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Markenrecht Frage
Verfasst: 27.06.2007, 15:15
von Badman
Hallo, ich habe mir meinen Namen nun als Marke schützen lassen.
An wen muß ich mich wenden um zu verhindern, daß nun meine Konkurrenz weiter mit meinen Namen Adwords schaltet?
Hat es für mich Vorteile wenn ich meine geschützte Marke in der Adwords Kampagne einbinde? Ich bin praktisch der einzige der mit diesen Namen Adwords schalten darf. Die Anzeige steht praktisch dann immer ganz oben, und bezahlen werde ich minimal.
Also habe ich CTR- Werte von sicher bis zu 50%
...bring das dann auch einiges für die anderen Keywords in der Kampagne - bzw. allgemein für mein Konto?
Verfasst:
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Verfasst: 27.06.2007, 15:46
von chrizz
hatten wir so'ne Frage nicht schonmal?
Wende dich am besten an Google.
Viel Erfolg
Re: Markenrecht Frage
Verfasst: 27.06.2007, 16:05
von Tiefenrausch
Badman hat geschrieben:Hallo, ich habe mir meinen Namen nun als Marke schützen lassen. An wen muß ich mich wenden um zu verhindern, daß nun meine Konkurrenz weiter mit meinen Namen Adwords schaltet?
Aus rechtlicher Sicht musst du zunächst ein ganz normales (freundliches) Schreiben an deine Konkurrenten schicken und sie davon in Kenntnis setzen, dass du nun Markeninhaber bist. Die Aufforderung zur Entfernung deiner Marke aus Werbekampagnen muss eine Frist von mindestens 10 Tagen (= 7 Tage + Postlaufzeiten und Wochenende) beinhalten. Das ganze am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
Ist nach Fristablauf immer noch Werbung mit deiner Marke vorhanden, kannst du direkt einen Rechtsanwalt mit dem Mahnwesen beauftragen.
Gruß
Verfasst: 01.07.2007, 20:12
von Cura
>> Aus rechtlicher Sicht musst du zunächst ein ganz normales (freundliches) Schreiben an deine Konkurrenten schicken und sie davon in Kenntnis setzen, dass du nun Markeninhaber bist. Die Aufforderung zur Entfernung deiner Marke aus Werbekampagnen muss eine Frist von mindestens 10 Tagen (= 7 Tage + Postlaufzeiten und Wochenende) beinhalten. Das ganze am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
Ist nach Fristablauf immer noch Werbung mit deiner Marke vorhanden, kannst du direkt einen Rechtsanwalt mit dem Mahnwesen beauftragen. <<
Tiefenrausch, wo hast Du das denn her?
Verfasst: 01.07.2007, 20:40
von SchnaeppchenSUMA
Verfasst: 02.07.2007, 00:13
von t-rex
Hi,
na also ich würde mal nicht so schnell zum Halfter greifen, sondern erst einmal einen kompetenten Anwalt zu Rate ziehen.
Soweit ich weiss, gibt es auch in DE und EU sowas wie "Prior Art", was auf das Markenrecht anwendbar ist. Das bedeutet, dass eine angemeldete Marke nicht gleichzusetzen ist mit "Ich bin der Chef und Du verkrümelst dich gefälligst"
Kann Dein Mitbewerber glaubhaft versichern, dass er der Urheber des von dir geschützten Begriffs ist und/oder belegen kann, dass er den Begriff schon benutzt hat, bevor Du das als Marke angemeldet hast, schaut es schlecht aus mit verbieten.
Da hilft es auch nichts, jetzt mit "Ja aber die oder die Marke macht das auch so" oder "Die oder die Firma hat das auch so gemacht" zu argumentieren. Denn das sind andere Fälle und haben mit Deinem Fall, von dem wir recht wenig wissen gar nichts zu tun.
Also erst zum Anwalt, bevor Du da wild und hemmungslos Abmahnungen verteilst.
sonnige Grüsse
HaPe
Verfasst: 02.07.2007, 06:11
von Tiefenrausch
Cura hat geschrieben:>> Aus rechtlicher Sicht musst du zunächst ein ganz normales (freundliches) Schreiben an deine Konkurrenten schicken und sie davon in Kenntnis setzen, dass du nun Markeninhaber bist. Die Aufforderung zur Entfernung deiner Marke aus Werbekampagnen muss eine Frist von mindestens 10 Tagen (= 7 Tage + Postlaufzeiten und Wochenende) beinhalten. Das ganze am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
Ist nach Fristablauf immer noch Werbung mit deiner Marke vorhanden, kannst du direkt einen Rechtsanwalt mit dem Mahnwesen beauftragen. <<
Tiefenrausch, wo hast Du das denn her?
Das stellt einen Versuch dar, in kaufmännischer / juristischer Logik auf den Eingangsbeitrag von Badman zu antworten; selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass ich mich täuschen kann. (Bin kein Rechtsberater, sondern nur Büromensch.)
Badman hat geschrieben:Hallo, ich habe mir meinen Namen nun als Marke schützen lassen. An wen muß ich mich wenden um zu verhindern, daß nun meine Konkurrenz weiter mit meinen Namen Adwords schaltet?
Wenn er sich einen Namen frisch als Marke geschützt hat, sollte er natürlich erstmal seine Konkurrenten, die den Begriff noch für Adwords verwenden, davon in Kenntnis setzen (und nicht Dritte, wie Rechtsanwälte, Google und Vereine á la "Ehrlich währt am Längsten"). Die Frist von 10 Tagen zur Entfernung des Markenbegriffs ist eine allgemeine angemessene Frist, die bei Gerichtsverhandlungen (falls es dazu kommt) anerkannt wird.
Ich habe das also nicht irgendwo her, sondern das sind eher allgemeine juristische / kaufmännische Regeln.
Gruß