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Wettbewerbswittrige Handlung

Verfasst: 17.10.2006, 17:59
von Renegade
hallo,

ich habe folgendes problem: ich bin adwords neuling und habe zum testen mit dem keyword der Marke A für eine firma B beworben, jetzt habe ich von der firma B eine mail erhalten, dass firma A firma B eine Abmahnung geschrieben hat. Ich habe den Anwalt der firma B angerufen, welcher mir sagte, dass ich für die ganze gelegenheit haften muss und ihm eine Erklärung per post oder fax zum sachverhalt schicken soll. Bei der frage nach dem für mich kommenden kosten meinte er, dass es sich um einen streitwert von 150.000EUR handelt und dass ich die anwaltskosten von ca 3000 EUR bezahlen muss, was ich natürlich nie im leben besorgen kann. könnt ihr mir beraten, was zu tun ist? vielen dank im voraus

Verfasst:
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Verfasst: 17.10.2006, 18:03
von fw
Hast du einen Vertrag mit Fa. B für deine Adwords-Dienste?

Verfasst: 17.10.2006, 18:06
von Renegade
ja, über affili.net

Re: Wettbewerbswittrige Handlung

Verfasst: 17.10.2006, 18:22
von Mincemeat
Renegade hat geschrieben:könnt ihr mir beraten, was zu tun ist? vielen dank im voraus
Sofort einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt konsultieren!
Bis zur Konsultation mit Deinem Anwalt gibst Du keine Erklärungen irgendwelcher Art gegenüber irgendjemandem ab!

Mincemeat

Verfasst: 17.10.2006, 18:54
von 1aaaa
ich hab mir folgenden link nicht komplett durchgelesen, geht aber in deine richtung. gabs da noch mehr urteile??
https://www.suchmaschinen-und-recht.de/ ... 41221.html

Verfasst: 17.10.2006, 19:08
von Pompom
Ich glaub ja nun nicht, dass Fa. B zu dir gesagt hat, geh zu affili-dot-net, meld dich an und schalte mit dem Markenkeyword der Fa. A Adwords-Werbung.

Ich glaube auch nicht, dass affili-dot-net dir Adwords-Werbung aufgetragen hat.

Blöder Test -> besonders dumm gelaufen, ich denke, das wird teuer.

Empfehlung kann da wirklich nur sein: sofort zum spezialisierten Anwalt rennen und hoffen, dass du dir dabei nicht die Füsse brichst.

Verfasst: 17.10.2006, 19:45
von Alpinist
(a) lass Dir das erstmal schriftlich geben und zwar in rechtlich bindender Form mit dem genau dargelegtem Sachverhalt -> Post nicht eMail - würde mich nicht wundern wenn die 'einfach so' ihre Kosten abwälzen wollen
(b) damit gehst Du dann zum Anwalt -> tun was er Dir rät
(c) wahrscheinlich (viel) Lehrgeld zahlen ausser es kommt nichts von denen wie in (a) erläutert ;-)

Grüße

Verfasst: 17.10.2006, 22:11
von net(t)worker
Alpinist hat geschrieben:(a) lass Dir das erstmal schriftlich geben und zwar in rechtlich bindender Form mit dem genau dargelegtem Sachverhalt -> Post nicht eMail - würde mich nicht wundern wenn die 'einfach so' ihre Kosten abwälzen wollen
(b) damit gehst Du dann zum Anwalt -> tun was er Dir rät
(c) wahrscheinlich (viel) Lehrgeld zahlen ausser es kommt nichts von denen wie in (a) erläutert ;-)

Grüße
Ich denke schon, dass die die entstandenen Kosten auf den Störer abwälzen können..... aber stimmt schon, erstmal etwas schriftlich geben lassen und dann damit zum Anwalt.... lass dir auch eine Kopie der Abmahnung geben......... wenn z.B. die Rechtsabteilung der Firma selber abgemahnt hat, dürfen die, soweit mir bekannt ist, keine hohen Abmahngebühren verlangen....

aber warum macht man auch so ein Blödsinn....

Verfasst: 17.10.2006, 23:22
von luigip
Renegade hat geschrieben:ja, über affili.net
Zitat affili:
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:lol: