Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 11.11.2005, 21:14
von sean
Aber wie ich schon sagte:
Man hat die Möglichkeit eine Ausnahme zu beantragen
mach das, dann geht das.
Aus eigener Erfahrung: geht schnell! Ich fänd es sogar gut, wenn Google in Sachen Anzeigenprüfung noch weiter in Richtung Overture gehen würde. Peinlichkeinen von Adwords gibt es ja nun wirklich genug (siehe meine Signatur).
Gruß
sean
P.S. und nochmal edit: Eigentlich sollte das ein neuer Beitrag werden ??!! Hab irgendwo falsch geklickt

Ich poste ihn jetzt am End enochmal, sorry. Der alte Inhalt der hier stand ist fott, es sei denn webby spielt ein Backup ein

Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 18.11.2005, 08:03
von Mincemeat
@buzzd:
Das ist ein völlig normaler Zustand bei den Tussis, welche die Anzeigen prüfen, dass sie nicht durchblicken.
Bei mir ist z.B. aktuell eine Kampagne deaktiviert wurden wegen jugendgefährdendem Inhalt. Soweit, so gut.
Nur: Beworben wird eine Kreditkarte einer bekannten Bank. Es gibt kein jugendgefährdendes Keyword, und auch keinen jugendgefährdenden Anzeigentext

.
Ich werde heute mal anrufen und fragen, wer konkret entlassen werden muß, weil das Geld meiner Kampagne bei Adwords fehlt

.
Re: Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 18.11.2005, 10:26
von Nullpointer
Mincemeat hat geschrieben:@buzzd:
Das ist ein völlig normaler Zustand bei den Tussis, welche die Anzeigen prüfen, dass sie nicht durchblicken.
Bei mir ist z.B. aktuell eine Kampagne deaktiviert wurden wegen jugendgefährdendem Inhalt. Soweit, so gut.
Nur: Beworben wird eine Kreditkarte einer bekannten Bank. Es gibt kein jugendgefährdendes Keyword, und auch keinen jugendgefährdenden Anzeigentext

.
Ich werde heute mal anrufen und fragen, wer konkret entlassen werden muß, weil das Geld meiner Kampagne bei Adwords fehlt

.
was glaubst du, wieviele jugendliche schon verschuldet sind, wegen bankkarten. da ist eine kreditkarte extrem jugendgefährdend

Re: Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 18.11.2005, 13:07
von Mincemeat
Nullpointer hat geschrieben:was glaubst du, wieviele jugendliche schon verschuldet sind, wegen bankkarten. da ist eine kreditkarte extrem jugendgefährdend

Mit der Argumentation dürfte keiner mehr irgendwas bewerben: Mit Autos werden Unfälle gebaut, mit Cola bekommen manche Leute Diabetis etc.

.
Persönlich habe ich für mich die Grenze so gezogen, dass ich keine Glücksspiele/ schufafreie Sachen/ Dialer und fragliche Abos wie Firstload und Probino etc. bewerbe.
Ich habe heute mal bei Adwords angerufen, und gefragt, weshalb meine Kampagne deaktiviert ist. Der Fehler lag leider bei mir: Ich hatte in den Kampagneneinstellungen versehentlich rechts alle Häkchen entfernt. Also Anzeigen weder bei Google, noch auf Suchseiten, noch auf Contentseiten

. Die Dame am Telefon sagte mir aber auch, dass das Diagnose- Tool im Eimer ist und oft sinnfreie Meldungen ausspuckt (wie z.B. bei mir die Meldung mit der jugendgefährdenden Anzeige). Da haben wir beide erstmal abgelacht. Wahrscheinlich hat sich das ganze Callcenter in der Mittagspause über mich totgelacht.
Jedenfalls bekommt Adwords jetzt das Budget dieser Bank wieder, und es muss dort niemand entlassen werden

.
Mincemeat
Verfasst: 28.11.2005, 19:22
von AdWords-Berater
Hallo buzzd, kilzn, sean, Mincemeat, Nullpointer,
Aber das Wort um das es sich handel ist "Partner". Seitwann kann man denn Wörter wie "Partner" markenrechtlich schützen lassen?
Diese Frage zum Schutz von Marken ist durchaus berechtigt und wird auch häufig per E-Mail gestellt.
Internationale Markenrichtlinien haben Ihre Tücken. AdWords funktioniert weltweit, daher betreffen uns diese Tücken. Grundsätzlich kann ein Markeninhaber eine registrierte Marke bei AdWords anmelden. Dabei kann er recht genau definieren, welche Art der Verwendung er schützen lassen möchte.
Da es ziemlich viele verschiedene Möglichkeiten gibt, eine Marke zu schützen, platziert unser System eine generelle Warnung bei dem Versuch, eine registrierte Marke zu nutzen. Dann passiert das, was buzzd geschildert hat. Die Lösung ist, einen entsprechenden Ausnahmeantrag zu stellen. Dieser wird überprüft und entsprechend genehmigt oder abgelehnt.
Das Problem hinter seiner Frage zum Begriff "Partner" ist Folgendes: In unterschiedlichen Ländern lassen sich unterschiedliche Wörter und Begriffe schützen. Was in Deutschland ein ganz normales Wort ist, kann in anderen Ländern (z.B. in Japan), ein Markenname sein. Ein ugandisches Nomen könnte genauso gut ein futuristisch gewählter Name eines Hightech-Unternehmens sein (oder z.B. eine Linux-Distribution:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ubuntu ).
Daher kommt es in Einzelfällen vor, dass (für deutsche Verhältnisse) völlig gewöhnliche Worte bei der Eingabe vom System markiert werden.
Hope this helps...
Schönen Gruß
Michel
Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 28.11.2005, 20:14
von viggen
Hallo Michel,
schön das ihr wieder da seid, und danke für eure ausführliche erklärungen...
p.s. Ubuntu kommt aus dem südafrikanischen und nicht aus Uganda

(been there 7 years, you know! )
mfg
viggen
Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 28.11.2005, 21:03
von sean
Aber wie ich schon sagte:
Man hat die Möglichkeit eine Ausnahme zu beantragen
mach das, dann geht das.
Aus eigener Erfahrung: geht schnell! Ich fänd es sogar gut, wenn Google in Sachen Anzeigenprüfung noch weiter in Richtung Overture gehen würde. Peinlichkeinen von Adwords gibt es ja nun wirklich genug (siehe meine Signatur).
Gruß
sean
Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 28.11.2005, 21:24
von Jojo
@sean
Bitte nicht. Overture ist absolut nervig.
Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 28.11.2005, 22:22
von sean
@jojo
...noch weiter...
habs ja fließend ausgedrückt

Muß nicht "bis hin zu" bedeuten
Gruß
sean
Verfasst: 03.12.2005, 03:18
von edison73
Wo kann man denn Google bitte konkret über eine eingetragene Wortmarke informieren, damit die Konkurrenten künftig diese Wortmarke nicht mehr als Keyword benutzen können?
Gibts da eine eMailadresse, Telefonnummer?
Oder soll man Euch einen Brief schicken?
Gruss
Markenschutz bei GoogleAdWords
Verfasst: 09.12.2005, 14:30
von AdWords-Berater
Hallo edison73,
wie bereits erwähnt ist internationales Markenrecht eine komplizierte Sache. Um eine eingetragene Marke bei uns zu registrieren, benötigen wir daher aus rechtlichen Gründen eine schriftliche Bestätigung, dass jemand tatsächlich Inhaber der Marke ist.
Ich füge die offizielle Anleitung an (leicht gekürzt).
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Damit wir Ihrem Hinweis nachgehen und Ihre Beschwerde bearbeiten können [...] benötigen wir von Ihnen in einem unterzeichneten Brief (Fax ist ausreichend) mit dem Briefkopf Ihres Unternehmens (bzw. mit Ihrem eigenen Briefkopf, falls Sie für sich persönlich tätig werden) die folgenden Informationen:
1. Name des Markeninhabers (falls Sie nicht der Markeninhaber sind, bitten wir um eine Erklärung, warum Sie anstelle des Markeninhabers diese Beschwerde erheben)
2. Kontaktinformationen (einschließlich E-Mail-Adresse)
3. Geben Sie für jede betroffene Marke folgende Informationen an:
- die exakte Bezeichnung der Marke (einschließlich der Angabe, ob es sich um eine Design- oder Wort-Marke handelt)
- das Land, in dem die Marke registriert ist
- die Registriernummer (oder die Angabe, dass Sie sich auf das Gewohnheitsrecht in Ländern berufen, in denen Rechte durch Verwendung erworben werden)
- eine Bestätigung, dass die Marke bereits registriert ist (oder die Angabe, dass die Marke verwendet wird, falls Sie sich auf die Rechte in einem Land mit Gewohnheitsrecht berufen)
4. Geben Sie an, um welche Art von Beschwerde es sich handelt:
- Eine allgemeine Beschwerde bezüglich aller Inserenten. In diesem Fall bitten wir Sie, zu allen Einrichtungen, die zur Verwendung Ihrer Marke für ihre Anzeigen berechtigt sind, den Firmennamen und/oder die Google AdWords-Kundennummern anzugeben.
- Eine Beschwerde bezüglich bestimmter Inserenten/Anzeigen. Geben Sie in diesem Fall die betroffenen Inserenten bzw. Anzeigen an (Vollständige Anzeige-URL in der untersten Zeile der Anzeige(n) oder andere zur Identifizierung geeignete Informationen wie Anzeigentext und Angabe der Keywords, die zur Schaltung der Anzeige(n) führen).
5. Genauer Hinweis, worin die Markenverletzung liegen soll:
- Inhalt der Anzeige,
- Keywords, die zur Schaltung der Anzeige(n) führen,
- Beides.
6. Wenn Sie ein Google AdWords-Kunde sind, geben Sie bitte Ihre Kundennummer an, damit wir die Verwendung der Marke durch Sie genehmigen zu können.
7. Fügen Sie folgende Erklärung bei:
"Mir ist nicht bekannt, dass die Verwendung der oben beschriebenen Marke durch die oben beschriebene(n) Werbekampagne(n) vom Eigentümer gestattet oder auf eine andere gesetzlich rechtmäßige Art und Weise zulässig ist."
8. Fügen Sie auch folgende Erklärung bei:
"Ich bestätige, dass ich Inhaber der oben genannten Marke(n) bin bzw. dass ich ermächtigt bin, für den Markeninhaber zu handeln und dass die Angaben, die ich in diesem Schreiben gemacht habe, zutreffend sind."
9. Ihre Unterschrift.
Bitte senden Sie die obigen Angaben an folgende Adresse:
Google Germany GmbH
Betreff: Google AdWords, Markenbeschwerden
ABC-Straße 19
D-20354 Hamburg
Oder senden Sie das Dokument per Fax an: +49 (0)40-49219006
Betreff: Google AdWords, Markenbeschwerden
Bitte beachten Sie, dass das obige Verfahren nur für die Verwendung von Marken in Anzeigen gilt. Beschwerden, die sich auf angebliche Markenverletzungen auf Websites richten, die in den Suchergebnislisten von Google angezeigt werden, können wir nicht bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, sich in solchen Fällen mit den Betreibern der jeweiligen Websites direkt in Verbindung zu setzen.
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Ich hoffe, das beantwortet deine Frage zufriedenstellend.
Schönen Gruß
Michel
Verfasst: 16.12.2005, 05:53
von edison73
Hallo Michel,
besten Dank fuer Deine Antwort! Damit hatte ich ich gar nicht wirklich gerechnet.
Gruss