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Markenverletzung - Wie kann man noch sicher sein?

Verfasst: 31.01.2008, 19:43
von tsvst
Hallo!

Ich habe nun schon öfters gelesen, dass der ein oder andere Werbende abgemahnt wurde. Weil er z.B. einen Firmennamen als Keywords benutzt hat. Das inde ich eigentlich ganz logisch, dass eine Firma so eine Bewerbung verbieten möchte.

Nun bin ich auf folgende Seite gestoßen:
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

Dort ist es möglich, Marken zu recherchieren. Man kann also Begriffe eingeben und nachschauen, ob diese geschützt sind oder nicht. Schön und gut, ABER:

Demnach ist so ziemlich jede Wort geschützt. Als Beispiel: "Handy". In einer riesigen Liste mit Begriffen und Wendungen, die das Wort "Handy" innehaben, findet sich auch das Wort "Handy", das scheinbar per Marke geschützt ist. Genauso ist es auch bei anderen Worten - ganz normalen Worten. Würde man all diese Wort aus den Google AdWords-Keyowrds, die man benutzt, rausnehmen, würde so gut wie nichts mehr übrig bleiben.

Das kann es aber doch auch nicht sein. Da macht man sich ja quasi bei alle, was man tut strafbar und kann jederzeit mit Abmahnungen rechnen.

Oder wie seht ihr das?

Verfasst:
von

Verfasst: 31.01.2008, 19:56
von submitnine
Selbst das Wort "Hallo" & "hallo" sind geschützt. Wenn das also so wäre, würde das System in Deutschland zusammenbrechen, oder?

Überings wenn man nach dem Wort "Abakus" sucht steht es dort 4 oder 5 Mal. Wenn dann ist das Wort mehrmals Geschützt.. Wird also irgendwas anderes Bedeuten.

Verfasst: 31.01.2008, 20:31
von Ice Man
Es kommt auf die Klasse drauf an, in der es geschützt ist.
Es gibt Namen, die gleich 2 Marken sind, eimal ist es ein Auto einmal ein Schmuckstück, oder anderes...

Verfasst: 31.01.2008, 20:38
von Pompom
Da gibt es schon gravierende Unterschiede.

1.) es wird nach Wort- oder Bildmarken unterschieden.
Wortmarken = Worte "als solches"
Bildmarken = Ein Schriftzug/Logo, d.h. ohne diesen optischen Widererkennungswert ist der Begriff (als Wort) u.U. nicht schutzfähig

Worte der Umgangssprache lassen sich i.d.R. nicht als Wortmarke registrieren.

2.) Es wird nach Gruppen unterschieden, so dass Marken in verschiedenen Gruppen geschützt werden.

Das technische Gerät Handy hat z.B. nichts mit einem Toilettenpapier zu tun, das Handy heißt.

Man sollte sich schon etwas informieren, was man so an Domains registriert, sonst kann es schon mal schnell haue geben. Nicht zu vergessen sind auch noch die europäischen Marken...

Verfasst: 02.02.2008, 20:56
von GreatRSA
Zurzeit ist die Frage GoogleAdWords und Verletzung von Markenrechten eh problematisch.

Siehe z.B. hier:
https://www.shopbetreiber-blog.de/2008/ ... ungeklaert


Solange es da keine einheitlichen Urteil gibt, drohen immer Abmahnungen.