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Sind bei Adwords alle Markenbegriffe verboten?
Verfasst: 13.07.2007, 22:47
von silverbullet
Hallo,
ich bin ganz neu und arbeite mich erst in Adwords ein.
Frage:
Wenn ich bestimmte Markenartikel in meinem Shop verkaufe, darf ich dann auch diese Marken als Keywords benutzen, oder ist die Benutzung von Marken generell verboten?
Wenn ich z.B. Reparaturbücher für Autos verkaufe und darf die Marken nicht als Keyword nutzen, dann wäre das ziemlich sinnlos, oder?
Gruß
Markus
Verfasst: 13.07.2007, 22:53
von SchnaeppchenSUMA
die Markeninhaber können Marken sperren lassen. Tun sie dies nicht kannst du sie benutzen. Allerdings sichert dich das nicht gegen eventuelle ANsprüche der Markeninhaber ab ...
Re: Sind bei Adwords alle Markenbegriffe verboten?
Verfasst: 14.07.2007, 01:57
von net(t)worker
wie bereits gesagt können 3 Fälle eintreten:
1. Markeninhaber hat die Marke bei Adwords sperren lassen, dann brauchst du vom Markeninhaber eine schriftliche bestätigung um die Marke in Adwords nutzen zu können...
2. Das Markengesetz sieht ein paar Ausnahmen vor, in denen man die Marken nutzen darf, wenn eine davon zutrifft darfst du die Marke nutzen, auch für Adwords....
3. Laut Markengesetz dürftest du die Marke nutzen, der Markeninhaber hat aber die Marke bei adwords sperren lassen und gibt dir keine Freigabe, dann bleibt dir der Gang zum Anwalt um deine Rechte einzufordern...
Ob jetzt 2. und somit ggf. 1.+3. bei dir zutreffen müsstest du selber im Markengesetz nachschauen oder mit einem Anwalt erörtern...
bei den von dir erwähnten Büchern spielt es ggf. auch noch eine Rolle ob diese von den Herstellern authorisiert sind oder nicht...
Verfasst: 14.07.2007, 13:53
von silverbullet
Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten.
@net(t)worker
Gibt es nicht noch eine vierte Möglichkeit: Ich kann die Marke als Keyword nutzen, höre zunächst gar nichts vom Markeninhaber und bekomme dann eine Abmahnung über xxxx Euro?
Genau das möchte ich vermeiden.
Und wenn wir mal beim Beispiel der Autobücher bleiben: Die dürfen ja auch im Real Life mit der Marke auf dem Titel beworben und verkauft werden, deshalb leuchtet mir nicht ein, warum man das bei Google nicht dürfen sollte.
Verfasst: 14.07.2007, 14:24
von net(t)worker
eine der Außnahmen für den erlaubten gebrauch ist z.B. ein Artikel über Produkte dieser Marke, also auch Bücher über Produkte einer Marke... also das ist der Stand der mit bekannt ist, ob es wirklich stimmt, kann dir ein Anwalt sagen.
Aber ob für die Bewerbung eines solchen Buches jetzt auch die Marke verwendet werden darf, wäre ja nu wieder eine andere Sache... in diesem Fall wird ja kein Produkt der Marke selber beworben... und genau dort sehe ich als Laie einen Unterschied, aber ob dieser irgendwie rechtlich relevant ist kann wieder nur ein Anwalt sagen...
Auch könnte es in diesem Fall einen Unterschied machen, ob die Marke nur als key benutzt wurde, oder im Werbetext selber vorkommt, aber auch das wäre eine Frage für einen Anwalt...
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man diese Bucher mit den Titel des jeweiligen Buches bewerben darf, da es ja der jeweile Produktname ist....
Auch spielen die Klassen für die eine Marke und ggf. der Bekanntheitsgrad eine Rolle... wenn eine Marke z.B. für Autos und Werbung eingetragen ist, könnte man ggf. ohne weiteres ein anderes Klassenfremdes Produkt wie z.B. ein Buch unter diesem Namen auf den Markt bringen, aber spätestens wenn man dieses dann bewerben möchte käme es mit u.U. mit dem Markeneintrag in der Klasse für Werbung in Konflikt.... wenn ein Produkt/Firmenname sehr bekannt ist, bedarf es auch garkeinen Markeneintrag um eine schützenswerte Stellung in der Rechtssprechung einzunehmen...
du siehst schon, alleine in den Augen eines Laien, der sich ein wenig eingelesen hat, spielen sehr viele mögliche Faktoren eine Rolle, was in deinem Einzelfall davon relevant ist und wann du welche Marke wo benutzen darfst, kann dir nur ein Anwalt nach eingehender Prüfung sagen... aber auch eine solche genaue Auskunft, schützt dich dann nicht vor Abmahnungen... und selbst wenn diese ggf. unberechtigt erscheint/ist, könnte es erstmal eine Menge Zeit und Geld kosten vor Gericht Recht zu bekommen... auch bleibt hier ggf. immer ein Rest-Prozessrisiko, denn selbst bei recht identischen Fällen urteilen heutzutage viele Gerichte recht unterschiedlich, so dass es also auch durch mehrere Instanzen gehen kann...
Verfasst: 21.07.2007, 10:49
von Miraculix
meiner meinung nach für alle "neuen" ein tipp: alle kampagnen nur mit [] um die keys und ohne marken zum rumprobieren und einsteigen.
safety first, marken-abmahnung kann sehr heavy sein.