Ich überlege AdWords im Stars-Bereich zu schalten und logischerweise auch in Bezug auf spezielle Stars (Bsp.: Paris Hilton). Wie mir bekannt ist, ist es nicht erlaubt auf Marken, bzw. mit/durch Marken AdWords Kampagnen zu gestalten, wenn..
- ... die Marke als Keyword genannt wird
- ... die Anzeige den Eindruck erweckt vom Markeninhaber zu sein
- ... die URL der Seite, die bewirbt, nicht ordentlich herausgestellt ist
- ... der Claim nicht allgemein gefasst sondern spezifisch auf die Marke bezogen ist
- ... dem Kunden vermittelt wird, dass eine Verbindung zum Star vorhanden ist (obwohl das nicht der Fall ist).
Somit fallen fast alle Möglichkeiten heraus, oder die Kampagne ist so eingeschränkt, dass sie in Bezug auf Paris Hilton wahrscheinlich nicht mehr gut funktionieren würde.
Meine Frage ist: Sind Stars grundsätzlich als Marken zu betrachten? Sicherlich bestehen sie als eingetragene Marken, aber ist es genauso zu betrachten wie bei "richtigen" Marken wie BMW oder Apple?
Edit:
Wie sähe es eigentlich aus mit anderen Stars zu werben? Wenn man z.B. Chris Brown für eine AdWords-Anzeige für Rihanna nutzt? Dann würde das eigentliche KW, um das es geht, nicht in der Ad vorkommen.
Spontan würde ich sagen, dass es nicht "profitabel" ist, den Namen von Stars zu buchen. Wenn Du konkret etwas verkaufen willst, dann buche den Namen doch zusammen mit generischen Begriffen wie "Bücher, DVDs, CDs" > Je nachdem was der Star macht! Solle es sich um ein Newsportal handeln, das Du bewerben willst, würde ich von der Bewerbung der Star-Namen abraten. Die Klickpreise dürften sehr hoch sein!