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Adwords Mehrwertsteuer keine UST ID
Verfasst: 20.11.2007, 14:56
von dirk30
Hallo zusammen,
habe eine Frage zu Adwords. Google hat mein Adwords Konto auf geschäftlich gestellt. Rgs sind also ohne MWSt lt....Eu Richtlinie.
Ich besitze aber kein UST ID Nummer.
Wie läuft das mit der MWST die noch nicht in den Betrag enthalten ist?
Muss ich als Kleinunternehmer ohne UST ID MWST abführen für Adwords ans Finanzamt und wenn ja wann (monatlich, jährlich) ?
Grüsse
Dirk
Verfasst:
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Verfasst: 20.11.2007, 15:07
von chrizz
soweit ich weiß brauchst du im Fall des interntationalen Handels (also auch Adwords) auch eine UST-ID... Also solltest du die schleunigst beantragen...
Verfasst: 20.11.2007, 16:22
von net(t)worker
die Frage sollteste mal mit dem Finanzamt oder Steuerberater klären....
UST-ID wird aber nur für den innergemeinschalftlichen Handel gebraucht.... also innerhalb der EU... für den Handel mit Firmen in den USA z.B. braucht man sie nicht...
andererseits, müssen die deine UST-ID nicht kennen um so verfahren zu können?
Verfasst: 20.11.2007, 16:42
von dirk30
ich hatte damals eine UST ID beantragt wurde abgelehnt wegen zu niedrigen umsätzen
Verfasst: 20.11.2007, 17:07
von Pompom
ich hatte damals eine UST ID beantragt wurde abgelehnt wegen zu niedrigen umsätzen
? Woher kennen denn die schon im Vorhinein deine Umsätze ?
Schäuble, ich hör´ dir trapsen !
Verfasst: 20.11.2007, 18:23
von dirk30
Schäuble ist unschuldig auf jeden Fall in diesen Fall
Nach der Gewerbeanmeldung kriegst ja Post vom Finanzamt, wo sie dann eine Umsatzschätzung für das aktuelle Jahr (2006 damals) + 2007 wollen und da hatte ich einen groben schätzwert eingetragen wieviel Umsatz ich etwa mache und das war zu wenig für die das sie mir eine UST ID geben.
Verfasst: 20.11.2007, 19:00
von Southmedia
Der Umsatz ist da eigentlich schnurzpiepegal. Du kannst die USt-ID aber auch selbst beantragen:
https://www.formulare-bmf.de -> Formularcenter -> Umsatzsteuer -> Formular Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Zusätzlich solltest du dich aber nochmal bei einer kompetenten Person informieren, wie das für dich als Kleinunternehmer ablaufen muss.
Re: Adwords Mehrwertsteuer keine UST ID
Verfasst: 20.11.2007, 19:32
von dieappenzeller
dirk30 hat geschrieben: Google hat mein Adwords Konto auf geschäftlich gestellt.
Stellt sich mir die Frage, warum tun die das? Haste eine bestimmte Summe überschritten?
Verfasst: 20.11.2007, 20:42
von dirk30
gehe ich nicht von aus bin seit drei tagen angemeldet bis jetzt wurden anzeigen in höhe von 35 Euro geschaltet
Verfasst: 21.11.2007, 07:29
von Sebby2
Verfasst: 21.11.2007, 11:44
von Southmedia
Perfekt Sebby. Ich war zu faul sowas rauszusuchen

Verfasst: 23.11.2007, 13:37
von Neno
Hallo Dirk,
als Kleinunternehmer hast du bei Adword einen Nachteil, weil du die USt abführen musst aber keinen Vorsteuerabzug hast. Da bei Adword Google Irland Vertragspartner ist, findet die sog reverse-charge-regel statt, d.h. der Leistungsempfänger hat den Umsatz in seinem Land zu versteuern. Das ganze ist ein wenig umständlich geregelt, ein Normalunternehmer führt also die USt ab und zieht gleichzeitig die Vorsteuer ab so dass er effektiv nicht belastet ist (im Gegensatz zum Kleinunternehmer). Sauber niedergeschrieben mit einem Zahlenbeispiel ist das hier:
https://www.pkv-selbstvergleich.de/Adword.htm
Gruss
Neno
Verfasst: 23.11.2007, 16:21
von textologen
Gibt es eigentlich schon Erfahrungen, ob deutsche FÄ die Google-Rechnungen anerkennen? Immerhin fehlt jegliche Rechnungsform, nicht einmal als pdf vorliegend (ganz zu schweigen von elektronischer Signatur)...
Verfasst: 23.11.2007, 16:28
von chrizz
ich hab da bisher noch nichts von Problemen gehört. Jedenfalls hat sich die Buchhaltung bisher noch nicht beschwert... aber soweit ich weiß hängt das ja u.A. auch davon ab, ob du die Rechnung zugemailt bekommst, oder ob du dich irgendwo einloggen musst um die Rechnung abzurufen (das kann man ja machen bei Google). Aber wie gesagt ich glaube da mal etwas gehört zu haben. Genaueres weiß ich nicht. Frag im Zweifelsfall mal beim FA nach...
schönes WE
Verfasst: 23.11.2007, 16:37
von net(t)worker
textologen hat geschrieben:Gibt es eigentlich schon Erfahrungen, ob deutsche FÄ die Google-Rechnungen anerkennen? Immerhin fehlt jegliche Rechnungsform, nicht einmal als pdf vorliegend (ganz zu schweigen von elektronischer Signatur)...
das mit der elektronischen Signatur ist nur relevant wenn man die ausgewiesene Vorsteuer vom Finanzamt wiederholen will, da diese aber ja direkt ans deutsche Finanzamt gezahlt wird und nicht auf der Rechnung steht, ist das nicht so tragisch...