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Preis für Dienstleistung in Adwords-Anzeige nennen?

Verfasst: 01.01.2013, 12:46
von abamat
Hallo,
1.) Spricht etwas dagegen, den Preis für eine Dienstleistung in einer Adwords-Anzeige zu nennen (z.B. sowas wie "Rückenmassagen ab 900 Euro")
2.) Wenn man das macht: Gibt es Probleme, wenn der Preis dann auf der Website nicht mehr genannt wird? Wenn es Probleme gibt: Wie klar muss er dort erklärt werden?

Hintergrund: Meine Dienstleistung ist günstig, aber erklärungsbedürftig und es gibt eh immer Vorgespräche mit dem Kunden.

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Verfasst: 01.01.2013, 14:55
von Hanzo2012
Den Preis zu nennen erhöht vermutlich deine Conversion Rate, da die Leute, denen es sowieso zu teuer ist, wahrscheinlich gar nicht erst auf deine Anzeige klicken. Wie das rechtlich ist, weiß ich aber nicht.

Verfasst: 01.01.2013, 16:36
von Lika
Wenn du bei AdWords den Preis mit rein nimmst, so muss dieser zwingend auch auf der Website stehen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen Regelverstoß.

In deinem Fall würde ich dann wohl eher auf den Preis in der Anzeige verzichten.

Verfasst: 01.01.2013, 16:42
von abamat
Danke Lika: Denkst Du es reicht, wenn in der Anzeige steht "Rückenmassage ab 800 Euro" und dann auf der Homepage "Bei uns gibt es Rückenmassagen ab 800 Euro. Bitte fordern Sie Ihr Angebot an"?
Alle Details und wann es wie viel teurer werden wird geht ja meist gar nicht auf einer Homepage zu erklären, wenn die Produkte oft individuell auf den Kunden zugeschnitten werden.

Verfasst: 01.01.2013, 21:55
von easterwood96
Bei unwahren Angaben verstößt du übrigens auch gegen §5 UWG ( https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html ). Kann richtig üblen Ärger geben. Wenn in der Kampagne ein Preis genannt wird, muss er zwingend sein.

Verfasst: 01.01.2013, 22:03
von abamat
Davon bin ich ausgegangen und es macht sicherlich geschäftlich auch keinen Sinn Preise zu versprechen, die man nicht einhalten kann. Daher war meine Frage auch nur auf die Adwords-Richtlinien bezogen.

Verfasst: 01.01.2013, 22:18
von easterwood96
Ich habe ziemlich gute Erfahrungen mit Preisangaben gemacht. Die Conversion Rate steigt auf jeden Fall, da der Kunde schon weiß, was auf ihn zukommt.

Es sollte bloß darauf geachtet werden, dass bei der Angabe "ab xx €" das Ganze auch erreichbar sein sollte. Wenn der niedrigste Preis nur unter ganz miesen Bedingungen gilt und eigentlich fast immer ein erheblich höherer Preis gezahlt werden muss, dann kannst du die potentiellen Kunden schnell verärgern und somit auch verjagen.

Verfasst: 02.01.2013, 00:40
von Vegas
easterwood96 hat geschrieben:Bei unwahren Angaben verstößt du übrigens auch gegen §5 UWG ( https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html ). Kann richtig üblen Ärger geben. Wenn in der Kampagne ein Preis genannt wird, muss er zwingend sein.
Yep, da hat sich schon so mancher übel in die Nesseln gesetzt, gerade was sog. Lock(vogel)angebote und "Bait and Switch" angeht.

Verfasst: 02.01.2013, 09:08
von thaiseo
easterwood96 hat geschrieben:Bei unwahren Angaben verstößt du übrigens auch gegen §5 UWG ( https://dejure.org/gesetze/UWG/5.html ). Kann richtig üblen Ärger geben. Wenn in der Kampagne ein Preis genannt wird, muss er zwingend sein.
und wenn man es wie viele großen Kaufhäuser macht in Ihren Anzeigen, " solange der Vorrat reicht" ?

Verfasst: 02.01.2013, 09:50
von easterwood96
Bei "solange der Vorrat reicht" muss eine angemessene Anzahl der Produkten zur Verfügung stehen. Es gibt Urteile, die sagen, dass man für mindestens zwei Tage die Nachfrage befriedigen muss, damit es nicht wettbewerbswidrig ist.

Verfasst: 02.01.2013, 13:03
von Vegas
Ja, zudem nehmen einige große Anbieter schlicht in Kauf, abgemaht zu werden, da der Nutzen die Kosten einer Abmahnung und/oder eines Rechtsstreits bei weitem übersteigt und im Zweifelsfall die eigene Rechtsabteilung kräftig zurückfeuert.