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Genau! Da ist die Adwordshilfe nicht eindeutig, aber so wie du es beschrieben hast ist es richtig... geht aber leider so nicht aus der Adwords-Hilfe hervorAWelke hat geschrieben:Auf der Webseite muss eine Alterskontrolle vorgeschaltet werden, durch die der Besucher der Webseite angibt, mindestens 18 Jahre als zu sein. Wichtig dabei: Der Besucher muss diese Bestätigung aktiv selbst durchführen. Ein bereits angehaktes Feld ist nicht zulässig.
Kann ja durchaus sein, daß die betreffende Webseite aufgrund der Sperrung die betreuende Agentur gewechselt hat. So würde ich zumindest versuchen zu agumentieren._timber_ hat geschrieben:
Jetzt frage ich mich, ob über eine andere Rechnungsadresse, E-Mail etc. noch einmal Werbung möglich wäre - hat da jemand Erfahrung mit? Oder weiß jemand, ob eine Sperrung Domain-bezogen ist?