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Produktbezeichnungen & Markenrecht

Verfasst: 04.08.2008, 01:59
von rabby
Hallo,

leider kann ich zu dieser Frage, die sich doch öfter stellt, nirgendwo eine eindeutige Antwort finden, sodass ich nun auch einen Thread mit dem Thema eröffnen muss...
Und zwar wüsste ich gerne, wie man auf Nummer sicher gehen kann, wenn man vorhat, für ein spezielles Produkt mit SEM über AdWords zu werben,
Der Link der Kampagne würde auf eine Info-/Affiliateseite verweisen, wo dann z.B. für das genannten Produkt 10 Angebote aus verschiedenen Shops angezeigt werden.
D.h. das Produkt, dessen Bezeichnung verwendet werden sollte, wird dann auch tatsächlich vorgestellt (und nicht etwa ein Konkurrenzprodukt eines anderen Herstellers o.ä.),

Ein einfaches Beispiel wäre "Samsung R55" oder "Aura Notebook".

Hierfür wüsste ich nun gerne, wann es Schwierigkeiten geben kann/darf und wie man sicherstellt, dass das nicht passiert.

Bei der Gelegenheit fiel mir auf, dass Amazon für sehr viele Produkte inkl. Markenbezeichnung über AdWords für seine eigne Seite wirbt.

Danke für Tipps, Links o.ä.
Schönen Start in die Woche ;-)

Verfasst:
von

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Verfasst: 06.08.2008, 12:18
von cback
würde mich auch interessieren, kann dazu jemand was sagen? Ich sehe auch viele Anzeigen zu Keys im Format <Produktname> kaufen. Kann man das selber auch machen? Oder kann es Probleme geben? Wenn ja, welche?

Gruß

cback

Verfasst: 06.08.2008, 12:34
von rabby
hi cback,

habe noch viel recherchiert dazu und konnte letzten endes diese meinung von den meisten finden, die selbiges vorhaben haben:
die meisten KWs, die merchants nicht zulassen (möchten), sind ohnehin gesperrt sodass die anzeigen ja autom. deaktiviert werden für diese begriffe.
ansonsten meinen etliche, dass man das risiko einfach eingehen könnte, wobei ich mir einfach denke, dass den größeren, die selbige taten begehen, ciao, amazon usw. keine große angst vor abmahnungen haben...

naja, vielleicht kommt ja noch eine bessere antwort.
schönen tag noch

Verfasst:
von

Verfasst: 07.08.2008, 12:32
von cback
Also mir geht es nicht darum, dass ein Merchant bei seinem PP kein Brandbidding haben will sondern darum, dass ich wenn ich z.b. Bücher verkaufen will, auf Keywords ala "<Buchtitle> kaufen" bieten möchte. Und einige dieser Titel sind ja eingetragene Marken. Fragt sich ob man da was schalten kann/darf. Wie du schon sagtest, größere machen es ja auch, aber die haben auch das Geld um sich bei Klagen nen guten Anwalt leisten zu können :D

Verfasst: 14.08.2008, 12:06
von cback
Weiß denn niemand eine Antwort?

Verfasst: 14.08.2008, 12:25
von Southmedia
Stelle die Frage vielleicht korrekt ausformuliert, zusätzlich mit einem fiktiven (!) Beispiel, im dafür passenden Unterforum Internet-Recht & -Gesetz. Dann ist eine Antwort um einiges wahrscheinlicher.

Oder: Frage den Anwalt deines Vertrauens. Dann kannst du dich auf die Aussage auch wirklich verlassen.