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Frage zum Markenrecht

Verfasst: 30.05.2008, 15:12
von Byron
Moin, einer unserer Kunden hat bei uns bezüglich Markenrecht/Markenschutz etc. angefragt.

Folgende Situiation:

- Die offiziell eingetragene Marke des Kunden heißt: "Nudel-Spaß".
- Der Konkurent schaltet AdWords unter dem Key "Nudel".
- Sucht man nach "Nudel-Spaß" erscheint die Anzeige der Konkurrenz.

Nun habe ich folgendes in der Google Hilfe gefunden:

Code: Alles auswählen

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass wir keine Schritte einleiten, wenn eine Anzeige aufgrund von Begriffen geschaltet wird, die nicht als Marke geschützt sind, auch wenn der Suchbegriff einen geschützten Begriff enthält.
Gehe ich richtig in der Annahme, das wir keinerlei Chancen haben zumindest "Nudel-Spaß", geschwiege denn "Nudel" für den Konkurrenten zu sperren? Er schaltet halt auf "Nudel" was natürlich ein allgemeiner Begriff ist.


ps: Ich habe meinem Kollegen bereits gesagt das wir mit einer Antrag wegen Markenrechtsverletztung wohl nichts erreichen werden und er sagte dann tragen wir trotzdem die Marke bei Google ein. Ich habe noch nie was davon gehört das man bei Google Marken einfach so registrieren kann, geht das? Und wenn ja was hat man davon?



ps: Das mit Nudel ist natürlich nur ein Beispiel um die Situation zu verdeutlichen.

Verfasst:
von

Verfasst: 30.05.2008, 15:18
von SaoCala
vorab.... ich bin kein Experte, am besten wendest Du Dich an den Markenschutz .... der Support arbeitet zügig....

Aber eines vorweg.... Marken sind "Miracoli" oder "BMW" etc... Nudel Spass oder Nude oder Nudel Spaß dürften in die Kategorie nicht zu schützen fallen, da es sich zum einen um einen "Werbeslogan" handelt und Nudel, wenn man den Begriff schützen könnte.... ^^

Hoffe konnte Dir helfen auch wenn ich Dir keine Hoffnung machen konnte.

Verfasst: 30.05.2008, 15:52
von Byron
Jo das ist mir klar, der Name ist natürlich problematisch, aber dennoch ist "Nudel-Spaß" eine offiziell eingetragene und registrierte Marke.

Verfasst: 30.05.2008, 16:15
von Byron
Mal noch gleich ne andere Frage, dürften wir (rein theoretisch natürlich ;-) ) AdWords unter dem Namen des Konkurrenten schalten? Der hat vom Namen her überhaupt nichts mit "Nudel" zu tun, also es wäre dann schon klar, dass wir gezielt auf deren Firmennamen werben.

Wir man da nur von Google hören das man das unterlassen soll, gibts ne Strafe, wird von AdWords ausgeschlossen oder ists erstmal wurscht bis man nicht min. 1 aufgefordert wurde das zu unterlassen?

Verfasst: 30.05.2008, 16:48
von SchnaeppchenSUMA
Ich denke zu diesen Fragen wäre ein Anwalt die beste Wahl. Was nützt hier eine Auskunft im Forum die nicht belastbar ist und die im Zweifel trotzdem zu einem Prozess führt?

Verfasst: 30.05.2008, 18:36
von SEMeister
Wenn du schon als Marke eingetragen bist, kannst du das auch bei Google in die Liste eintragen lassen. Ob das mit dem weitgehend passend dann immer noch funktioniert kann dir (hoofentlich) nur Google selbst sagen.
Normalerweise werden Keyword-Kombinationen, die einen Markennamen enthalten schon beim erstellen gesperrt, bzw. garnicht erst geschaltet.
Man hört allerdings immer wieder, dass so etwas passiert.
Also am besten mal den Google-Support mit dieser Frage konfrontieren.

Verfasst: 30.05.2008, 19:15
von collection23
https://www.google.de/search?hl=de&q=ad ... uche&meta=

Wie SaoCala bin ich auch der Meinung, dass Nudel-Spass niemals Markenschutz erhalten dürfte. Das sind beide generische Begriffe.

Das könnte höchstens als Wort-Bild Marke eingetragen sein und dann kann ich den Markenschutz schon mit einer anderen Schriftart und Farbe umgehen.

Verfasst: 30.05.2008, 19:16
von SaoCala
Aber ich würde mal echt sagen, dass dies legitim und freie Markt wirtschaft ist.

Was wäre denn, wenn nur 1 Unternehmen für einen Begriff werben darf? Würde Dein Konkurrent allerdings eine Anzeige mit Nudel Spass schalten, wäre dies nicht rechtens....

Schau mal in dem Forum hier, ob Dir da jemand helfen kann oder halte Dich an das gesagte von SchnaeppchenSUMA ...
https://www.e-recht24.de/forum/

Verfasst: 31.05.2008, 04:20
von net(t)worker
was diskutiert ihr denn rum....

wenn die Marke eingetragen ist, kann auch Google da nix dran drehen und muss sich fügen sobald dort eine Beschwerde wegen der Marke und ähnliche Anzeigen eingegangen ist...

laut meines Wissens über die gängiger Rechtssprechung ist doch sogar jeder ggf. als Mitstörer abmahnbar dessen werbung unter dem Suchbegriff erscheint... alleine aus dem Grund weil die Marke für eigene Kampagnen nicht gesperrt wurde...

hier ein wenig Paragraphengefasel:
https://www.werbeanzeige.de/2008/04/16/ ... on-marken/

Verfasst: 01.06.2008, 19:53
von chrizz
sowas passiert uns auch öfters.
Sinnvoll und bisher effektiv war immer, den Konkurrenten/Werbenden anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass er eine Markenrechtsverletzung begeht und ihm ne Frist setzen, dass "Nudel-Spaß" als ausschließendes Keyword aufgenommen wird.
Dann erscheint seine Anzeige zwar weiterhin bei Nudel, aber bei Nudel-Spaß nicht mehr und damit ist die Sache geritzt.
Sollte er sich stur stellen, dann geh zum Anwalt und schick ihm ne Abmahnung.

Wie aber gesagt: Der direkte Weg den Dialog zu suchen, hat uns bisher immer am besten geholfen.

viel Erfolg.

Verfasst: 02.06.2008, 11:48
von Jake
https://mister-wong.at.tc/

Was mich auch dazu bringt: Das ganze verdammte Trara von Google bezüglich Display URL policy war wieder leeres geschwätz.

Verfasst: 02.06.2008, 12:25
von SEMeister
Das würde ich nicht behaupten. Die Konkurrenz von SEM-Affiliates ist spürbar zurückgegangen, da bei den Markenbegriffen die Anzeigen mit anderen Domain-Endungen (endlich) wegfallen. Der Weg geht jetzt nur noch über Landing-Pages.
Bei den Markennamen als Keyword konnte man das schon gut beobachten.

Verfasst: 05.06.2008, 21:48
von karlheinz
Hallo, selbstverständlich kannst du allen Leuten, die deinen eingetragenen Namen benutzen, das untersagen.
Selbst wenn der Name nicht eingetragen wäre und du nachweisen kannst das du ihn in geschäftlicher Beziehung benutzt, kannst du ihn Abmahnen.
Die einfachste Art ist es, zu einem Anwalt zu gehen und denjenigen Abmahnen zu lassen.
Falls du nen Patentanwalt brauchst, nenne ich dir gerne einen guten.
Aber vorher würde ich dem Gegner eine Unterlassungsfrist von 3 Tagen setzen. Sollte er nicht reagieren, ab zum Anwalt.

Verfasst: 05.06.2008, 21:56
von karlheinz
collection23 hat geschrieben:https://www.google.de/search?hl=de&q=ad ... uche&meta=

Wie SaoCala bin ich auch der Meinung, dass Nudel-Spass niemals Markenschutz erhalten dürfte. Das sind beide generische Begriffe.

Was bitte sind generische Begriffe ???

Das könnte höchstens als Wort-Bild Marke eingetragen sein und dann kann ich den Markenschutz schon mit einer anderen Schriftart und Farbe umgehen.
Wenn ein Wort als Kombi oder Einzelname geschützt ist umgehst du gar nichts. Weil, das Wort ist geschützt und nicht die Farbe oder Schriftart.
Was hat das Wort Nudelspass mit ner Bildmarke zu tun. Hier wurde anscheinend nur das Kombi geschützt.

habe auch eine abmahnung erhalten wegen google adwords ...

Verfasst: 09.06.2008, 23:48
von rossbach
... es geht auch um eine marke wie hyperxxJC-computer, habe aber nur "gebrauchte computer"gebucht.

jetzt lese ich das hier:
https://www.openpr.de/news/217767/Abmah ... words.html

ist die abmahnung damit hinfällig? habe keine lust zu antworten, will aber auch keinen fehler machen.

also sind kombi-begriffe ab jetzt ungefährlich?