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Adwords und Umsatsteuer Voranmeldung
Verfasst: 14.02.2006, 09:18
von Fox Mulder
Hi,
ich nutze zur Umsatsteuer Voranmeldung die elektronischen Elster Formulare. Kann mir jemand sagen wo/wie ich dort die Adwords Ausgaben eintrage?
Beispiel für Adwords Rechnungsdetails:
Rechnungsbetrag: $100,00
Veranlagte Steuer: $0,00 Mehrwertsteuer
Keine UST-ID
Gruss
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Adwords und Umsatsteuer Voranmeldung
Verfasst: 14.02.2006, 11:58
von pesthoernchen
Garnicht!? Du hast ja keinen abziehbaren Vorsteuerbeitrag.
Gruss C.
Adwords und Umsatsteuer Voranmeldung
Verfasst: 14.02.2006, 12:10
von order4you
bei diesem problem würde ich dir raten, den rat eines steuerberaters hinzu zu ziehen, ich hatte letztens ein telefonat mit meinem zuständigen finanzamt und die hat mir was davon erzählt das du einmal die umsatzsteuer dafür zahlen musst und in der selber erklärung wieder die vorsteuer daraus ziehst.
also am besten hin zum finanzamt (die haben eine beratungspflicht) oder gleich zum steuerberater
mfg
Adwords und Umsatsteuer Voranmeldung
Verfasst: 14.02.2006, 17:53
von Tifflor
garnicht ist eindeutig falsch, aber direkt einen steuerberater brauchts auch nicht...lies mal hier nach hier habe ich die frage selber gestellt und sehr gute antworten bekommen wie es zu machen ist
https://forum.jurathek.de/showthread.php?t=25186&
gruss
Verfasst: 15.02.2006, 07:27
von Fox Mulder
Danke Tifflor, jetzt habe ich es verstanden.
Nochmal zusammengefasst: Die Aufwendungen werden in die USt-VA in Zeile 48 in die Felder 52 und 53 eingetragen.
Gruss
Adwords und Umsatsteuer Voranmeldung
Verfasst: 15.02.2006, 08:18
von Tifflor
denk dran dass du natuerlich dann gleichzeitig wieder die MWST geltend machen kannst

Verfasst: 15.06.2006, 09:28
von HerbertK.
Ich hänge meine Frage hier jetzt mal ran.
Sind die Adwords Rechnungen nun schon incl. MwSt. - auch wenn nicht extra ausgewiesen, oder kosten* mich die adwords 16% mehr, wenn ich eine Umsatzsteuernummer angebe?
*ja, ich weiss wäre nur ein Durchlaufposten.
Ich hoffe hier versteht jemand mein Anliegen.
Etwas OT - aber passt ja gerade: Wie schaut es bei Zanox & Co. in Sachen MwSt. aus, wird diese dann noch obendrauf berechnet und ausgewiesen, wenn man bei denen eine Umsatzsteuer ID angibt?
PS.: Zum besserem Verständniss, noch habe ich keine Umsatzsteuerberechtigung. Hätte aber gerne gewusst ob sich eine Anmeldung in der Konstellation Adwords - Zanox & Co. lohnt.
Danke
Verfasst: 20.06.2006, 08:05
von Mincemeat
HerbertK. hat geschrieben:Ich hänge meine Frage hier jetzt mal ran.
Sind die Adwords Rechnungen nun schon incl. MwSt. - auch wenn nicht extra ausgewiesen, oder kosten* mich die adwords 16% mehr, wenn ich eine Umsatzsteuernummer angebe?
Falls Du keine USt.- ID hast oder angibst, berechnet Adwords zusätzlich 21% irische USt. Die kannst Du Dir maximal vom irischen FA zurückholen.
Falls Du eine USt.- ID hast UND angibst, kommt die Rechnung von Adwords ohne USt., und Du mußt 16% USt. an das FA abführen. Gleichzeitig machst Du Vorsteuer in gleicher Höhe geltend, so dass das ganze im Normalfall für Dich auf 0 hinausläuft.
Komplizierter wird das ganze wenn Du z.B. Deine Provisionsabrechnungen (zum Teil) direkt von Banken bekommst, und wenn auf deren Abrechnungen keine MwSt. ausgewiesen ist. Dann bist Du nicht mehr 100% vorsteuerabzugsberechtigt, und kannst Dir die auf Deine Adwords- Rechnungen gezahlten 16% USt. nicht in voller Höhe als Vorsteuer zurückholen.
Ich habe Buchhaltung + Steuerberatung komplett an den Steuerberater abgegeben und gehe lieber ein Bier trinken, als dass ich am Wochenende über meinen Belegen grüble

.
Mincemeat
Verfasst: 20.06.2006, 08:21
von HerbertK.
Mincemeat hat geschrieben:
Falls Du keine USt.- ID hast oder angibst, berechnet Adwords zusätzlich 21% irische USt. Die kannst Du Dir maximal vom irischen FA zurückholen.
Danke, aber genau dieser Punkt stimmt ja nicht (mehr) seit 2004?, sondern google "überlässt dies dem Kunden. Wenn ich das richtig verstehe, muss jeder adwords Nutzer seine Steuer in DE selbst anzeigen/ anmelden. Egal ob Kleinunternehmer oder Unternehmer mit USt.- ID
Habe übrigens vorhin zum Thema nochmal diesen
https://www.abakus-internet-marketing.d ... tml#235577 alten Thread "aktiviert".
Mincemeat hat geschrieben:
Ich habe Buchhaltung + Steuerberatung komplett an den Steuerberater abgegeben und gehe lieber ein Bier trinken, als dass ich am Wochenende über meinen Belegen grüble

.
Mincemeat
Naja, mein Steuerkram ist (noch) überblickbar. Und für die Eingabe von ein Paar Zahlen - man hört - 100 EUR und mehr im Monat löhnen zu müssen.
Aber ich spiele auch mit dem Gedanke, ich ja irgendwie nerviger als sich um seine Projekte zu kümmern.

Da ich ja ein "Onlinefan" bin - gibt es da irgendwelche Tips für gute und günstige virtuelle Steuerbüros?
Verfasst: 20.06.2006, 08:34
von Mincemeat
@HerbertK:
Das mit den 21% irischer MwSt. war zumindest noch Ende 2005 so. Seitdem betreue ich keine Kunden ohne USt.- ID mehr. Falls das mittlerweile anders ist, dann weiß ich das nicht.
Stichwort Steuerberater: Dieser arbeitet, gesetzlich vorgeschrieben, nach Gebührentabelle, kann aber abhängig z.B. von Deinem Verhandlungsgeschick und vom Aufwand verschiedene Spalten mit unterschiedlicher Vergütung wählen.
Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters hat noch andere Vorteile: Du trittst gegenüber anderen (z.B. Banken) als professionell handelnde Firma auf, was Vorteile z.B. bei Verhandlungen um Kreditrichtlinien ergibt.
Beispielsweise jammert in einem anderen Thread jemand rum, dass sein Kreditkartenlimit nicht reicht. Da würde sehr helfen, die letzten 6 monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters zusammen mit dem Antrag auf Erhöhung des Limits zum Kreditkartenherausgeber zu senden...
Mincemeat
Verfasst: 20.06.2006, 08:51
von HerbertK.
Mincemeat hat geschrieben:@HerbertK:
Das mit den 21% irischer MwSt. war zumindest noch Ende 2005 so. Seitdem betreue ich keine Kunden ohne USt.- ID mehr. Falls das mittlerweile anders ist, dann weiß ich das nicht.
Sobald man gewerblich angibt -mit oder ohne ID- führt google adwords keine MwSt. mehr ab.
Mincemeat hat geschrieben:
Stichwort Steuerberater: Dieser arbeitet, gesetzlich vorgeschrieben, nach Gebührentabelle, kann aber abhängig z.B. von Deinem Verhandlungsgeschick und vom Aufwand verschiedene Spalten mit unterschiedlicher Vergütung wählen.
Habe gerade gelesen, dass es auch auf Honorarbasis angeboten wird.
Mincemeat hat geschrieben:
Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters hat noch andere Vorteile: Du trittst gegenüber anderen (z.B. Banken) als professionell handelnde Firma auf, was Vorteile z.B. bei Verhandlungen um Kreditrichtlinien ergibt.
Beispielsweise jammert in einem anderen Thread jemand rum, dass sein Kreditkartenlimit nicht reicht. Da würde sehr helfen, die letzten 6 monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters zusammen mit dem Antrag auf Erhöhung des Limits zum Kreditkartenherausgeber zu senden...
Mincemeat
Wäre für mich nicht relevant, da ich eh gern schuldenfrei bin.
