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Zwei Anzeigen selbes Produkt

Verfasst: 02.10.2009, 00:05
von Mercarior
ist es zulässig z.B. zwei GmbHs zu gründen, wo jede der GmbHs eine eigene Homepage bekommt, wo jeweils das gleiche Produkt in ähnlicher Art und Weise beworben wird?

Einer meiner Konkurrenten ist auf diese glorreiche Idee gekommen und hat jetzt zwei Seiten mit selbem Produkt bei Adwords vorne dabei - im Impressum steht jeweils eine andere GmbH unter selber Adresse.

Ist natürlich ärgerlich für alle anderen, einerseits greift er zusätzlichen Traffic ab und andererseits treibt er den Preis für die Anzeigen hoch.

Meint ihr eine Meldung an google bringt hier was?

Wenns so einfach geht, mach ich auch mal flux mehrere GmbHs o.Ä. auf und niste mich auf den vorderen Adwords-Plätzen ein.

lG

Merci

Verfasst:
von

Verfasst: 02.10.2009, 00:12
von r-alf
Zwei GmbH sind zwei juristische Personen.

Was willst du den Google melden?
...der ist besser als ich :lol:

Verfasst: 02.10.2009, 10:07
von Mercarior
aha...

also könnte nach deiner Ansicht z.B. BMW 20 GmbHs gründen (was denen finanziell sicherlich problemlos möglich wäre) und bei der Suche nach "Auto" die kompletten Adwords-Anzeigen vollpflastern?

Das würde dann deiner Ansicht nach den Google Richtlinien entsprechen und wäre vollkommen in Ordnung?


Google will mit seinen Richtlinien eine möglichst positive Kundenerfahrung im Bezug auf die angebotenen Anzeigen erreichen, d.h. Google möchte, dass der User auch zukünftig "gerne" auf Adwords-Anzeigen klickt und ist daher bestrebt, möglichst unterschiedliche und vielfältige Werbung zu bieten und nicht dass auf jedem Werbeplatz das exakt gleiche Produkt vom gleichen Hersteller angeboten wird.


Wenn jemand das mit diesem "Trick" aushebelt und halt mit zwei GmbHs das exakt gleiche anbietet, dann ist das nach meinem Verständnis nicht im Sinne von Google oder täusche ich mich da?

Verfasst: 03.10.2009, 03:30
von TryTryTry
ist google konform....es ghet ja um 2 verschiedene gmbhs....dass die letzten endes alle in einen topf wirtschaften ist völlig egal.

Verfasst: 03.10.2009, 08:38
von Alda
Mercarior hat geschrieben: Wenn jemand das mit diesem "Trick" aushebelt und halt mit zwei GmbHs das exakt gleiche anbietet, dann ist das nach meinem Verständnis nicht im Sinne von Google oder täusche ich mich da?
Das ist kein Trick, das nennt sich Gewerbefreiheit. Du kannst doch auch so viele Firmen gründen, wie Du willst und jede Firma handelt selbständig.

Verfasst: 04.10.2009, 20:14
von Mercarior
warten wir mal ab...der Adwords-Support will das prüfen und ggf. dagegen vorgehen.

Ich will mich ja gar nicht beschweren...wenn das ganze Google-konform sein sollte, dann mach ich das halt auch...habe ich auch schon dran gedacht, es dann aber gelassen, weil ich davon ausging, dass es eben nicht google-konform ist (wovon man nach meiner Interpretation der Richtlinien auch ausgehen kann).

Das hat mir der Support diesbezüglich vorab geschrieben:
Google gestattet derzeit Zweigunternehmen, ihre Anzeigen auf Google zu schalten. Entsprechend unseren Richtlinien für Zweigunternehmen können wir pro Suchabfrage nur eine Anzeige für Kunden schalten, die sich auf oberster Ebene eine Domäne (Top-Level-Domain) in der Anzeige-URL teilen. Es sind weiterhin keine Websites von Zweigunternehmen zulässig, die die Website ihrer Muttergesellschaft oder die eines anderen Kunden widerspiegeln, also dem Aussehen nach nahezu gleich sind.

Wie bei allen anderen AdWords-Kunden gilt für Zweigunternehmen die Google-Richtlinie hinsichtlich Double-Serving. Dies bedeutet, dass einzelne Zweigunternehmen nicht mehrere Anzeigen auf einer einzelnen Suchergebnisseite anzeigen können. Die Richtlinien von Google sind dafür konzipiert, relevante und vielfältige Werbung zu unterstützen, damit sowohl den Nutzern als auch den Kunden ein bestmögliches Ergebnis geboten wird.