net(t)worker hat geschrieben:wenn du eine Marke als keyword verwenden willst, ist dies rechtlich unbedenklich solange du die Marke so benutzt wie das Gesetz es dir erlaubt...
Stimmt leider nicht. Der Markeninhaber alleine bestimmt, wer seine Marke wie verwendet. Um sicherzugehen, brauchst du die Zustimmung des Markeninhabers, wenn Du Adwords mit der Marke schaltest.
Aus meiner Erfahrung gibt es 3 Arten der Werbung mit Marken:
1. landing page enthält ausschließlich das Markenprodukt
--> wird vom Markeninhaber oft toleriert
--> wenn es dem Markeninhaber nicht passt, wird oft freundlich um Unterlassung gebeten, ohne den RA in die Spur zu schicken
2. landing page enthält Markenprodukt UND Konkurrenzprodukt
-->oft wie bei 1.), falls Du wichtig für den Markeninhaber bist (Vertriebspartner, auf den der Markeninhaber nicht verzichten kann).
3. landing page enthält NUR Konkurrenzprodukte
--> Abmahnung ist so gut wie sicher. Beispielsweise hat uns der Inhaber der Marke "MasterCard" abgemahnt, weil wir nicht aufgepasst haben (Infos
hier).