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Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 05.04.2006, 07:49
von Sololand
Ich habe bereits mal eine formlose Email eines Rechtsanwaltes bekommen, weil ich den Namen einer Website als Keywort verwendet habe. Zum Glück musste ich nichts zahlen... :wink:

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Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 05.04.2006, 08:40
von slinky
Das Problem wird in Zukunft sein, daß man kaum noch Anzeigentexte wird schreiben können, ohne das irgendeine Beanstandung vom Serviceteam bei Adwords freigeschaltet werden muß!

So kann man die drei folgenden Anzeigentexte NICHT ohne weiteres bei Adwords reinsetzen:

Wir bieten Ihnen 501 verschiedene Gartenpflanzen!

--> Weil 501 von Levis geschützt ist.

Unseren neuer Plasma TV gibts schon ab 888 €.

--> Weil 888 ein Online-Casino ist, und 888 von denen geschützt wurde.

Günstig ins Hotel Palm Beach in der Türkei

--> Weil Palm ja auch der als Marke geschützte Handheld sein könnte.

Bei all diesen Anzeigen muß von Adwords erst kontrolliert werden, ob man die Marke meint oder nicht.

Ich finde, daß das viel zu große Ausmasse angenommen hat!!! :bad-words:

Cheers

Slinky

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 05.04.2006, 09:26
von Jojo
@slinky
Das wär schon okay, wenn es nicht 4-5 Tage dauern würde bis eine AdWords-Anzeige mit Markennamen freigeschaltet wird. Das schöne an AdWords ist und war das man schon Minuten nach dem erstellen einer Anzeige erste Besucher erhält.

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Verfasst: 05.04.2006, 09:45
von nosearchscores
durch das reine nutzen eines markennamens als keyword entsteht rechtlich eigentlich kein verstoß gegen den markenschutz, da man sich die marke nicht öffentlich zum eigennutzen macht.

persönlich vertrete ich die meinung, dass google das recht hat anzeigen zu schalten wie sie wollen, d.h. an von ihnen beliebig ausgesuchten orten.

adwords sind ganz klar werbeanzeigen und deutlich von suchergebnissen zu unterschieden.

für den text der anzeige ist der werber verantwortlich und hier darf eben nicht mit der marke öffentlich werben.

zu untersagen, dass auf suchergebnissen zu einer marke keine bezahlte werbung driter erscheinen darf, halte ich für eine einschränkung des wettbewerbs und der wirtscahftlichkeit der suchmaschine google.

im ausland siehts anders as..usa..ösiland etc.

aber man muss ja immer logisch versuchen zu hinterfragen.

der markeninhaber wird sagen: bitte unterlassen sie das werben auf unseren suchergebnissen!

der werbende wird sagen: wieso? ich erwähne ihre anzeige nicht. google ist frei bezahlte werbung zu schalten, wo sie wollen.
sollten sie einen unterlassungsanspruch geltend machen wollen, so müssen selbst dafür sorge tragen, dass ihre marke von google als keyword nicht zur verfügung steht.

damit wäre dann das thema mit zwei sätzen erledigt.

da der bgh ein logisches gericht ist, sollte man einen gerichtsentscheid ebenso kurz fassen.

es ist dem markeninhaber nämlich durchaus zumutbar seine markennamen als keywords sperren zu lassen, ebenso ist es google zumutbar diese zu sperren.

in diesem sinne...

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 06.04.2006, 12:35
von slotermeyer
Hallo,
ich möchte mich mit meinem ersten Posting hier melden und hoffe, hier nicht off-topic zu sein.
Das Problem: Ich habe gerade unseren Firmennamen bei Google eingegeben. Überraschend taucht neben den Ergebnissen eine (einzige) Google-Adwords Anzeige eines Mitbewerbers auf.
Offenbar hat er unseren Firmennamen als Keyword hinterlegt. Jemand der anhand des Fimennamens die Webseite unserer Firma sucht, bekommt seine Anzeige zu sehen.
Dumm gefragt: Ist das legal? Wie reagiert man da?

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 06.04.2006, 13:31
von slinky
Kommt drauf an, ob der Firmenname eine eingetragene Marke ist oder nicht.

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 06.04.2006, 13:47
von slotermeyer
>Kommt drauf an, ob der Firmenname eine eingetragene Marke ist oder nicht.

Müsste ich mich erst erkundigen, ich glaube aber nicht.
Wir sind ein seit langer Zeit in der Branche bekannter, bundesweit agierender Mittelständler und unser Firmenname ist kein normales Wort, das auch in anderem Zusammenhang benutzt werden könnte. Die Absicht, die dahinter steckt, ist schon eindeutig.

Verfasst: 06.04.2006, 18:57
von nosearchscores
wieso stellst due eine frage, die in diesem thread mehrere male beantwortet wurde?

er wirbt NICHT mit deinem namen. das keywords allein stellt kein problem dar.

wie gesagt, wenn NUR du diesen Namen bzw. Marke hast, dann kannst du google mitteilen, dass die das keyword sperren.

wenn du aber den namen z.b. nur für deine branche geschützt hast und es weitere firmen mit dem namen gibt oder andere warenklasssen, hast du natürlich NICHT das recht, dieses keyword zu sperren, da ja die anderen das recht haben mit diesem keyword und ihrer marke zu werben.

generell finde ich es recht überzogen, dass eine adwordsanzeige für markeninhaber ein problem darstellt.

ich habe selbst diverse marken und micht stört es nicht. wettbewerb muss frei sein. die ganzen unsinnigen regularieren nerven.

wenn jemand meine marke im marketing einsetzt, ist es was anderes. eine adwords anzeige aber ist NEUTRAL. neutraler gehts nicht.

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 07.04.2006, 06:15
von slotermeyer
>wieso stellst due eine frage, die in diesem thread mehrere male beantwortet wurde?

Weil sie bisher nicht in für mich eindeutig verständlicher Form beantwortet wurde.

>wie gesagt, wenn NUR du diesen Namen bzw. Marke hast, dann kannst du google mitteilen, dass die das keyword sperren.

Danke, das war die für mich wichtige Information.
Und Tschüss.

Verfasst: 07.04.2006, 07:57
von nosearchscores
es gibt keine eindeutige antwort auf derlei fragen.

das liegt daran, dass es hierzulande gerichte gibt, die entshceidungen ohne größeren logischen verstand treffen.

und das bgh ist weit von dem thema entfernt.

wie ich geschildert habe, halte ich das schalten von anzeigen für absolut frei, egal unter welchem namen und suchbegriffen.

und wenn du dir die urteile, die für einen verbot der nutzung von marken als keyword anschaust, siehst du folgende begründung:
der suchende könnte die anzeige mit seinem gesuch verwechseln und irrtümlich davon ausgehen, dass.

dafür kann man ganz einfach seine marke in der anzeige nennen. verwechslungsgefahr beseitigt.

im übrigen ist vergleichende werbung erlaubt und somit auch die nutzung und nennung anderer marken.

Verfasst: 07.04.2006, 08:12
von redbull_kevin
nosearchscores hat geschrieben:es gibt keine eindeutige antwort auf derlei fragen.

...
im übrigen ist vergleichende werbung erlaubt und somit auch die nutzung und nennung anderer marken.
Welcher Rechtsstand liegt dieser Aussage zu Grunde? Und in welchem Land ist dies so?

Verfasst: 07.04.2006, 10:11
von nosearchscores
deutschland

wobei deutschland nicht gleich deutschland ist, sondern gleiche gestze an verschiedenen gerichten innerhalb eines landes unterscheidlich ausgelegt werden.

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 07.04.2006, 10:29
von redbull_kevin
:) ich denke dass §6 des UWG in der Fassung vom 08. Juli 2004 ziemlich genau bestimmt, was in Sachen vergleichender Werbung erlaubt und was unlauter ist. Dabei ist klar zu sagen, dass es sich um ein eingetragenes Markenzeichen resp. einen eingetragenen und geschützten Markennamen handeln muss. Bei willkürlich gewählten Namen für ein Produkt kann es sein, dass der umgekehrte Fall eintritt, und eine Verletzung des Urheberrechts seitens "slotermeyer" vorliegt. Insofern ist die Erstaussage, dass nicht geklärt sei, ob der Name registriert ist, von elementarer Wichtigkeit :)

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 07.04.2006, 10:34
von nosearchscores
dennoch musst du sehen, dass es hier um ANZEIGEN geht.

nehmen wir an ich gebe ein ein fachmagazin BMW heraus. rund um bmw.

ich kann also sagen, der käufer sucht infos zu bmw und sonst nichts.

darf ich nun in diesem magazin keine werbung für einen toyota schalten, weil ich mir die marke bmw zunutze mache und den suchenden bzw. käufer des bmw-fachmagazins ausnutze, um meinen toyota zu berwerben?

es zeigt alles wie kleinkariert unser land und unsere wirtschaftsunternehmen sind, wenn sie für eine neutrale adwordsanzeige anwälte einschalten und unterlassungen in auftrag geben.

Markennamen als Keyword. Könnte das ein Problem werden?

Verfasst: 07.04.2006, 10:43
von redbull_kevin
Wenn der Auftraggeber "Toyota" ist und er in deinem Magazin werben will ist das sicher kein Problem. Wenn du aber den Namen BMW nutzt um Leute auf deine Webseite zu locken und dann der Inhalt "Toyota" ist, dann wird sich sicherlich BMW regen und dir einen Namenswechsel dringend empfehlen :)
Mit "kleinkariert" hat das meiner Ansicht nach nichts zu tun, sondern mit der Erfindungsgabe einzelner Werber die sich im absoluten Graubereich bewegen. Aber das Thema war ja auch "vergleichbare Werbung" und nicht Werbung im Allgemeinen.