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Mehrwertsteuer Rückzahlung von Adwords

Verfasst: 21.01.2009, 13:10
von hsn_go24
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage, die zur Zeit mich und meinen Steuerberater beschäftigt. Ich hoffe vielleicht auf einen Tipp von euch, da hier sicherlich einige Adwords-Experten anwesend sind.

Bis 31.12.08 war ich Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Nun ab 01.01.2009 bin ich voll vorsteuerabzugsberechtigt und verfüge über eine Umsatzsteuer ID. Bis 31.12. habe ich folglich für Adwords Mehrwertsteuer nach Irland abgeführt, nun bin ich für die Selbstveranlagung der Mehrwertsteuer in Deutschland eigenverantwortlich. Mit der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ergibt sich für die Umsatzsteuer so ja praktisch ein "Nullspiel".

Im Zuge der Umstellung hat sich bei Adwords ergeben, dass automatisch geprüft wird, ob eine Mehrwertsteuerrückzahlung möglich ist. Zu meinem Erstaunen ergab sich, dass ein fast fünfstelliger Betrag nun noch aus 2008 zurück erstattet wird. Letztes Jahr war ich aber noch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Und da liegt ja der Leistungszeitraum. Wenn nun die Zahlung kommt, muss ich sie 1:1 als deutsche Mehrwertsteuer abführen, oder gibt es eine Möglichkeit das zu verrechnen und den Betrag im Betrieb zu halten?

Vielleicht hat von euch schon mal jemand die Situation erlebt und kann mir einen Tipp geben? Vielen Dank vorab.

Verfasst:
von

Verfasst: 22.01.2009, 21:06
von Jexec
Hallo,

meines Wissens kannst du auch Als Kleinunternehmer eine UST-ID haben.

Wenn Google den betrag überweßt würde ich mal den Steuerberater fragen. Wenn es eine Gutschrift wird, dann dürftest du dich hiermit freuen.

Viele Grüße

Jens

Verfasst: 22.01.2009, 21:11
von hsn_go24
Hallo Jens,

vielen Dank für deine Rückmeldung. Bin gespannt was der Steuerberater nächste Woche sagt.

Verfasst: 23.01.2009, 18:16
von Ice Man
vorsicht, als Gutschrift würde ich das nicht sehen.

Es ist quasi nicht dein Geld, sondern es sind Steuern, genauer gesagt, Umsatzsteuern.

Verfasst: 23.01.2009, 18:43
von w3news
Die Umsatzsteuer die bei Adwords anfallen bekommst Du quasi vom FA wieder, dafür musst Du natürlich auf Deinen Umsatz / Erlös die Umsatzsteuer an das FA abführen und das sollte in der Regel mehr sein, als man USt beim Einkauf hat. Die Steuer wird dann miteinander verrechnet.

EDIT: Ja auch als Kleinunternehmer hat man eine USt.-ID, man muss auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, allerdings gibt man da nur die Einnahmen und Ausgaben an.