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Lustiger Abmahnversuch

Verfasst: 24.04.2007, 09:40
von Laoder
dachte zuerst wäre ein aprilscherz, aber nein, ein kurzer blick auf meinen kalender zeigte mir den 21.04.2007.
also zur sache:
ein grosser deutscher automobilclub, den ich hier nicht namentlich erwähnen möchte, hat folgendes geschrieben:
"bei der Überprüfung unserer Google-Anzeigen fanden wir bei Eingabe bestimmter Keyword-Kombination im Verbindung mit "der nicht namentlich genannte Automobilclub" auch Ihre Anzeige, z.B. der nicht namentlich genannte Automobilclub + ein von mir gebuchtes wort.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich dabei um eine geschützte Marke handelt und die Nutzung von Brandingkeywords daher nur nach einer ausdrücklichen Freigabe erfolgen darf.
Wir fordern Sie daher auf, die Marke "der nicht namentlich genannte Automobilclub" beim Buchen der Keywords über die Broad-Match-Anzeige explizit auszuschließen (- der nicht namentlich genannte Automobilclub).

Bitte aktualisieren Sie Ihre Google-Kampagnen bis zum 27.04.07.
"

ist doch mal ein netter versuch.
ich hab denen erstmal eine rechnug über 4 std arbeitszeit geschickt, weil ich vor lachen echt nicht mehr konnte.
auf was für ideen die leute kommen ist doch wirklich spassig

Verfasst:
von

Verfasst: 24.04.2007, 10:24
von PapaRatzi
Hallo Loader,

ich versteh das ganze nicht...

erschien nur deine Anzeige bei der Keywordkombi oder stand "der nicht namentlich genannte Automobilclub" mit in der Anzeige (zum Bsp. im Titel)?

~PapaRatzi

Verfasst: 24.04.2007, 10:59
von Laoder
naja so blede bin ich auch nicht das ich den unaussprechlichen autoclub innerhalb der anzeigen erwähne.
selbstredend ist es auch schon von google aus nicht erlaubt die marke zu benutzen.
aclub will, das ich sein wort expliziet rausnehme.
nun stell dir mal vor ich müsste für alle markeninhaber alle keykombis sperren, dann jibet aber keine arbeitssuchenden mehr in deutschland

und auf deine frage.
es erscheinen etwa 50 andere anzeigen in der kombi, weil das von mir gebuchte wort halt recht begehrt ist

Verfasst: 24.04.2007, 11:07
von kill_bill
@Laoder

Passt dieses Podcast zu Deinem Thema?
https://www.100partnerprogramme.de/imag ... google.mp3

Verfasst: 24.04.2007, 11:15
von firewire
d.h. man darf eigentlich GAR KEINE anzeige OHNE "keyword" oder [keyword] schalten oder ?

weil wenn ich auf keyword baumhaus (ohne " und [) buche und jemand gibt ein
aclub + baumhaus, dann erscheine ich ja automatisch !

Verfasst: 24.04.2007, 11:19
von kill_bill
@firewire

jup, meines Wissens nach gibt es auch schon entsprechende Rechtssprechungen:
https://www.kremer-legal.com/2007/01/29 ... -gehaftet/
aber auch gegenteilige (irgendwo in Düsseldorf, habe aber gerade keinen Link parat).

Verfasst: 24.04.2007, 11:22
von firewire
allerdings schränkt es dann die adwords doch sehr stark ein
wenn ich nun aber nu " und [ nutze, dann findet mich auch niemand mehr bei
superduper baumhaus, wenn ich das net zufällig als key habe

also werde ich nun an alle adwords user eine liste mit allen markennamen verkaufen, diese können sie dann als keywords exkludieren

Verfasst: 24.04.2007, 11:41
von kill_bill
firewire hat geschrieben:also werde ich nun an alle adwords user eine liste mit allen markennamen verkaufen, diese können sie dann als keywords exkludieren
Willst Du denen die kompletten DPMA Daten exportieren? Und was ist mit Marken, die europaweit gelten und nicht beim DPMA eingetragen sind? Und was, wenn eine Marke dazukommt? Sollte die Mitstörerhaftung Adwords-bezüglich auch künftig so sein, wie sie z.Zt. von einigen interpretiert wird (sicherlich wird dieses endgültig irgendwann in letzter Instanz entschieden), wäre Deine Lösung eine Zeitbombe und die einzige Lösung die, weitgehend passende Keywords zu meiden. :evil:

Nur was ich nicht verstehe ist:
Man stelle sich eine Zeitschrift vor, in der es auf einer Doppelseite um Wettbewerber A zum Thema Pflaumen von Wettbewerber A geht. Wettbewerber B hat generell Werbung zum Thema Pflaumen gebucht (Kenntnis vom geplanten Artikel des Wettbewerbers A hatte er nicht) und diese wird vom Zeitschriftenverlag schön am rechten Rand mit dem Vermerk "Werbung" plaziert. Der Google-Fall wäre jetzt so gelagert, dass Wettbewerber A dem Wettbewerber B eine Abmahung schickt, weil dieser unlauterweise seinen Markennamen nutzt, um dort Werbung zu machen. Stichwort Mitstörerhaftung: Er hätte ja keine Werbung schalten müssen.

Verfasst: 24.04.2007, 11:47
von Laoder
@kill bill
passt nicht ganz,
meine anzeigen erscheinen in keinster weise in irgendeinem zusammenhang mit dem aclub, nur dann wenn ein von mir gebuchtes key + dem markennamen gesucht wird.
ist ja auch klar.
aber trotzdem sehr interessant das cast.
wenn ich jetzt alle keys auf genau passend setzen würde, würden ja 1000de "legale kombis" wegfallen.

Verfasst: 24.04.2007, 12:46
von Tifflor
aehm und wenn du den beanstandeten Markennamen als ausschliessendes Keyword angibst ? dann erscheint deine anzeige eben NICHT wenn sie mit deinem keyword + dem markennamen gesucht wird...
genau wie man das mit unangenehmen keywords wie z.b. "kostenlos" etc macht.

und genau das ist doch was in der abmahnung gefordert wird und auch laut mehrfacher rechtsprechung der letzten tage auch rechtens ist.


in den Usa geht das thema sogar noch weiter, dass sogar Google in Mitstörerhaftung genommen werden soll.

Verfasst: 24.04.2007, 12:57
von Silent25
Immer wieder super auf was für hirnrissige Ideen Juristen kommen. Ich sag's ja schon immer es gibt viel zu viel von der Sorte.....

Verfasst: 24.04.2007, 13:08
von Tifflor
in dem falle hat das nicht viel mit juristen zu tun, denn die abmahnung kommt ja vom markeninhaber direkt, man koennte also eher froh sein dass es NICHT ueber einen juristen ging ;-)

Verfasst: 24.04.2007, 14:22
von Pompom
auf was für ideen die leute kommen ist doch wirklich spassig
Soooo spassig ist das nicht.
Falls es der gaaanz grooosse nicht namentlich genannte Automobilclub in D ist, lache nicht zu lange, sonst hast du eine Frist versäumt und später dann eine dicke Backe.
Da viele es spassig finden, z.B. mit R*outenplaner + nicht genanntem Automobilclub zu werben und auf Pay-Angebote leiten, ist der namentlich nicht genannte Automobilclub schon seit min. sechs Monaten dabei, entsprechende Betreiber auf ihre Markenrechte hinzuweisen. Übrigens, die sitzen an einem recht langen Hebel, lassen es aber gerne darauf beruhen, wenn du das nicht zu spassig findest. Sonst viel Spaß.

*nachtrag*
Wenn du der bist, der die Werbung für diese Schmidtleing-Brüder-Ka*** schaltet, würde ich mich freuen, wenn du weiter lachst. Vielleicht verschwindet dann endlich einiges davon vom Markt.

Verfasst: 24.04.2007, 14:41
von chris21
Imho haben die auch einen Unterlassungsanspruch, demnach würde ich dies an Deiner, loader, Stelle nicht zu lustig finden.

Allgemein sollte man bei Adwords schon aufpassen und entweder riesige Ausschlusslisten verwalten oder nur genaue Keywords schalten.

Habe z.B. eben nach einem Softwareprodukt (Firmenname) gesucht und nur Anzeigen der Konkurrenz gehabt :o

@pompom: ACK, wobei ich allerdings nicht glaube, dass loader Werbung für "Angebote" jener Zeitgenossen schaltet.

Verfasst: 24.04.2007, 15:12
von chrizz
*möp*
leider kein spaß, sondern bitterer ernst. sei froh, dass sie dir erstmal nur geschrieben haben, dass du deren Marke als ausschließendes KW aufnehmen sollst und sie nicht gleich mit der Abmahnkeule gekommen sind:
vgl. auch hier:
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 37721.html
https://www.abakus-internet-marketing.d ... hp?t=39136