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Markenrechtsverletzung - Buchung ausschließender Keywords?

Verfasst: 17.11.2007, 12:19
von speed26
Liebe Forumsteilnehmer!

Bei einem Bekannten von mir läuft gerade eine Markenrechtsklage, zu der ich gerne Eure Meinung hören würde. Aus diesem Grund bitte ich Euch um Eure Rückmeldung, ob Ihr davon schon einmal gehört habt bzw. welche Erfahrung Ihr mit derartigen Klagen habt.

Nun zum Hintergrund: Er hat einen allgemeinen Begriff eingebucht (weitgehend passend), nehmen wir als Beispiel Fertigteilhaus. Nun hat er von einem Rechtsanwalt die Information erhalten, dass er gegen das Markenrecht verstoßen hat, weil er einen Firmennamen, in dem das gebuchte Keyword vorkommt, nicht als ausschließendes Keyword gebucht hat.

Demnach müsste man für alle Keywords checken, ob sie Bestandteil eines Markennamens sind und wenn ja, dann die Firmenbezeichnungen negativ einbuchen. Oder?

Für Tipps, was noch alles zu beachten ist (außer dass man geschützte Namen nicht einbucht wenn man kein dementsprechendes ok hat), bin ich dankbar.

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
LG Speed

Verfasst:
von
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Verfasst: 18.11.2007, 02:50
von kcwknarf
Die Sache ist ein Glücksspiel. Die Gerichte entscheiden da wohl unterschiedlich. Es kann aber auch gut (und vernünftig) laufen:

https://www.kremer-legal.com/category/m ... nnzeichen/

Ich würde es einfach auf eine Klage mit negativer Feststellungsklage ankommen lassen. Ich gehe eh davon aus, dass die klagenden Firmen nur abzocken wollen. Sie müssten eigentlich so schlau sein, dass es dem Werbenden unzumutbar ist, vor Schaltung von Keywords alle Marken zu überprüfen, zumal ja mittlerweile fast jedes gebräuchliche Wort eine Marke ist.

Das wissen die Kläger und erhoffen sich damit eine leichte Einnahmequelle durch Abmahnungen. Heutzutage verrdient man damit wohl mehr als mit dem eigentlichen Tagesgeschäft. Zum Glück haben mittlerweile auch einige schlaue Richter dieses fiese Spiel erkannt.

Leider lassen sich aber immer noch zu viele Abgemahnte abschrecken.

Ist natürlich nur meine persönliche Meinung. Und es betrifft natürlich nicht, diejenigen, die absichtlich Markenrechtsverletzungen betreiben, um sich einen Vorteil zu verschaffen (aber das sind ja wohl die allerwenigstens).

Verfasst: 18.11.2007, 03:42
von auftragslinker
m.E. nach sind Begriff wie Fertigteilhaus oder Orangenschale nicht schützbar, weil es sog. allgemeine Begriffe sind! Interessant wäre also, ob nur das Beispiel hier "daneben" gegriffen ist, oder ob es sich wirklich um einen Fantasienamen handelt.

Verfasst: 18.11.2007, 06:57
von kcwknarf
Es geht im Beispiel wohl eher um die Zusammensetzung von Begriffen.
Nehmen wir an, eine Firma nennt sich Schmidt Fertigteilhaus. Die Kombi ist als Marke eingetragen.

Bucht jemand bei Google nur Fertigteilhaus, erscheint die Werbung eben auch, wenn jemand nach "Schmidt Fertigteilhaus" sucht. Der Kläger verlangt also, "Schmidt" als ausschließendes Keyword einzutragen. Das gilt dann auch für Meier, Müller, Schulze und alle in der Welt vorkommenden Firmen, die mit Fertigteilhäusern handeln und die Kombi als gültige Marke eingetragen haben.

Das Beispiel ist also durchaus gut, weil es den Schwachsinn des Unterfangens schön aufzeigt.

Zudem gibt es leider sehr wohl Fälle, in denen anscheinend allgemeine Begriffe wie Marmelade, Memory, WM 2006 usw. vom Markenamt bescheuerterweise als Marke angenommen worden sind, bzw. die zugehörigen Firmen ihre Produktnamen so populär gemacht haben, dass man sie gar nicht mehr als Marke erkennt (siehe Memory, Ebay oder Nutella).

Auch "googeln" ist doch mittlerweile verboten, obwohl es zu einem Alltagsbegriff geworden ist. Wer soll da als Otto Normalverbraucher noch durchsteigen?
Von daher: alles Abzocke!

Verfasst: 18.11.2007, 08:54
von speed26
Hallo!

DANKE für die raschen Infos und den Link!

Wenn jemand weitere Infos hat, freue ich mich darüber! Vielen Dank im voraus.

MfG
Speed

Verfasst: 18.11.2007, 11:40
von chrizz
soweit ich weiß, kommen die damit mit der Klage i.d.R. durch. das ist halt das gefährliche bei weitgehend passend... er sollte sich am besten nen guten RA suchen und schauen, ob sich da noch etwas drehen lässt.... aber die Chancen stehen glaube ich eher schlecht...

... nicht nur bei "Weitgehend passend"...

Verfasst: 18.11.2007, 19:26
von speed26
chrizz hat geschrieben:soweit ich weiß, kommen die damit mit der Klage i.d.R. durch. das ist halt das gefährliche bei weitgehend passend... er sollte sich am besten nen guten RA suchen und schauen, ob sich da noch etwas drehen lässt.... aber die Chancen stehen glaube ich eher schlecht...
Hallo chrizz!

Danke für Deine Anmerkung!

Ist es nicht so, dass dieses Problem eigentlich immer auftreten kann, wenn man ein Keyword nicht exakt (also mit []) einbucht? Auch bei der Option mit den Gänsefüßchen ("Keyword") könnte ein zusätzlicher, nicht beabsichtiger Begriff eine Anzeigenschaltung auslösen...

Es stellt sich die Frage, ob die dynamische Keywordeinsetzung tatsächlich eine gute Lösung ist. Oder ob sie nicht eher Klagen erleichtert, weil man dann unter Umständen tatsächlich eine (unbeabsichtigte) Markenrechtsverletzung begeht.

FG
Speed

Verfasst: 19.11.2007, 09:48
von Byron
kcwknarf hat geschrieben: Zudem gibt es leider sehr wohl Fälle, in denen anscheinend allgemeine Begriffe wie Marmelade, Memory, WM 2006 usw. vom Markenamt bescheuerterweise als Marke angenommen worden sind, bzw. die zugehörigen Firmen ihre Produktnamen so populär gemacht haben, dass man sie gar nicht mehr als Marke erkennt (siehe Memory, Ebay oder Nutella).
Das ist genau das Problem. Viele Leute wissen nicht das Memory eigentlich nicht der richtige Begriff für das Spiel ist, welches wir immer als Memory bezeichnen. Es ist nach wie vor ein Markenname, ein recht beliebter. Von daher halte ich es hier z.B. durchaus für gerechtfertigt wenn die Firma sich Memory schützen lässt.

In dem obigen Beispiel hört sich das allerdings schon ein wenig idiotisch an.

Verfasst: 19.11.2007, 10:48
von kill_bill