Seite 1 von 1

Es gibt eine Versicherung gegen Markenrechtsklagen

Verfasst: 07.12.2006, 16:28
von Kensai
Hi,
da das Thema ja immer noch sehr aktuell ist und ich in vergangenen Threads nichts über eine entsprechende Versicherung finden konnte, hier meine Erfahrung:

Ich habe kürzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (was´n Wort!) für Werbeberater und Werbeagenturen abgeschlossen, die ausdrücklich auch Verletzung von Marken- und Urheberrechten mit abdeckt.
Man darf allerdings nicht als Internet-Provider oder Internetserviceanbieter tätig sein, was ich auch nicht bin. Die Tätigkeit als SEM-Agentur ist somit aus meiner Sicht abgesichert.
Und wenn der Fall der Fälle eintreten sollte wehrt ja die Rechtabteilung der Versicherung unrechtmäßige Forderungen ab.

Kosten: 500 EUR/Jahr, Selbstbeteiligung in gleicher Höhe.

Gruß,
Kensai

Verfasst:
von

Hochwertiger Linkaufbau bei ABAKUS:
  • Google-konformer Linkaufbau
  • nachhaltiges Ranking
  • Linkbuilding Angebote zu fairen Preisen
  • internationale Backlinks
Wir bieten Beratung und Umsetzung.
Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0

Verfasst: 07.12.2006, 16:39
von ole1210
Ich denke das SEM schon nen Internetservice ist...

Verfasst: 07.12.2006, 16:41
von Kensai
Nein, ist es lt. Aussage des Versicherers nicht. Sonst hätte ich ja auch nicht abgeschlossen... :wink:

Verfasst:
von

Re: Es gibt eine Versicherung gegen Markenrechtsklagen

Verfasst: 07.12.2006, 16:43
von net(t)worker
Kensai hat geschrieben: ....
Man darf allerdings nicht als Internet-Provider oder Internetserviceanbieter tätig sein....
heist also dann dass es z.B. einen Forenbetreiber nichts nützt, wenn ein user urheberrechtliche geschützte texte postet und es deswegen eine Abmahnung gegen den Foreninhaber gibt.... denn dieser müsste sich ja darauf berufen ein Internetserviceanbieter zu sein, er also nur die Plattform "Forum" zur verfügung stellt....

hmm... du sprichst von unberechtigten Forderungen? Würde dann also auch die unwissende Verwendung einer fremden Marke aussschliessen, oder? Denn eine solche Abmahnung wäre dann ja schon berechtigt...

Was deckt diese versicherung denn nun genau ab? Wann zahlen die und wann nicht?

Verfasst: 07.12.2006, 16:53
von Kensai
Ich habe ein Vertragsverhältnis mit meinem Kunden. Und wenn der auf mich zukommt und mich für eine Markenrechtsverletzung haftbar machen will (i.d.R. weil er eine Abmahnung erhalten hat) springt die Versicherung ein.

Mit unberechtigten Forderungen meinte ich, dass Abmahnungen, die nicht begründet sind (Thematik "Markenname war gar nicht in der Keywordliste; Anzeige wurde aber trotzdem ausgeliefert") zurückgewiesen werden bzw. gerichtlich geklärt werden. Ist dann aber eben Sache der Versicherung, nicht mehr meine...

Wie es mit Forenbetreibern aussieht weiss ich leider nicht.

Verfasst: 07.12.2006, 17:02
von chrizz
was ist denn eine unrechtmäßige Forderung?
Wenn sich das nur auf die Fälle bezieht, die du ansprichst: (Thematik "Markenname war gar nicht in der Keywordliste; Anzeige wurde aber trotzdem ausgeliefert"), dann meine ich kann man sich diese Versicherung auch stecken. Weil dann gibt es genügend Ansatzpunkte die Sache abzuwenden, weil man nicht für Sachen haftbar gemacht werden kann, die Googles System verzapft (meine meinung zumin.) Ich glaube die meisten Fälle, wo es eine Abmahnung gibt sind, leider(!) berechtigt. Wenn ich etwas, wenn auch unwissend, unberechtigterweise nutze, dann verstoße ich damit halt gegen geltendes Recht. Und da schützt auch keine Versicherung. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass die Abmahnung, die dann winkt weiter überzogen und vielmals wohl auch ungerechtfertigt (was den Streitwert angeht) ist, aber gegen das Gesetzt verstößt es in jedem Fall. Und dann hilft auch nicht die Versicherung...

also irgendwie bleibt mir der Sinn dahinter recht schleierhaft... wenns nicht rechtens ist, muss ich mit oder ohne Versicherung nicht zahlen. Und wenns rechtmäßig ist, dann zahlt die Versicherung eh nicht....
oder verdreh ich da jetzt was?
*erstmalnenkaffee*
prost

Verfasst: 07.12.2006, 17:19
von net(t)worker
chrizz hat geschrieben:was ist denn eine unrechtmäßige Forderung?
Wenn sich das nur auf die Fälle bezieht, die du ansprichst: (Thematik "Markenname war gar nicht in der Keywordliste; Anzeige wurde aber trotzdem ausgeliefert"), dann meine ich kann man sich diese Versicherung auch stecken. Weil dann gibt es genügend Ansatzpunkte die Sache abzuwenden, weil man nicht für Sachen haftbar gemacht werden kann, die Googles System verzapft (meine meinung zumin.)
Gut, Google hat es verzapft, aber ich glaube nicht dass Google dir helfen wird, das beweisen zu können... also bleibt hier ein enormes Prozessrisiko, und hier hat die abmahnende Seite die Auswahl, welches Landgericht diesen Fall verhandeln wird.... so gesehen ist eine solche Versicherung nicht verkehrt für eine Agentur... obwohl eine bessere Möglichkeit wäre natürlich, wenn Google sich darum kümmern würde, also z.B. einem Markeninhaber eine Möglichkeit anbieten würde, dass bei der Marke keine Anzeigen innerhalb einer "ähnliche Suche" ausgeliefert werden, aber die Marke als key dennoch gebucht werden kann...
bisher ist mir nur eine Möglichkeit bekannt mit der ein Markeninhaber die Marke komplett sperren kann, was ja auch nicht immer gewünscht wird...

Verfasst: 07.12.2006, 17:22
von Kensai
Hi chrizz,
das mit dem Kaffee war ne gute Idee. Meiner war schwarz... :D
zurück zum Thema:
chrizz hat geschrieben:Wenn ich etwas, wenn auch unwissend, unberechtigterweise nutze, dann verstoße ich damit halt gegen geltendes Recht. Und da schützt auch keine Versicherung.


Genau dafür gibts Haftpflichtversicherungen. Wenn Du mit Deinem Auto Deinem Vordermann in den Kofferraum rauschst, verstösst Du auch gegen geltendes Recht, weil man sowas einfach nicht tun sollte. Und Deine Haftpflichtversicherung kommt dafür auf. - Und schmeisst Dich irgendwann raus wenn Du das zu oft machst...
:wink: Genau wie diese Versicherung, denke ich mal.

cu!

Verfasst: 07.12.2006, 17:32
von chrizz
meiner wurde ein espresso....aber die wirkung blieb bisher aus... :(
die erklärung an sich leuchtet ein...
was ich nur merkwürdig finde ist, dass du schreibst "denke ich mal" haste da nicht mal vorher gefragt, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wann nicht?
Wenns geht schick ma bitte ne PM....will mir das mal anschauen...

thx
*nochnespresso*

Verfasst: 07.12.2006, 17:44
von wulfo
Hi Kensai
"Genau dafür gibts Haftpflichtversicherungen. Wenn Du mit Deinem Auto Deinem Vordermann in den Kofferraum rauschst, verstösst Du auch gegen geltendes Recht, weil man sowas einfach nicht tun sollte. "

Wenn du deinen Vordermann mit absicht hineinfährst dann bezahlt das auch keine Haftpflicht, wenn du im Winter mit Sommerreifen reinfährst bezahlt das auch keine Haftpflicht weil selber verschuldet :idea:
Das ist im Schadensfall immer Auslegungssache der Versicherung, und wenn die dann mal 20000 bezahlen sollen finden die bestimmt auch einen Grund nicht zu zahlen :)

Verfasst: 07.12.2006, 17:55
von Kensai
@ chrizz
Doch, hab mich schon erkundigt, sonst hätte ich ja nicht abgeschlossen. Das "denke ich mal" bezog sich auf die Annahme, rausgeschmissen zu werden falls man 8 mal im Jahr auf der Matte steht und Geld will. Was soll ich Dir denn schicken? Habe leider keine Unterlagen von der Versicherung per Mail erhalten...

@wulfo
Jau, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist natürlich ausgeschlossen. Aber da ich nicht vorhabe, z.B. für ein Fiat-Autohaus mit "BMW" zu werben, interessiert mich das auch nicht weiter. Mir geht es darum, nicht für was blechen zu müssen, wo ich guten Gewissens nicht drauf kommen konnte. Dass die Gefahr besteht, dass die Versicherung sich im Schadensfall rausstehlen will, steite ich nicht ab. Aber das wird man sehen, wenn´s soweit ist. Hoffentlich nie. :wink: Und falls die sich echt anstellen sollten werden halt sämtliche Policen bei diesem Unternehmen gekündigt...

Verfasst: 08.12.2006, 12:01
von pip
tja grobe fahrlässigkeit... deine geschäftsübliche vorsicht gebietet dir alle quellen und publizierten dokumente genaustens zu prüfen. unterläuft dir dabei ein fehler würde ich als versicherer dir doch unterstellen, du hättest diesen billigend in kauf genommen.

solch eine versicherung würde ich wirklich auch gern haben, aber ich glaube nicht, dass diese oft tatsächlich eintreten wird.

daher versuche ich problematische fälle auf ein minimum zu reduzieren. sollte doch mal was kommen (*toi*toi*toi*) ist es eben geschäftsrisiko. ich preise die abmahnung mit 5% ein und gut. besser ist wie gesagt aber prävention.

Verfasst: 08.12.2006, 12:05
von chrizz
@networker
klar, google wird einen teufel tun dir zu helfen.
Aber wenn du beweisen kannst (was anhand der logfiles ja möglich sein müsste), dass du das besagte KW nicht gebucht hast, dann kann man dir daraus auch keinen Strick drehen würde ich sagen...

Verfasst: 08.12.2006, 12:15
von Airport1
> Man darf allerdings nicht als Internet-Provider oder Internetserviceanbieter tätig sein

Wenn das der Haken sein soll, dann gibts ja doch wieder KEINE Versicherung gegen Markenrechtsklagen, fuer die meisten hier im Forum jedenfalls. Wahrscheinlich ist nicht einmal der Thread-Eroeffner davor gefeit, bzw. wenns hart auf hart kommt, wird sich der Versicherer damit rausreden, dass man ja doch ein Inet-Serviceanbieter sei.. koennt ich mir gut vorstellen ;) Oder wurde das schriftlich vorher fixiert? Muendliche Abmachungen sind so ne Sache..

Verfasst: 08.12.2006, 16:25
von franky29
hmm, der wichtigste Fall IMHO ist, dass ich für einen Kunden eine Kampagne einrichte und dabei unwissentlich gegen Markenrecht verstoße. Genau der scheint dann aber nicht abgedeckt zu sein, gell?
Die Versicherung wird doch dann einfach sagen: Sie hätten ja für jedes verwendete Keyword eine entsprechende Recherche in allen Datenbanken (für Deutschland, für die EU und weltweit) machen können (was natürlich unrealistisch ist). Wer das nicht tut fährt halt im Winter mit Sommerreifen ;-)
ciao
Frank