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Markenrecht

Verfasst: 16.03.2009, 19:33
von Andrea269
Guten Abend allerseits,

ich möchte gerne meinen Kunden die Einrichtung von Google AdWords-Kampagnen anbieten und dies auch auf meiner Internetseite kommunizieren, habe aber noch nicht die Google Professionals Prüfung abgelegt.

Nun frage ich mich, ob nur die Nutzung des Begriffs "Google AdWords" schon, der ja auch eine geschützte Marke ist, von Google explizit genehmigt werden muss, oder ob ich einfach schreiben kann, dass ich "Google AdWords-Kampagnen" erstelle.

Ich habe gelesen, dass Google da sehr pingelig mit der Verwendung seiner Marke umgeht.

Danke schon mal & viele Grüße
Andrea

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Verfasst: 16.03.2009, 19:38
von net(t)worker
Wenn du eine Leistung anbietest, darfst du sie auch beim richtigen Namen nennen...

Verfasst: 16.03.2009, 19:40
von JohnBi
hier steht wie Google es gerne hätte

https://www.google.de/permissions/guidelines.html