Erstmal müssen die Anwälte doch jemanden in der Branche finden, der sich dadurch benachteiligt sieht. Das ist in diesem Fall schon ein Witz und wird vor Gericht wohl teuer für den Abzocker.
Dann müssen sie gegen größere Firmen die Eier haben, eine nicht bezahlte Abmahnung auch durchzuklagen - genau das wollen Abmahn-Anwälte aber nicht.
3. verlinkt man die FB Page nicht von der eigenen Website, wird die Beweisführung schwer bis unmöglich, dass man wirklich Betreiber dieser Seite ist. Es kann bekanntlich jeder eine Seite eröffnen und FB wird keine Daten dazu veröffentlichen.
4. ist die Seite in den USA gehostet und unterliegt erstmal den dortigen Gesetzen. Verkauft man auf der Seite nichts und spricht auch nicht ausschließlich deutsche Kunden an, so dürfte meines Erachtens nach die Impressumspflicht entfallen.
5. Eine FB-Page ist insgesamt unsicher, da man bei der neuen Timeline das Impressum nicht mehr auf der Startseite verlinken kann und die Pages ausgeblendet werden. Hier wäre nach dieser Logik jede Seite gefährdet.
Zur Info/Link Regelung ... große Läden wie Sony Deutschland praktizieren es so. Ein Screenshot Beweis ohne Beglaubigung eines Notars ist außedem eine Lachnummer

Den kann man in 2 Minuten mit Photoshop erstellen.
Ich persönlich werde es weiterhin in den Infos verlinken.