Ein Kumpel von mir hat zur Zeit folgendes Problem:
Er ist für eine hoch spezialisierte Dienstleistung namentlich sehr bekannt. Ein Mitbewerber aus derselben Branche schaltet nun auf seinen Namen Adwords.
Zusätzlich gibt es noch eine von ihm kreierte und rechtlich geschützte Bezeichnung für diese Dienstleistung (ein Kunstwort). Auch hierdrauf hat der Mitbewerber nun Adwords geschaltet.
Kann man sich dagegen wehren? Mein Kumpel hat die sicherlich berechtigte Vermutung, dass ihm - obwohl seine Seite recht gut gelistet ist - dadurch Kunden verloren gehen.
[Edit]Topic umbenannt (der neue Titel passt m.E. besser). Hieß vorher "Mitbewerber schaltet Adwords auf fremden Namen"[/Edit]
Zuletzt geändert von dread am 06.01.2009, 16:15, insgesamt 2-mal geändert.
wenn ja kann er zumindest dafür alle adwordsanzeigen sperren lassen, und ich vermute mal bei einem Namen sollte soetwas auch möglich sein, einfach mal nachfragen, hier mehr infos:
Ich habe noch ein wenig recherchiert. Offenbar entscheiden die Gerichte derzeit in solchen Fällen noch unterschiedlich, und am 22.01.09 wird mit einer Entscheidung des BGH gerechnet:
Ob das Markenrecht auch auf Namen anwendbar ist, habe ich noch nicht herausgefunden. Zumindest könnte man es so auslegen, dass sich jemand den guten Ruf eines anderen für eigene Zwecke zunutze macht.
Offenbar besteht bei aktivierter Option "weitgehend passende Keywords" in Adwords rein theoretisch aber auch die Möglichkeit, dass der Name und die Marke meines Bekannten von Google quasi schon als Synonym für andere themenverwandte Adwords-Keywords gewertet wird, und Google die Anzeige daraufhin schaltet, ohne dass der Mitbewerber Name und Marke als Keyword angegeben hat.
Hat soetwas schon mal einer von Euch beobachtet?
Wie gesagt, die Branche in der er tätig ist, ist eine hoch spezialisierte Nieschen-Branche. Wenn dieses Verhalten von Adwords denkbar ist, bedeutet das dann nicht indirekt, dass man eventuell mit einer gut optimierten Seite indirekt gleichzeitg seine Konkurenten über Adwords mitzieht?
Ich habe mich damals ohne große Klimmzüge einfach an die hier veröffentlichten unzweifelhaften Grundregeln gehalten, und sämtliche themenrelevanten Keywords stehen seitdem ziemlich weit vorne (ca. 1-5). Niesche halt. Selber Adwords zu nutzen war völlig unnötig. Umso ärgerlicher ist jetzt dieser "Trittbrettfahrer".
Mein Bekannter tendiert im Moment allerdings erst mal dazu die Entscheidung des BGH abzuwarten. Wie würdet Ihr derweil vorgehen? Einfach mal eine auf die Marke bezogene Beschwerde bei Google einkippen? Kann man die möglicherweise in Adwords gesetzten Keywords durch regelmäßiges Anklicken der Anzeigen unattraktiv (oder zumindest unwirtschaftlicher) für den Mitbewerber machen?
naja... kommt doch nun darauf an was erreicht werden soll....
wenn verhindert werden soll das weiterhin die Marke in Adwords genutzt werden kann, sollte eben bei Adwords die entsprechende Marke gesperrt werden... wie das geht habe ich weiter oben ja schon verlinkt.... und dann ist das Thema ja auch erledigt....
aber klar, wenn es nun darum geht die Konkurrenz durch Markenklagen in Grund und Boden klagen zu können, sollte man eben die BGH Entscheidung abwarten...
Naja, es geht eigentlich mehr um den Namen als um die Marke. Der Name bringt eindeutig mehr Besucher. Und den kann ich über das Bescherde-Formular nicht reklamieren. Keine Ahnung, ob man sich seinen Namen so ohne weiteres als Marke registrieren lassen kann. Hierbei geht's wohl eher in Richtung unlauterer Wettbewerb.
Also das mit dem eigenen Namen ist ja schon mal im
Rahmen des Domainrechts durchgekaut wurden.
Kommerz geht vor privatem Namen. Dein Kollege
sollte also seinen Namen in der Produktkategorie
eintragen lassen und dann kann er dem Treiben
ein Ende machen lassen.
Ich glaube beim Domainrecht ging es um
Mercedes Benz oder so ... bin nicht mehr sicher.
Das kann man zwar nicht 100% vergleichen könnte
aber Ansatzpunkte für einen Juristen geben wie
Richter in Deutschland das Thema auslegen,
Gruß
Micha
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