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Weitgehend passende Keywords

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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 30.03.2007, 09:14

...und es kommt selbstverständlich meine adwords-Anzeige.
So selbstverständlich ist das nicht. Weitgehend passende Keywords können solche Anzeigen hervorrufen - müssen aber nicht. Das war früher mal zwingend so, mittlerweile muss sich ein Keyword dieses Recht aber erst erarbeiten.

Generell hast du aber Recht: Weitgehend passendes Keyword = mögliches rechtliches Problem.

Genau passende Keywords sind aber sowieso effektiver ;)

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chrizz
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Beitrag von chrizz » 30.03.2007, 09:15

warum studierst du dann noch nicht jura?*g*
wie gesagt, im worst case kann dir das passieren und man wartet noch auf eine entscheidung des BGH. In Düsseldorf hat das Gericht anders entschieden. Somit ist es derzeit völlig unklar wie die sache ausgeht. Rein vom Verstand her macht das vom OLG Hamm keinen Sinn.
Warum es noch nicht zu den großen Abmahnwellen gkommen ist, wird wohl daran liegen, dass die Abmahner genau wissen, dass einenegative Feststellungsklage in Düsseldorf sehr erfolgsversprechend ist. Insofern halten sie erstmal die füsse still. und ob die großen marken jemals auf diesen zug aufspringen ist auch fraglich.
ich mach es derzeit so wie nullpointer. schaun was geht und dann optimieren. und wenn man wirklich was kommen sollte, dann gehts halt direkt weiter nach düsseldorf :)

Fragglefrog
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Beitrag von Fragglefrog » 02.04.2007, 16:58

Weitgehend passende Keywords werden auch auf wortverwandte bzw. sinnverwandte Suchbegriffe geschaltet. Es empfiehlt sich hier auf Ebene von Kampagne B das Keyword werbung als genau passendes auszuschließen. Und in Kampagne A sollte man das genau passende Keyword zum weitgehend passenden dazu nehmen (und nicht ersetzen).

Wenn Anzeigen bei weitgehend passenden Keywords für markengeschützte Begriffe geschaltet werden und man den geschützten Begriff nicht im Adwords Konto verwendet bzw. verwendet hat, ist dies nicht strafbar. Sollte man in diesem Fall eine Abmahnung einer Firma erhalten, so kann man sich von Google bestätigen lassen, dass man das Keyword nicht verwendet bzw. verwendet hat. Und man sollte den geschützten Begriff dann als ausschließendes Keyword auf Kampagnenebene hinzufügen.

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 02.04.2007, 17:46

Sollte man in diesem Fall eine Abmahnung einer Firma erhalten, so kann man sich von Google bestätigen lassen, dass man das Keyword nicht verwendet bzw. verwendet hat.
Interessant...

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