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Adwords Vorsteuerabzug und nicht steuerbare Umsätze

Verfasst: 07.10.2007, 21:06
von Miraculix
Nutzt man AdWords geschäftlich bekommt man ja eine Nettorechnung und muss die Umsatzsteuer ans FA abführen. Ist man vorsteuerabzugsberechtigt, kann man die zu zahlende USt "im Normalfall" als Vorsteuer geltend machen = 0 Zahllast.

Im Normalfall heisst, wenn man denn auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt für die man die USt ans FA abführt.
Einnahmen aus den USA (z.B. AdSense) sind bekanntlich nicht steuerbar und es ist dafür keine USt. abzuführen.

Daraus schließe ich dass man damit aus der Nummer "im Normalfall" raus ist und anteilig die AdWords-USt nicht als Vorsteuer geltend machen kann.

Da ja immer mehr aus unserer Branche den überwiegenden oder zumindest einen nicht unerheblichen Teil ihrer Einnahmen aus den USA überwiesen bekommt, ist sicher schon der ein oder andere mit dieser Problematik konfrontiert worden.

Der Tipp damit zum Steuerberater zu gehen entfällt, denn dieser hat mich erst darauf aufmerksam gemacht. Ich hätte in meinem jugendlichen Leichtsinn wohl alles als Vorsteuer geltend gemacht.

Nur wie macht man das/wie macht Ihr das in der Praxis?

Spielt der konkrete Bezug der AdWordsbuchung mit den daraus generierten ggf. USA-Einnahmen eine Rolle???

Oder ist das unerheblich und ich setze am Jahresende alles ins Verhältnis?
(z.B. 30% umsatzsteuerpflichtige Einnahmen und 70% nicht steuerbare Einnahmen = nur 30% Vorsteuerabzug der auf AdWords entfallenden und abzuführenden USt)

Und wie macht man das im laufenden Jahr bei der USt-Voranmeldung?
(Übers Jahr die USt. abführen und am Jahresende die Vorsteuer geltend machen oder erst am Jahresende zahlen?)

Und welche Rolle spielt die Höhe der "Zahlen"? Wenn die o.g. 30% = 3.000 Euro (Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Umsätze) entsprechen und ich nur 2.000 Euro AdWords-USt. abführen muss, ich die trotzdem komplett absetzen kann da ich ja genug Umsatzsteuer abführe???

Danke schon mal fürs Lesen,
Hoffe meine Ausführungen lassen wenig Unklarheiten zu :)

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Verfasst: 07.10.2007, 22:26
von Racer
Gar nicht so leicht, durch Deinen Beitrag zu steigen. Wie wäre es, wenn Du die Fragestellung mal konkret auf ein, zwei Sätze und zwei bis drei Zeilen reduzierst. Nicht gezahlte Vorsteuer kannst Du nicht ansetzen und nicht erhaltene Umsatzsteuer nicht abführen. Eigentlich ganz einfach, wenn man es versteht.

Verfasst: 07.10.2007, 22:36
von Miraculix
Ich meine nur die AdWords-USt, die muss man nachträglich abführen, kann man aber meist verrechnen, aber eben nicht immer.

Verfasst: 07.10.2007, 22:39
von Racer
Miraculix hat geschrieben:Ich meine nur die AdWords-USt, die muss man nachträglich abführen, kann man aber meist verrechnen, aber eben nicht immer.
Beisst sich irgendwie deine Aussage: meist, aber nicht immer. Entweder muss ich etwas immer abführen oder nicht. Zu diesem Thema gibts doch aber mittlerweile genügend Threads und auch auf den Abrechnungen von Google ist mittlerweile eindeutig ersichtlich, dass es sich um einen im Inland nicht steuerbaren Auslandsumsatz handelt.

Verfasst: 07.10.2007, 23:54
von SchnaeppchenSUMA
Racer hat geschrieben:
Miraculix hat geschrieben:Ich meine nur die AdWords-USt, die muss man nachträglich abführen, kann man aber meist verrechnen, aber eben nicht immer.
Beisst sich irgendwie deine Aussage: meist, aber nicht immer. Entweder muss ich etwas immer abführen oder nicht. Zu diesem Thema gibts doch aber mittlerweile genügend Threads und auch auf den Abrechnungen von Google ist mittlerweile eindeutig ersichtlich, dass es sich um einen im Inland nicht steuerbaren Auslandsumsatz handelt.
Kann es sein, dass du das mit Adsense verwechselst?

Bei Adwords gibt es 2 Varianten. Die erste kommt zu tragen wenn du als nicht als Unternehmen bei Google angemeldet bist. Dann zahlst du die 21% irische UST und bekommst sie auch auf den Rechnungen ausgewiesen.
Im zweiten Fall (als Unternehmen angemeldet und per USTID nachgewiesen) bekommst du Rechungen ohne UST, mußt diese aber selbsständig ans Finanzamt abführen.
In beiden Fällen kannst du die UST aber in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder geltend machen.

Zur Vorgehensweise:

Laut dem Bericht zu meiner letzten Umsatzsteuersonderprüfung kommt der Adwords Umsatz ins Feld 52, die UST wird dann automatisch draufgerechnet und im Feld 67 wieder abgezogen.

Verfasst: 07.10.2007, 23:55
von Miraculix
Vielleicht solltest du einfach mal meinen text genau lesen.

Nein meine Aussage beisst sich nicht, denn man muss in jedem Fall die USt. abführen, darum geht es auch nicht, sondern um den Vorsteuerabzug.

Entweder du liest meinen Beitrag und antortest oder du lässt es, einfach nur antworten bringt nichts.

Verfasst: 08.10.2007, 15:51
von Miraculix
Danke Schnäppchensuma,
richtig, das gilt wenn man selbst nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze hat. Ich denke mal dass das bei Dir der Fall war.

Vielleicht hilft es mal jemandem weiter der danach sucht, im UStG hab ich dazu etwas gefunden. Mit meinen Vermutungen hab ich gar nicht so falsch gelegen, hätte ich mal zuerst das Gesetz gelesen, hätte ich mir meine Frage sparen können.

§15 (4) regelt nämlich genau das, wenn auch arg umständlich beschrieben.
Jedenfalls ist der wirtschaftliche Zusammenhang entscheidend. Falls nicht eindeutig zuordenbar, sind die nicht abzugsfähigen Beträge sachgerecht zu schätzen. Und nur wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist, nimmt man das Verhältnis der Umsätze.

Verfasst: 09.10.2007, 00:51
von Jake
Also falls ich die Frage nicht falsch vertanden habe ist das eigentlich ganz einfach:

Adwords hat wie auf den Rechnungen zu sehen eine Umsatzsteuernummer die mit IE für Irland anfängt. Also ist das Deutsche Finanzamt bezüglich Umsatzsteuer nicht zuständig.

Wenn man im Adwords Konto die (auf Anfrage an das Finanzamt zugeteilte) Umsatzsteuernummer (fängt immer mit DE an) eingibt, berechnet Google keine Umsatzsteuer mehr. Schon berechnete Beträge werden ein paar Monate nach Eingabe dieser DE Nummer per Scheck von Google ausbezahlt.

Verfasst: 09.10.2007, 12:26
von Miraculix
Ja, ist richtig Jake - aber noch nicht zuende, weil da google die USt. nicht abführt muss man das selbst tun und zwar in Deutschland.

Da Unternehmer selbst gezahlte (in dem fall zu zahlende) USt. als Vorsteuer geltend machen können, kann man diese wieder absetzen.

Absetzen kann man aber nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, was nicht der Fall ist wenn man Umsätze macht die nicht steuerbar sind, wie z.B. AdSense oder sonstwas aus USA und anderen Drittländern.

Verfasst: 10.10.2007, 10:48
von Jake
Also jetzt bin ich verwirrt:

Auf meinen Adwords Rechnungen ist 0% Umsatzsteuer ausgewiesen, da ich meine UmsatzsteuerId DE XXX XXX XXX hinterlegt habe.
Da Unternehmer selbst gezahlte (in dem fall zu zahlende) USt. als Vorsteuer geltend machen können, kann man diese wieder absetzen.
Da mir Google keine Umsatzsteuer berechnet, trifft dies also für mich nicht zu, richtig?
Was würde denn im anderen Falle absetzen bedeuten? Auf die gesamte Rechnungssumme von Adwords 16/19 % vom Finanzamt zurückbekommen?

Verfasst: 11.10.2007, 17:17
von Miraculix
Da mir Google keine Umsatzsteuer berechnet, trifft dies also für mich nicht zu, richtig?
Nicht richtig - guck mal was ganz unten auf der Rechnung steht!
Was würde denn im anderen Falle absetzen bedeuten?
das was schnäppchensuma gesagt hat
Laut dem Bericht zu meiner letzten Umsatzsteuersonderprüfung kommt der Adwords Umsatz ins Feld 52, die UST wird dann automatisch draufgerechnet und im Feld 67 wieder abgezogen.

Verfasst: 11.10.2007, 17:35
von SchnaeppchenSUMA
Jake hat geschrieben:Also jetzt bin ich verwirrt:

Auf meinen Adwords Rechnungen ist 0% Umsatzsteuer ausgewiesen, da ich meine UmsatzsteuerId DE XXX XXX XXX hinterlegt habe.
Da Unternehmer selbst gezahlte (in dem fall zu zahlende) USt. als Vorsteuer geltend machen können, kann man diese wieder absetzen.
Da mir Google keine Umsatzsteuer berechnet, trifft dies also für mich nicht zu, richtig?
Was würde denn im anderen Falle absetzen bedeuten? Auf die gesamte Rechnungssumme von Adwords 16/19 % vom Finanzamt zurückbekommen?
schau mal auf deine Rechnung drauf: Da steht unten drunter dass du verpflichtet bist die UST selbst abzuführen. Sprich 19% drauf und ab damit ans Finanzamt.

Verfasst: 12.10.2007, 09:02
von Jake
hey Suma jetzt ist mein Keyboard mit Kaffee vollgesaut *gg*

Nein im Ernst, ich habs gerafft... was ein Misst die Zahllasst ist ja gleich Null nach Vorsteuerabzug... Danke für die Erklärungen!