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Name des Konkurrenzprodukts in meiner Anzeige

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Tower76
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Beitrag von Tower76 » 27.03.2012, 08:10

Hallo,

ist es rechtlich in Orndung, wenn ich in meiner Adwords Anzeige den Namen eines Konkurrenzproduktes erwähne?

Beilspiel:

Sie suchen eine Alternative zu ***?

Vielen Dank

Chris

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nur-für-mich
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Beitrag von nur-für-mich » 27.03.2012, 08:52

Da hast du schneller eine Abmahnung,nein, gleich eine Klage, einmal vom RA und nochmal vom Patentanwalt, an der Backe, wenn der Markeninhaber z.B. einen RA mit der Überwachung seiner Marke betraut hat. Kosten ca. 5000-6000 Euro. Kannste dann ruterhandeln auf 3000 Euro.
Und die RA sind hinter solchen Aufträgen her wie der teufel hinter deine Seele.

Tower76
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Beitrag von Tower76 » 27.03.2012, 10:26

Danke für die Antwort.

foofighter1
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Beitrag von foofighter1 » 28.03.2012, 11:06

Du darfst aber mit Mitbewerberkeywords werben.

Referee
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Beitrag von Referee » 06.04.2012, 21:03

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube man darf mit dem Keyword eine Anzeige schalten, aber es darf glaube ich nicht in der Anzeige vorkommen. Also bei Markennamen wäre ich da extremst vorsichtig, da das richtig ins Geld geht.

Lika
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Beitrag von Lika » 07.04.2012, 14:49

Ich bi mir ziemlich sicher, dass man den Mitbewerber Namen oder dessen Produkt als Keyword nutzen darf. Nur würde ich das niemals in der Anzeige erwähnen, da dies sicherlich böse endet. Aber wenn einer nach dem Konkurrenten sucht, warum soll er dann nicht dich finden :wink:

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Beitrag von foofighter1 » 07.04.2012, 21:30

Ja, darf man auch. Man darf die Anzeige aber nicht aussehen lassen, als stamme sie vom Mitbewerber.

dudu78
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Beitrag von dudu78 » 10.04.2012, 12:12

nur-für-mich hat geschrieben:Da hast du schneller eine Abmahnung,nein, gleich eine Klage, einmal vom RA und nochmal vom Patentanwalt, an der Backe, wenn der Markeninhaber z.B. einen RA mit der Überwachung seiner Marke betraut hat. Kosten ca. 5000-6000 Euro. Kannste dann ruterhandeln auf 3000 Euro.
Und die RA sind hinter solchen Aufträgen her wie der teufel hinter deine Seele.
Also nein...
foofighter1 hat geschrieben:Ja, darf man auch. Man darf die Anzeige aber nicht aussehen lassen, als stamme sie vom Mitbewerber.
Also doch ...


Also was jetzt? Und vor allem, wenn ich Dynamische Keywort-Insertions in meiner Anzeige habe und Markenkeywords anderer Unternehmen buche, kann es ja vorkommen, dass in der Anzeige der Markenname (durch die Suche des Nutzers) erscheint ...

foofighter1
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Beitrag von foofighter1 » 10.04.2012, 12:39

Du darfst das Keyword NICHT in der Anzeige vorkommen lassen.
Darum sollten Mitbewerberkeywords nur in Anzeigengruppen OHNE DKI-Anzeigen gebucht werden.

AWelke
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Beitrag von AWelke » 10.04.2012, 14:46

und wenn du weitgehend passende keywords verwendest kannst du, um wirklich ganz sicher zu gehen, die mitbewerberkeywords in den anzeigengruppen ausschließen, in denen du die keyword insertion verwendest.

Darkranger
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Beitrag von Darkranger » 12.04.2012, 14:55

Es ist rechtlich in Deutschland erlaubt und mittlerweile auch durch AdWords erlaubt auf Konkurrenz-Brands zu bieten.

So darf z. B. Nike auf das Keyword "Adidas-Schuhe" eine Anzeige schalten.

Es ist durch die AdWords-Richtlinien jedoch nicht erlaubt den gegnerischen Brand im Anzeigentext zu verwenden. Dadurch fällt die dynamische Funktion weg.

Weiterhin darf man durch Gesetze die Anzeigen nicht aussehen lassen, als wären diese vom Mitbewerb.

Beispiel an Nike und Adidas: Nike bucht auf das Keyword "Adidas"

Anzeige die Ok ist:

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Im Sport und beim Wandern.
www.nike.shop.com/Sportschuhe

Anzeige die gegen Gesetze und Richtlinien verstößt:

Adidas Laufschuhe
Kaufen Sie jetzt Laufschuhe!
Für Sportler & Atlethen.
www.adidas.de/Schuhe (URL führt dann auf eine Nike-Seite)

foofighter1
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Beitrag von foofighter1 » 12.04.2012, 17:55

Wurde jetzt schon 3x geschrieben, danke ;)

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