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Markennamen oder Unternehmensnamen falsch geschrieben
Verfasst: 03.11.2008, 08:15
von maseo
Hallo,
das Google Keyword-Tool hat mich auf die Idee gebracht, die Namen meiner Wettbewerber flaschgeschrieben als Adword zu verwenden.
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob dieser besondere Fall auch mich Strafe geahndet werden kann.
Was meint Ihr?
Verfasst: 03.11.2008, 08:29
von bennos
glaubst du wirklich, wenn ein nutzer der nach etwas bestimmten sucht, wie ein Markenprodukt auf deine Adwords Anzeige klickt, dann feststellt das du das Produkt gar nicht hast. ????!?!?!?
rausgeschmissenes geld für teure besucher, die kurz auf deiner seite sind.
unabhängig davon ob es rechtlich in der grauzone ist.
Verfasst: 03.11.2008, 08:32
von maseo
vielleicht hätte ich noch folgendes hinzufügen müssen:
mein tracking sagt mir, dass ich ca. 300 besicher pro monat auf meine webseite bekomme, die als suchbegriff den konkurrenten verwendet haben.
das keyword tool von google sagt mir, dass der konkurrent in falscher schreibweise ein ziemlich hohes suchvolumen aufweist.
rausgeschmissenes geld wäre es also eher weniger oder zumindest einen versuch wert.
sofern dies natürlich keine evetuellen rechtlichen konsequenzen mit sich bringen würde.
Verfasst: 03.11.2008, 11:13
von maseo
Da sich niemand zu dem Thema äußert, scheint es wohl wirklich eine Grauzone zu sein.
Verfasst: 03.11.2008, 13:04
von SeriousBadMan
maseo hat geschrieben:Da sich niemand zu dem Thema äußert, scheint es wohl wirklich eine Grauzone zu sein.
und dass es uneffektiv ist, kann ich nicht gllauben, das findet man oft wenn man bissel googled...
Verfasst: 03.11.2008, 13:22
von Southmedia
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob dieser besondere Fall auch mich Strafe geahndet werden kann.
Was meint Ihr?
Ich meine, dass das ganze durchaus Probleme bereiten kann. Explizit kann dir aber da wohl nur dein Anwalt helfen.
- Jan
Verfasst: 03.11.2008, 13:46
von maseo
Soweit muss es dann doch nicht gehen, wegen ein paar Visits.
Danke Euch
Verfasst: 03.11.2008, 14:48
von Mc-S
maseo hat geschrieben:Da sich niemand zu dem Thema äußert, scheint es wohl wirklich eine Grauzone zu sein.
Ich bezweifel das es eine Grauzone ist, würde eher mit Post vom Anwalt des Markeninhabers rechnen.
Hast du das Keyword-Tool von Google eigentlich auch auf eine genaue Übereinstimmung des Begriffs gesetzt? Sonst zählt Google die richtige Schreibweise und andere ähnliche mit in das Suchvolumen.
Verfasst: 03.11.2008, 15:40
von maseo
Ja, habe ich.
Aber mein Post hier sagt mir irgendwie, dass ich hiervon die Finger lassen sollte.
Verfasst: 03.11.2008, 15:50
von oLeon
Wenn es rausgeschmissen wäre, dann würden sich in UK nicht gerade allerlei Unternehmen mit genau diesem Thema befassen (müssen): seitdem Google den in DE noch bekannten und wirksamen Markenschutz in UK herausgenommen hat, ist es allen erlaubt, den Markennamen des Konkurrenten einzubuchen. Was von den Unternehmen auch fleißig genutzt wird.
Auf DE kann man das wegen des unterschiedlichen Markenrechts nicht direkt übertragen, denn einen Brief vom Anwalt kann es immer noch geben. Allerdings sei angemerkt, dass die Gegenpartei a.) es merken muss und b.) die Fehlschreibweise seeeehr nah an der Original-Schreibweise sein muss, damit es rechtlich relevant sein mag.
BTW: Natürlich gibt es die naheliegende Frage, weshalb man den Namen des Konkurrenten einbuchen sollte; für beide Seiten - Für und Wider - gibt es genügend Argumente, mir gefällt das von Google am besten: die hätten das geprüft und gesehen, dass der User das möchte.
.... ? ....
Das heißt konkret, dass Google die Auslieferung bei Markennamen von Konkurrenten gemessen und herausgefunden hat, dass ausreichend viele User auf die Konkurrenten-Anzeige geklickt haben. Wenn das man nicht ein Ausdruck von Qualität ist! Ich würde es eher "Blindheit" oder auch "Dummheit" der User nennen, da erfahrungsgemäß ein großer Teil nicht wirklich liest, wo sie drauf klicken.
Man darf auch nie vergessen, dass unter dem Deckmantel von "Qualität für den User" allzu häufig "Umsatz-Optimierung" für Google zu finden ist - denn wie sehen die CPCs wohl in UK aus, nachdem der Markenschutz nicht mehr da ist?
Verfasst: 05.11.2008, 00:41
von SeriousBadMan
oLeon hat geschrieben:Wenn es rausgeschmissen wäre, dann würden sich in UK nicht gerade allerlei Unternehmen mit genau diesem Thema befassen (müssen): seitdem Google den in DE noch bekannten und wirksamen Markenschutz in UK herausgenommen hat, ist es allen erlaubt, den Markennamen des Konkurrenten einzubuchen. Was von den Unternehmen auch fleißig genutzt wird.
Auf DE kann man das wegen des unterschiedlichen Markenrechts nicht direkt übertragen, denn einen Brief vom Anwalt kann es immer noch geben. Allerdings sei angemerkt, dass die Gegenpartei a.) es merken muss und b.) die Fehlschreibweise seeeehr nah an der Original-Schreibweise sein muss, damit es rechtlich relevant sein mag.
BTW: Natürlich gibt es die naheliegende Frage, weshalb man den Namen des Konkurrenten einbuchen sollte; für beide Seiten - Für und Wider - gibt es genügend Argumente, mir gefällt das von Google am besten: die hätten das geprüft und gesehen, dass der User das möchte.
.... ? ....
Das heißt konkret, dass Google die Auslieferung bei Markennamen von Konkurrenten gemessen und herausgefunden hat, dass ausreichend viele User auf die Konkurrenten-Anzeige geklickt haben. Wenn das man nicht ein Ausdruck von Qualität ist! Ich würde es eher "Blindheit" oder auch "Dummheit" der User nennen, da erfahrungsgemäß ein großer Teil nicht wirklich liest, wo sie drauf klicken.
Man darf auch nie vergessen, dass unter dem Deckmantel von "Qualität für den User" allzu häufig "Umsatz-Optimierung" für Google zu finden ist - denn wie sehen die CPCs wohl in UK aus, nachdem der Markenschutz nicht mehr da ist?
manche kümmern sich darum offenbar nicht. oder sie wissen, dass euros4click sie nicht abmahnt?
siehe hier:
https://www.google.de/search?q=euros4cl ... =firefox-a
da wird z.b. ganz dreist mit nem ref-link bin-layer beworden, wenn man euros4click googled...