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bei Markennamen einblenden lassen???
Verfasst: 06.08.2007, 14:03
von okrim
Hallo,
Darf man sich bei Markennamen anderer einblenden lassen?
z.B man verkauft Fahrräder und möchte sich bei dem Suchbegriff "Kettler" einblenden lassen.
erlaubt oder nicht?
Verfasst: 06.08.2007, 14:16
von Byron
Habe letzte Woche eine Supportanfrage an Google geschickt und erhielt heute folgende, zumindest für mich nicht ganz klare, Antwort:
Markenbesitzer können Ihre Marken bei uns registrieren. Inserenten sind
jedoch selbst für die Keywords und Inhalt Ihrer Anzeigen verantwortlich,
die Sie für Ihre AdWords-Kampagnen auswählen. Wenn die von Ihnen
ausgewählten Keywords nicht zur Schaltung Ihrer Anzeige führen sollten,
möchte ich Ihnen empfehlen, den Marken-Besitzer selbst zu kontaktieren und
eine Genehmigung zu erwirken.
Da lese ich heraus:
- Kettler kann Anzeigen bei dem Suchbegriff Kettler "sperren".
- Ich bin selbst dafür verantwortlich welche Keywords ich benutze.
- Wenn ich Kettler benutze und dieses Keyword tatsächlich gesperrt ist wird meine anzeige halt einfach nicht angezeigt.
- Ich bekomme dadurch also auch keine Probleme und kann bei Kettler um Erlaubnis bitten.
Keine Ahnung ob dies so stimmt, aber so würde ich die Aussage der Mitarbeiterin interpretieren.
Verfasst: 06.08.2007, 14:24
von chrizz
soweit ich weiß gilt6 auch hier grundsätzlich: wenn du k*ttler verkaufst, dann darfst du damit auch werben (sofern der markeninhaber nicht widerspricht). wenn du keine k*ttler räder im angebot hast, dann darfst du damit auch nicht werben. eine Entscheidung vom BGH steht da soweit ich weiß alleridngs noch aus.
grüße
Verfasst: 06.08.2007, 14:27
von Byron
Naja wenn du kein Kettler verkaufst wärs auch nicht unbedingt klug sich da schalten zu lassen, auch wenn natürlich die Möglichkeit besteht das du dadurch dem "Konkurrenten" die Kunden entlockst. Wenn jemand gezielt nach Kettler sucht, wird er vorraussichtlich auch Kettler kaufen wollen, du hättest also vermutlich sehr viele Klicks von denen du nichts hast außer Kosten.
Verfasst: 06.08.2007, 14:47
von chrizz
und vorallem hast du den stress mit dem deutschen rechtswesen, wenns hart auf hart kommt

Verfasst: 29.08.2007, 12:39
von BigRed
Unabhängig davon, ob die Produkte des Markeninhabers verkauft werden oder nicht, ist die Schaltung von markenrechtlich geschützten Suchbegriffen oder explizite Genehmigung des Markeninhabers nicht gestattet, es droht eine kostenpflichtige Abmahnung.
Die Rechtsprechung geht z.T. sogar soweit, dass eine Markenrechtsverletzung auch dann vorliegen kann, wenn die Anzeige nur aufgrund der Match Option "weitgehend passend" ausgeliefert wurde, das eigentlich geschützte Keyword also gar nicht gebucht wurde.
Absoluten Schutz bietet hier nur die Einbuchung entsprechender Keywords als "ausschließendes Keyword".