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In der Tat schade, habe das bei Reisen im arabischen Raum immer sehr genossen, gibts ja dort selbstverständlich überall. Ironischer Weise gehören sie gerade auch in Ländern in denen auf Drogenkonsum die Todesstrafe steht zum Alltag. Das Problem ist, daß Sishas in Europa hauptsächlich über Shops für Drogenzubehör verkauft und quasi zweckentfremdet wurden.Memento hat geschrieben:Also irgendwie scheint Google komische Richtlinien zu haben bzw. nicht sehr informiert zu sein, denn nach deren gehört eine Wasserpfeife / Shisha zu Drogen und Drogen-Zubehör. Eine Wasserpfeife hat nur in Europa den schlechten Ruf gehabt bzw. hat Sie anscheinend noch immer...
Geprüft wird nur bei Anzeigenschaltung, nie bei Anmeldung. Bei uns wurde eine Anzeige eines Herstellers für Hifiprodukte abgelehnt, da der Name des Produkts für Google unter die Kategorie "Waffen" fällt. Automatisch, wohl nicht durch einen Mitarbeiter, denn die Boxen sehen nicht sehr militärisch aus. Bis heute keine Klärung, obwohl ich ganz fest überzeugt bin, daß die Unterscheidung von Panzerfaust und Subwoofer nicht allzu komplex ist.Memento hat geschrieben: Habe guten Gewissens also für den Shop ein Adwords Konto erstellt... (leider ohne vorher zu Informieren). Anfangs alles soweit ok und konnte die Anzeigen und Keywords einstellen und sie liefen sogar kurze Zeit wunderbar... danach wurden die Anzeigen abgelehnt mit der Begründung: Drogen und Drogenzubehör.
Habe gesamt 3 Anzeigen versucht mit jeweils anderen Text... sie liefen jedesmal so max. 1-2 Tage und dann wurden Sie wieder abgelehnt.
Nach einen Telefonat mit einen Mitarbeiter von Google meinte dieser "gegen Tabakwaren im allgemeinen sowie Zubehör gibt es kein Verbot lediglich gegen Drogen und Tabak Verkauf" - Tja der Shop verkauft nur Wasserpfeifen und Zubehör, kein Tabak da dies in Österreich sowieso verboten ist und Drogen sowieso nicht!
Er meinte er wird dem nachgehen und es weiterleiten... bis dato kein Rückruf mehr... genauso auch keine Antwort auf die Mail über die Ablehnung dessen.
Ich mein wenn Sie schon keinen Shop für Shishas zulassen dann sollen Sie das gleich bei der Anmeldung unterbinden oder wird da die Seite nicht überprüft?
Wird wahrscheinlich vom Bot ebenso aufgespürt und aussortiert, Google unterscheidet weniger nach Art der Seite sondern mehr nach Thema.Memento hat geschrieben: Nun frage ich mich wie ich den Shop mit Adwords vermarkten soll... oder war das Konto schlicht und einfach nun umsonst :-/
Kann es sein dass es früher anders war? Ich bilde mir ein dass früher ein paar Shops Adwords Anzeigen geschalten hatten... nun finde ich keine mehr... lustigerweise aber Growshops die Anzeigen haben. Also irgendwo ist da ein Haken...
Hat eventuell hier jemand schon Erfahrungen damit und ebenfalls versucht einen Shisha Shop via Adwords zu vermarkten? Habe schon die Idee gehabt eine reine Info/FAQ Seite zu machen und die Anzeigen für diese zu schalten und dort ein Link zum Shop... nur werden Sie mir nun andere Urls ablehnen... hmm...
Der Service ist bei Yahoo wesentlich individueller, die kümmern sich um ihre Kunden, ehrlich gesagt aber wahrscheinlich auch aus der Not heraus, denn nicht umsonst kann man dort Google Kampagnen importieren, andersherum gibt es diese Funktion nicht. Google legt leider oft eine gewisse Arroganz an den Tag, von Bots und Software getroffene Entscheidungen werden in der Regel nicht manuell korrigiert sondern hingenommen, nach dem Motto: Adapt or die.Memento hat geschrieben: Klar gibt es noch andere Möglichkeiten als Adwords nur besteht das Konto nun schon und wäre der Gutschein + zusätzlich schon eingezahltes Guthaben umsonst.... wollte das ganze mit Yahoo SM auch bewerben aber da werde ich wohl vorher lieber eine Mail an Yahoo schreiben.
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vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser entnehme ich, dass Ihre Anzeigen in der Kampagne Nr.1, die Wasserpfeifen bewerben, abgelehnt wurden. Ich verstehe, dass Sie mit unseren Richtlinien bezüglich Drogen und Drogenzubehör nicht einverstanden sind, weil in Österreich nur der Verkauf von Tabak nicht gestattet ist.
Wasserpfeifen sind nicht bei AdWords erlaubt. Die Anzeigenschaltung für Drogen und Drogenzubehör ist nicht gestattet. Dazu gehören Drogenutensilien, illegale Drogen, Bekleidung mit zum Drogenmissbrauch auffordernden Motiven sowie pflanzliche Drogen wie Salvia und Magic Mushrooms.
Google AdWords möchte faire Bedingungen für Kunden und gleich bleibende Erfahrungswerte für Nutzer gewährleisten. Aus diesem Grund müssen alle Google AdWords-Anzeigen den redaktionellen Richtlinien und den Richtlinien zum Anzeigeninhalt entsprechen. Sie können unsere Richtlinien unter folgendem Link nachlesen:
https://adwords.google.de/select/guidelines.html.
Unsere AdWords-Spezialisten überprüfen die Anzeigen im Google AdWords-Programm. Es wird oftmals eine sehr hohe Anzahl an Anzeigen übermittelt. Daher ist es möglich, dass einige Anzeigen zunächst für kurze Zeit ungeprüft bei Google geschaltet werden. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass wir mit größter Sorgfalt daran arbeiten, alle Anzeigen nach den gleichen Kriterien zu überprüfen.
Wir haben festgestellt, dass Ihr Google AdWords-Konto nicht unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. unseren Werberichtlinien entspricht.
Ihre Anzeigetext und Ziel URL dürfen sich nicht auf die von Google nicht gestatteten Produkte beziehen, dazu gehören Wasserpfeifen.
Nehmen Sie bitte die erforderlichen Änderungen vor und speichern Sie Ihre Anzeige im Anschluss. Dadurch wird Ihre Anzeige automatisch zu einer erneuten Überprüfung übermittelt. Beachten Sie, dass Änderungen am Anzeigentext, an den URLs oder den Keywords eine erneute Überprüfung erfordern. Daher wird eine überarbeitete Anzeige unter Umständen nicht unmittelbar geschaltet.
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vielen Dank für Ihren Anfrage bezüglich Yahoo! Search Marketing.
Wir moechten Ihnen mitteilen, dass unser Redaktionsteam keine Einwaende gegen Ihre Website hat.
Shishas sind als Produkt absolut zulaessig. Fuer Kunden in Oesterreich und der Schweiz ist es vor allem wichtig, die Richtlinien bezueglich Tabak einzuhalten. Yahoo! Search Marketing möchte in diesen Märkten mit Websites, die Tabakprodukte verkaufen, nicht in Verbindung gebracht werden.
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