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Adwords - Gutschein und Gewerbe?
Verfasst: 17.06.2009, 22:15
von Plati
Hallo,
ich habe einen Google Adwords Gutschein erhalten und würde nun gerne mal die Werbung mit Adwords versuchen.
Nun habe ich allerdings ein paar Fragen an euch, womit einige bestimmt schon konfrontiert waren:
1. Für Deutschland sei eine Aktivierungsgebühr von 5€ fällig. Wird dieser Betrag vom Gutschein abgezogen?
Kann ich in jedem Fall per Bankeinzug bezahlen?
Gehe ich nach der Anmeldung bei Adwords wirklich keine weiteren Verpflichtungen ein, also werden wenn ich das Gutscheinguthaben nicht überschreite auch absolut keine Zahlungen fällig?
2. Nun noch eine rechtliche Frage: Darf ich für meine private Webseite überhaupt Werbung mit Adwords schalten, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und vielen Dank schon mal im voraus.
Verfasst:
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Re: Adwords - Gutschein und Gewerbe?
Verfasst: 18.06.2009, 00:26
von Schnipsel
Plati hat geschrieben:
2. Nun noch eine rechtliche Frage: Darf ich für meine private Webseite überhaupt Werbung mit Adwords schalten, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe?
Du hast einen Gutschein für Adwords bekommen - du schaltest sicher Adsens - wie kommst du dann darauf das du eine private Webseite hast? Du hast eine gewerbliche Webseite mit dem Ziel der Gewinnerzielung - und du darfst Adwords nutzen. Du musst deine Gewinne aus der Google Werbung allerdings beim Jahressteuerausgleich angeben. Ein Gewerbe brauchst du nicht.
Verfasst: 18.06.2009, 07:57
von SloMo
Wer eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht hat, betreibt ein Gewerbe, das in Deutschland anzumelden ist. Bei einer privaten Site, bei der man noch gar keine Gewinne erwartet (zum Beispiel: man probiert aus, man will die Hostingkosten anteilig decken), kann man das wohl recht locker auslegen. Aber: Sobald sich abzeichnet, dass regelmäßig Gewinne erwirtschaftet werden, muss das Gewerbe gemeldet sein. Sonst ist es Schwarzarbeit und kann mit Ordnungsgeld und Einzug der schwarz erwirtschafteten Einnahmen geahndet werden!
Einkünfte sind es so oder so. Wer auf dem Flohmarkt Sachen verkauft, muss diese Einkünfte auch bei seiner Einkommensteuererklärung angeben - unabhängig davon, ob gewerblich oder nicht. Wer das nicht macht, wird aber in Deutschland auch nicht gelyncht. Jedenfalls solange es um Peanuts geht.
Verfasst: 18.06.2009, 16:25
von Plati
Danke an euch beiden für die Antwort.
Doch da kam es zu einem Missverständnis.
Ich meinte es schon so, wie ich es geschrieben habe. Also ich schalte auf meiner Webseite kein Adsense, habe also keine Einnahmen.
Meine Frage richtet sich aussschließlich auf Adwords: Dafür gebe ich ja prinzipiell Geld aus und mache Werbung für meine Seite. Darf ich ohne ein Gewerbe für meine Seite werben?
Verfasst: 18.06.2009, 17:12
von net(t)worker
klar darfste für deine Seite werben, dafür auch Geld ausgeben.... kein Problem... aber um den Gutschein verwenden zu können musst du gleichzeitig auch einmal Geld einzahlen... vor Jahren ging es nur mit Gutschein, da wurden die dann massenhaft bei ebay gehandelt und wenn ein Gutschein verbraucht war ein neuer Account mit neuem Gutschein eröffnet....
Verfasst: 18.06.2009, 20:40
von Plati
Danke, jetzt weiß ich Bescheid.

Verfasst: 22.06.2009, 14:56
von gollaff
irgendwo bei der Anmeldung musst du auch auswählen ob deine Seite "kommerziell ist".
Wenn du auswählst, dass sie das nicht ist, dann wird sie von Google speziell geprüft, wenn die dann aber deiner Meinung sind, ist das ganze natürlich kein Problem
gruß gollaff