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mit markenkeys weben ?

Verfasst: 17.12.2007, 21:24
von schning
Hallo,

ist es erlaubt mit Keywords wie bsp "mercedes" zu werben also dies als woerter einzustellen =?
oder ist das rechtlich nicht moeglich?

mfg schning

Verfasst:
von

Re: mit markenkeys weben ?

Verfasst: 17.12.2007, 21:32
von Artikel-SEO (gesperrt)
schning hat geschrieben:Hallo,

ist es erlaubt mit Keywords wie bsp "mercedes" zu werben also dies als woerter einzustellen =?
oder ist das rechtlich nicht moeglich?

mfg schning

1. Ich würde die Finger davon lassen....aus Rechtlicher Sicht mal zulässig und mal nicht.

2. Google interessiert sich nicht für Keywords.....für was also einpflegen.

Re: mit markenkeys weben ?

Verfasst: 17.12.2007, 21:47
von net(t)worker
Artikel-SEO hat geschrieben: 2. Google interessiert sich nicht für Keywords.....für was also einpflegen.
naja... wir sind im AdWords-forum... und dort sind die eingestellten keyswords das a und o.... :wink:

wenn du eine Marke als keyword verwenden willst, ist dies rechtlich unbedenklich solange du die Marke so benutzt wie das Gesetz es dir erlaubt...

also solange du Mercedes Produkte bewirbst darfst du es auch als keyword verwenden....

wenn du dann aber damit Ford Produkte bewerben möchtest wäre es ein Markenmißbrauch....

aber ggf. gibt es bei Partnerprogrammen auch noch Einschränkungen die die verwendung von Marken bei Adwords verbieten... hätte zwar rechtlich keine Folgen, aber wäre ggf. ein Grund dich aus dem Partnerprogramm rauszuwerfen und angesammelte Provisionen zu stornieren...

Verfasst: 17.12.2007, 21:54
von schning
vielen vielen dank

Verfasst: 18.12.2007, 14:56
von JensenB
Einige Firmen haben es rechtlich jedoch durchsetzen können, dass es nicht möglich ist Ihren Firmennamen als Keyword zu verwenden.

Man merkt das spätestens beim erstellen einer neuer Anzeigengruppe.

Beispiel: "Telekom"


MFG Jens

Verfasst: 18.12.2007, 15:29
von Southmedia
Google bietet diese Möglichkeit an geschützte Markenbegriffe nicht als Keyword zuzulassen.

Verfasst: 18.12.2007, 16:39
von net(t)worker
naja... wenn er ein keyword erst garnicht einbuchen kann, kann er da aber auch keine rechtlichen Probleme wegen bekommen.. :wink:

Verfasst: 18.12.2007, 17:01
von Byron
Southmedia hat geschrieben:Google bietet diese Möglichkeit an geschützte Markenbegriffe nicht als Keyword zuzulassen.
Najo wobei der Erfolg solch einer Markeneintragung wohl auch eher von der Laune der Mitarbeiter abhängt..


Ich habe vorletzte Woche eine Markeneintragung/Beschwerde an Google Geschickt mit allen Daten die Sie haben wollten. Habe mich zusätzlich auch noch auf eine Bestimmte Anzeige bezogen die recht auffällig mit der Marke unseres Kunden wirbt und Google schreibt mir das sie keinen Verstoß feststellen könne :bad-words:

Ich habe nun geschrieben das ich nun gerne eine Stellungnahme zu der angesprochenen Anzeige hätte, mal schaun.

Situation:

Unser Kunde, nennen wir ihn "Mercedes" hat viele kleine Händler. Leider halten sich die meisten der Händler nicht an die von Mercedes gewünschten Preise und verschenken die schönen Autos. Nun hat Mercedes ein Partnerprogramm mit ganz bestimmten und tollen Händlern die alle Produkte zum gewünschten Preis anbieten (Sonderangebote usw. giebts natürlich schon mal).
Mercedes möchte nun das nur diese tollen Händler Ihre Anzeigen mit dem Keyword "Mercedes" bestücken und auch nur diese Ihre Anzeigenschaltung durch das Keyword Mercedes auslösen lassen dürfen.

-> Ist das durchsetzbar?

Verfasst: 18.12.2007, 17:20
von twiggie
-> Ist das durchsetzbar?
Das glaube ich nicht. Dann müßte Google jedem sein eigenes Süppchen kochen und darauf werden die sich nicht einlassen denke ich mal.
Twigg

Verfasst: 18.12.2007, 17:31
von net(t)worker
Byron hat geschrieben:-> Ist das durchsetzbar?
klar... die Marke bei Adwords sperren lassen und jedem der Händler die sie dennoch nutzen darf eine schriftliche Erlaubnis zur Nutzung der Marke bei Adwords geben... diese können die dann dort einreichen und können mit der Marke dort dann werben...

Verfasst: 18.12.2007, 17:40
von twiggie
Aaaaaaaaaaja. Wußte gar nicht das Google sich so lieb um jeden individuell kümmert. Nett.
Twigg

Verfasst: 18.12.2007, 18:33
von net(t)worker
twiggie hat geschrieben:Aaaaaaaaaaja. Wußte gar nicht das Google sich so lieb um jeden individuell kümmert. Nett.
Twigg
Naja... die verdienen doch dadurch das jemand werbung schaltet... und wenn ein Markeninhaber dort die Marke sperren lässt, ist doch jede Ausnahmegenehmigung eine willkommene Einnahmequelle...

Verfasst: 18.12.2007, 23:19
von Byron
Naja bisherige Aussage war jedenfalls das kein Verstoß festgestellt werden konnte, ich soll mich nun bei der Mitarbeiterin selbst telefonieren, werd ich aber erst am Donnerstag schaffen, ich gebe dann mal bescheid.

Re: mit markenkeys weben ?

Verfasst: 28.12.2007, 18:32
von Mincemeat
net(t)worker hat geschrieben:wenn du eine Marke als keyword verwenden willst, ist dies rechtlich unbedenklich solange du die Marke so benutzt wie das Gesetz es dir erlaubt...
Stimmt leider nicht. Der Markeninhaber alleine bestimmt, wer seine Marke wie verwendet. Um sicherzugehen, brauchst du die Zustimmung des Markeninhabers, wenn Du Adwords mit der Marke schaltest.

Aus meiner Erfahrung gibt es 3 Arten der Werbung mit Marken:

1. landing page enthält ausschließlich das Markenprodukt
--> wird vom Markeninhaber oft toleriert
--> wenn es dem Markeninhaber nicht passt, wird oft freundlich um Unterlassung gebeten, ohne den RA in die Spur zu schicken

2. landing page enthält Markenprodukt UND Konkurrenzprodukt
-->oft wie bei 1.), falls Du wichtig für den Markeninhaber bist (Vertriebspartner, auf den der Markeninhaber nicht verzichten kann).

3. landing page enthält NUR Konkurrenzprodukte
--> Abmahnung ist so gut wie sicher. Beispielsweise hat uns der Inhaber der Marke "MasterCard" abgemahnt, weil wir nicht aufgepasst haben (Infos :arrow: hier).

Re: mit markenkeys weben ?

Verfasst: 28.12.2007, 20:41
von net(t)worker
Mincemeat hat geschrieben:Stimmt leider nicht. Der Markeninhaber alleine bestimmt, wer seine Marke wie verwendet. Um sicherzugehen, brauchst du die Zustimmung des Markeninhabers, wenn Du Adwords mit der Marke schaltest.

Aus meiner Erfahrung gibt es 3 Arten der Werbung mit Marken:

1. landing page enthält ausschließlich das Markenprodukt
--> wird vom Markeninhaber oft toleriert
--> wenn es dem Markeninhaber nicht passt, wird oft freundlich um Unterlassung gebeten, ohne den RA in die Spur zu schicken
MarkenG § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
...
...
...

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im Geschäftlichen Verkehr

1.
ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
2.
ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
3.
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.
...
...
...
also der Absatz 2 bestimmt, das man für einige Dinge die Zustimmung des Markeninhabers benötigt... aber da er für seine eigenen Produkte die Verpackungen etc ja selber mit der Marke bedruckt, bzw. diese Produkte unter dieser Marke an seine Wiederverkäufer ausliefert, geschiet dies doch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung, bzw. ist das doch erst der Grund für die Markenanmeldung gewesen... also trifft der Absatz 2 in keinster Weise zu und demnach ist die Nutzung der Marke für Werbezwecke um Produkte dieser Marke zu vertreiben doch erlaubt... oder habe ich da etwas übersehen?

Also sollte eine Langingpage nur mit Produkten der Marke doch in keinster Weise durch das Markengesetz verboten sein, und somit auch eine Nutzung dieser Marke für Werbezwecke in diesem Fall nicht toleriert werden... es ist einfach nicht verboten und somit doch erlaubt... oder?