop der weitere Tauchartikel hat, so ist das nicht erlaubt, auch wenn auf dem eigenen externen Shop ganz andere tauchartikel verkauft werden als auf ebay.
Das versteht dann ebay hier unter gleiche Artikel, wieder wohlwollend sehr verallgemeindert in den AGB nur zugubnsten von ebay ausgelegt,denn man darf laut unserer Rechtssprechung, auch der des Landes wo ebay seinen Firmensitz hat, anderer Rechtsauffassung sein, jedoch uss man hier bei solchen auslegbaren AGB dann sein Recht einklagen,kann ein teures Unterfangen werden, weshalb es ja noch keiner getan hat.
Bin kein Jurist und will keine Rechtsberatung anbieten, so wie ich hier geschrieben habe, hört es sich aber für mich an.
viele grüße
micky005
Verfasst: 31.12.2009, 15:29
von Synonym
1. Man darf nicht einmal zu seinem externen eigenen Shop verlinken (kein verkauf ausserhalb ebay), dein ein extrener Shop hat ja den verkauf ausserhalb ebay zum Ziel.
Klar darf man das. Nur die Artikel in dem Shop dürfen nicht billiger oder gleich teuer sein. Die müssen dort einfach mehr kosten. -> "direkte Angebote zu unterbreiten und zu verlinken" Du darfst einen Shop verlinken, aber nicht ein einzelnes Produkt aus dem Shop und dafür sozusagen auf der "Mich-Seite" werben. Nach dem Motto "Günstige Staubsauger gibt es hier" -> und dann ein Link zu Deinem Shop ist Untersagt, da einfach nur plumpe Werbung.
2. Hat man ähnliche Artikel z.b hat man einen Tauchausrüstungsshop auf ebay und verlibkt auf der mich seite zu seinem externen Shop der weitere Tauchartikel hat, so ist das nicht erlaubt, auch wenn auf dem eigenen externen Shop ganz andere tauchartikel verkauft werden als auf ebay.
Nicht unbedingt. So lange kein direktes Produkt beworben wird und das ganze auch keine Werbung darstellt. Es steht nirgends, dass man alle Artikel bei Ebay anbieten muss.
Und... Du verdrehst hier eindeutig die Aussagen. Gleiche Artikel -> die billiger sind oder genauso teuer!
Verfasst: 31.12.2009, 15:32
von silverbullet
OK - dann haben die das zwischenzeitlich geändert.
Früher war es kein Problem, beliebige Links auf der mich-Seite unterzubringen.