Seite 1 von 1

Gutschein-Nutzung erst bei Einzugsermächtigung möglich?

Verfasst: 02.10.2006, 12:50
von excess
Hallo,

kann es sein, wenn man ein neues Konto eröffnet und einen Gutschein einlöst, dass die Anzeigenschaltung trotzdem erst nach Erteilung der Einzugsgenehmigung erfolgt?
Hallo,

Wir haben Ihre Einzugsermächtigung erhalten. Mit dieser autorisieren
Sie uns, Ihr Konto mit Google AdWords-Zahlungen zu belasten. Ihre
Einzugsermächtigung wurde verarbeitet und die Anzeigenschaltung sollte
in Kürze einsetzen.

Sie können Ihre Zahlungsinformationen jederzeit einsehen, indem Sie
sich in Ihrem AdWords-Konto anmelden. Rufen Sie dazu die
Seite "Rechnungseinstellungen" auf der Registerkarte "Mein Konto" auf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Google AdWords Team

Verfasst:
von

Verfasst: 02.10.2006, 12:57
von joghurtKULTUR
jo, so ist es

Verfasst: 02.10.2006, 18:46
von Benutzername
Ich habe vor ein paar Wochen ein neues Konto eröffnet und auf Vorauszahlung eingestellt. Dann den Gutschein eingelöst ... die Anzeigen wurden sofort geschaltet.

Verfasst: 02.10.2006, 21:02
von joghurtKULTUR
ich musste erst die Lastschriftvollmacht erteilen, vorher ging garnichts