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Markenverletzung durch Option "weitgehend passende Keyw
Verfasst: 20.02.2008, 23:22
von eusebia
Hi,
wie reagiert Ihr auf die neue Rechtsprechung?
Soweit ich das verstanden habe, besteht nun eine Haftung des Seitenbetreibers, falls er z.B. den Begriff "Schokolade" bewirbt und die Anzeige durch die Option "weitgehend passende Keywords" auch erscheint, wenn ein Nutzer "Sarotti Schokolade" eingibt (und das ist eine Markenverletzung ...)
Kampagnen nun komplett auf "exakt" setzen?
https://www.law-vodcast.de/markenrisiko-google-adwords
https://www.suchmaschinen-und-recht.de/ ... ung_dritte
[/url]
Verfasst: 20.02.2008, 23:30
von gelegenheitsbot
*lol*
Schöne Beispiele dafür, wie schnell heut Kommunikations- und Informationseinheiten arbeiten und aktuelle Rechtssprechung das nicht mehr wirklich realitätsnah bewältigen kann.
Tja die einen warten auf Gordo, die andern auf ne wegweisende Rechtssprechung zum Internet!

Verfasst: 21.02.2008, 01:06
von chrizz
das das eine Markenverlketzung ist, ist schon lange bekannt und wird auch eigentlich einheitlich von allen deutschen Gerichten als solche angesehen.
Das neue an dem jetzigen Urteil aus Braunschweig ist, dass es nicht unbedingt Schadenersatzansprüche gibt. Unterlassungsklage gibts dann zwar ggf. weiterhin, aber unter bestimmten Voraussetzungen (Unkenntnis von den Keywordoptionen und die Ausmaße), haftest du erst ab Kenntnis. Also erst wenn dir jemand sagt, dass du mit Sarotti nicht werben darfst, musst du tätig werden....
da du jetzt hier allerdings schon im Forum genau dieses Problem angesprochen hast, wird das evtl. aber nicht mehr bei dir als Unkenntnis angesehen.... Immerhin weißt du um die Problematik der Keywordoptionen...
cheers
Verfasst: 21.02.2008, 01:12
von gelegenheitsbot
"Haftbar ab Kenntnis" ..... dacht ich auchmal!
Wurde bisher net angekackt, da ich das alles umgehen konnte!!!
Aber winige Threats zeigen hier wieder, dass das keine Grundlage ist! Die Internetrechtssprechung ist aktuell sowas von unklar , da entscheidet jeder Richter fast nach gut Dünken ......
Seo ist ein Risikosport - Webmaster ist hardlining ..

Verfasst: 21.02.2008, 01:16
von eusebia
"Haftbar ab Kenntnis"
>> sobald ein Seiteninhaber mit einer Agentur in Sachen Suchmaschinenmarketing zusammenarbeitet, wird diese Kenntnis offensichtlich vorausgesetzt

Verfasst: 21.02.2008, 09:04
von Mincemeat
Es kommt scheinbar entscheidend darauf an, ob der Markenname in der Anzeige tatsächlich als Text erscheint.
Also ob bei Suche nach "Sarotti Schokolade" in der Anzeige steht
"Sarotti Schokolade" und dann z.B. zum Lindt- Onlinshop verlinkt wird, oder ob da "Schokolade superlecker" steht und dann zu Lindt verlinkt wird.
Verfasst: 21.02.2008, 11:09
von chrizz
es kommt leider auf zuviele Faktoren an. Die einzige einheitliche Rechtsprechung, die es da gibt, ist die Bejahung der Markenverletzung.
Alles andere ist noch so speziell, dass man da m.E. kaum was für sich draus ableiten kann...
aber kommt Zeit kommt Rat.... oder mal wieder ein neues Gesetz, dass dann alles auf den Kopf stellt...^^