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Also nein...nur-für-mich hat geschrieben:Da hast du schneller eine Abmahnung,nein, gleich eine Klage, einmal vom RA und nochmal vom Patentanwalt, an der Backe, wenn der Markeninhaber z.B. einen RA mit der Überwachung seiner Marke betraut hat. Kosten ca. 5000-6000 Euro. Kannste dann ruterhandeln auf 3000 Euro.
Und die RA sind hinter solchen Aufträgen her wie der teufel hinter deine Seele.
Also doch ...foofighter1 hat geschrieben:Ja, darf man auch. Man darf die Anzeige aber nicht aussehen lassen, als stamme sie vom Mitbewerber.