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Abmahnung obwohl das Keyword nicht benutzt wird.

Alles zum Thema Google Adwords & Yahoo! / Microsoft adCenter / Bing Ads und Facebook Ads
Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 27.03.2006, 08:40

Thomas2 hat geschrieben:....So schlimm ist es aber wahrscheinlich gar nicht: Du brauchst ja bloß die Werbung für einzelne, unkritische Begriffe zu schalten, anstatt den Automatismus mit den verwandten Begriffen zu verwenden.

...
LOL das ist wohl ein witz, oder?
ich gehe mal davon aus, dass dir die tragweite nicht ganz bewußt ist.

er hat das kw nicht gebucht, also was soll der quatsch. das sehe ich analog zur forenabmahnung, wo user sachen posten und der betreiber sofort haftet.
oder wo eine software sprechende urls erzeugt, so dass der name einer bratze in der url erscheint und gut gelistet wird, was dann den erzeuger zum abmahnen treibt.

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ffa
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Beitrag von ffa » 10.05.2006, 16:26

Falls es einen Interessiert - der aktuelle Stand:

Mein Anwalt rät mir zu Zahlung weil man explizit nicht "ähnliche Begriffe" (asoziierte Keywords) ausgeschlossen hat. Das Verfahren wird mir so ca. 4000 Euro kosten, aber um das Verfahren offen zu halten um evtl. eine bundesweit gültige Entscheidung abzuwarten, liegt das Prozessrisiko bei mehr als 10.000 Euro. Da der Abmahner auch gleich das Verfahren nach Köln gelegt hat, weil in Köln in der Vergangenheit immer zugunsten der Markeninhaber entschieden wurde, ist ein Verfahren über mehrere Instanzen wahrscheinlich.

Wegen der Option "Anzeige bei ähnlichen Keywords einblenden" war ich nun auf der Suche in der Kampagnenverwaltung wo man dies ein bzw. ausschalten kann. Meiner Erinnerung nach konnte man das mit setzen eines Hakens. Ich finde nun aber diese Option nicht mehr. Ich denke mal Google hat das rausgemacht. Liege ich da richtig?
Wenn ja, weiß jemand seit wann es diese Funktion nicht mehr gibt?

Laut heutigen Gespräch mit Google ist die ganze Sache zwar sehr bedauerlich aber letztendlich mein Problem, da ich nicht bei der Keyword Eingabe um jedes Keyword einen eckige Klammer gemacht habe. Laut AGB hat Google Adword ansonsten nichts damit am Hut. Ich finde es eine Frechheit wie hier Google seine Marktpostion ausnutzt.
Was wäre es für ein Problem, wenn Google uns die Kosten in Form von Anzeigen gutschreiben würde. Wir geben eh jeden Monat tausende von Euros für Google Adwords aus. Auch erhält man keine Infos zu evtl. laufenden Verfahren. Es tut ihnen leid, aber man kann laut AGB's nichts dafür.

Ich hätte gute Lust das ganze Problem zigfach an alle Pressestellen zu senden. Mal sehen ob nicht doch einer den Monoplisten Google mit so einer Story in den Arsch treten will. Kein andere Anbieter könnte es sich erlauben seine Kunden so im Regen stehen zu lassen. Kennt jemand hier vieleicht einige gute Presseadressen für so ein Thema?

Sniper
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Beitrag von Sniper » 10.05.2006, 21:30

Geh mal auf www.openpr.de, da kannst DU kostenlos Pressetexte verschicken, vielleicht bringt Dir das ja was, viel Glück
Beste Grüße aus dem Westerwald
Günni

europe-service
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Beitrag von europe-service » 10.05.2006, 21:39

35 Jahre, jung, leider nicht mehr ledig sucht:
Wäre irgendein Österreicher bereit mich zu adoptieren?????? ;-)


mfg

Ps: Es gibt aber auch Richter mit Verstand!
https://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=325&start=1

MaWo
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Beitrag von MaWo » 11.05.2006, 21:17

Hi ffa

Wir hatten schon so einen Fall. Allerdings hab ich den ganz einfach durch Hinweis darauf das Google die Verbindung zwischen 'Keywort A' und 'Keywort B' generiert hat im Keim erstickt.

Hier ist meiner Meinung nach die Verantwortlichkeit eindeutig erkennbar: Google erstellt den rechteverletzende Zusammenhang, also ist Google verantwortlich.

Ich würde auf die weitere Argumentation des gegenerischen Anwaltes überhaupt nicht eingehen. Der einzige Punkt der hier zu klären ist ist: Wer ist für die Rechtsverletzung verantwortlich? Und das kann nur Google sein weil Google den Zusammenhang zwischen beiden Keyworten hergestellt hat. Du hast Google erlaubt (im guten Glauben) deine Anzeigen zu anderen Keyworten zu matchen:
Bei erweiterten weitgehend passenden Keywords veröffentlicht das Google AdWords-System Ihre Anzeigen bei Keywords mit hoher Relevanz, einschließlich Synonymen, verwandten Wortgruppen und Begriffen im Plural, auch wenn diese nicht in Ihrer Keyword-Liste enthalten sind.
https://adwords.google.com/support/bin/ ... nswer=6136
Dafür das Google beim matchen die Rechte Dritter verletzt kannst du aber nichts!
Laut Auskunft des abmahnenden Anwalts hätten wir, auch wenn wir das Keyword nicht gebucht hatten, es geduldet, dass Google unsere Anzeige bei Ihrem Markennamen anzeigt.
Du bist nicht in der Pflicht das was Google tut zu kontrollieren.

Noch ein paar Auszüge aus den AGB's die mit dem Thema zu tun haben könnten, allerdings haben sie imho keine tiefere Bedeutung für den Fall da nur Google Einfluß auf das Broad Match Matching hat.
Man kann mit den Punkten aber Googles-Argumentation mit den AGB's durch die AGB's knacken.
(Meiner Meinung nach wichtiges fett-gedruckt)
Der Kunde hat sicherzustellen, dass weder die von ihm angegebenen Keywords, noch seine Anzeige und/oder die durch diese Anzeige verlinkten Webseiten Rechte Dritter verletzen, insbesondere Persönlichkeit-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte.
11. Haftungsfreistellung
Google ist nicht in der Lage, die Anzeigen der Kunden und deren Keywords auf eine etwaige Rechts- und/oder Sittenwidrigkeit zu überprüfen. Der Kunde ist daher selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Keywords, die Anzeigen, die sonstigen Werbematerialien und deren Inhalt sowie die über diese Anzeigen verlinkten Webseiten, sämtliche sonstigen Formen der Benutzung des Programms durch den Kunden, sowie sämtliche Dienstleistungen des Kunden in den jeweiligen Zielländern nicht gegen die dort geltende Rechtsordnung, anerkannte Verhaltensregeln von Berufsverbänden (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verhaltensregeln des deutschen Werberats) verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen (vgl. oben Ziffer 6).
Sollten Dritte Google wegen möglicher Rechtsverstöße oder Verletzungen von Rechten Dritter, die aus den vom Kunden gewählten Keywords, Targets, dessen Anzeigen, Werbematerialien bzw. deren Inhalten, den Dienstleistungen des Kunden, den über die Werbematerialien des Kunden verlinkten Webseiten und/oder jeder sonstigen Art der Benutzung des Programms resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Google von jeglicher Haftung freizustellen und Google auch die Kosten zu ersetzen, die Google wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
https://adwords.google.com/select/TsAnd ... country=DE

Das Einzige was ich in den AGB's gefunden habe worauf Google sich beziehen kann ist die letzte, fett-gedruckte Klausel. Das ist allerdings so allgemein gehalten dass sie sich mit imho 100% Wahrscheinlichkeit nicht drauf beziehen können.
Sonst beziehen sich die AGB's nur auf die von dir angegebenen Keywords, aber selbst wenn Google Broad-Match erwähnt hätte kann Google die eigene Rechtsverletzung nicht auf dich abwälzen.
Ich kann ja auch keinen rechtsgültigen Vertrag mit Person A abschließen, Person B ermorden und Person A geht nun für mich in das Gefängnis...

Das Google erstmal alles abstreitet und mit den AGB's argumentiert ist nur das übliche 'blaah'. Wenn nur einer deswegen zurücksteckt hat sich das schon gelohnt!

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 12.05.2006, 10:31

dann müßte ich ja auch ein team haben, dass den markt ständig sondiert und den namen eines jeden start-ups in die negativliste aufnimmt.

aber es gab ja schon so manches urteil :-/

ole1210
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Beitrag von ole1210 » 12.05.2006, 11:33

Bin mal auf das Urteil gespannt. Nicht, das ich jetzt meine ganzen Anzeigen in eckige Klammern setzen muss!

Dann wander ich aus!

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