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Adwords Placement überprüfung steht immer noch aus

Verfasst: 22.11.2009, 11:03
von micky005
Hallo,

Habe mehrere Kampangnen in Adwords eingestellt, unter anderem auch placements, ein Display, eine Größe, ausgewählt als Anzeige.

nur seit einer Woche mittlerweile, stehen im Adwords dashboard untergruppen- Anzeige diese immer noch auf Überprüfung steht aus, nach einer Woche!

Wie lange braucht Adwords, um meine Placements freizuschalten??????

viele grüße
micky005

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Verfasst: 22.11.2009, 11:26
von Synonym
Also das kann schon mal dauern. Bei mir war das höchste bei Image-/Display-Anzeigen bisher fast 2 Wochen. Textanzeigen hingegen sind in aller Regel in wenigen Minuten / Stunden freigegeben. Keine Ahnung wie das gehandhabt wird. In der Reihenfolge der Eingänge (so wie angegeben) jedenfalls nicht. Neue sind teilweise früher aktiv als "alte".

Verfasst: 24.11.2009, 11:37
von micky005
Überprüfung steht immer noch aus, bin mal gespannt wie lange die Freischaltung dauert.

für eine Leistung, für die man Geld bezahlen muss, Klicks kosten Geld, stellt so was doch eine schlechte Werksvertragsleistung dar....junge, junge....

viele grüße
micky005

Verfasst: 24.11.2009, 11:49
von Synonym
für eine Leistung, für die man Geld bezahlen muss, Klicks kosten Geld, stellt so was doch eine schlechte Werksvertragsleistung dar....junge, junge....
Warum? So lange die Anzeigen nicht freigegeben wurde werden sie auch nicht geschaltet. Nicht geschaltet bedeutet auch, dass sie nicht geklickt werden können und somit auch nichts kosten.

Verfasst: 26.11.2009, 11:36
von micky005
@synonym, schreibe ich wirklich chinesisch?

laut BGB definiert der Gesetzgeber aber die schlechtleistung eines Vertrages, ob diese Leistung im Vertrag Geld kostet 8von gewissen Branchen vielleicht abgesehen)

Wenn der Immobilienmakler, bei dem ich eine Eigentumswohnung kaufe, sien Vertragspflichten verletzt, kann er noch nicht einmal seine Maklerprovision einklagen, sondern muss sogar wegen der verschärften haftung mit schadensersatzansprüchen von mir rechnen, obwohl der Makler auch vor dem Kauf dieser Immobilie, kein geld von mir verlangt hat, mal als beispiel.

Bis jetzt sind meine Placements immer noch nicht freigeschaltet, obwohl sie den google Richtlinien entsprechen.

viele grüße
micky005

Verfasst: 26.11.2009, 12:46
von Synonym
@synonym, schreibe ich wirklich chinesisch?
Nee, das sicher nicht, aber Du ließt wohl immer japanisch, merkte man ja auch in den 30 PMs.

Was willst Du denn mit Deinen Gesetzeshinweisen? Abgesehen davon, dass das BGB und Google nicht zusammenpassen.

Fakt ist, die Adwordsanzeigen kosten nichts so lange sie nicht freigegeben wurde. Punkt und Ende.

Und was hat das mit dem Makler zu tun? Google ist nicht verpflichtet (Vertragspflichten) Deine Anzeigen freizugeben, das liegt alleine in deren Ermessen. Oder hast Du einen Vertrag mit Google, der besagt, dass Deine Anzeigen immer freigegeben werden?

Aber in dem Beispiel kam es ja zu einem Kauf, also ist das komplett falsch verglichen.

Verfasst: 26.11.2009, 21:08
von micky005
@Synonym,

pass mal auf, das wird dir jeder Rechtsanwalt;

1. Für google Kundne aus Deutschland, gilt nicht etwa die Gesetzgebung des Unternehmenssitzes von google, sondern die deutsche Gesetzgebung.

2. Kommt wenn man google ist, sehr wohl laut BGB ein Vertrag zustande wird untenstehend noch eingehend erläutert, obwohl man diesen nicht mit google zwingend schriftlich separat geschlossen haben muss.

Erklärung:

Selbst wenn due am Db Automaten eine Fahrkarte käuftst, schließ du damit einen rechtsverbindlichen und rechtsgültigen Vertrag mit der DB ab, mit allen Konsequenzen, StGB und BGB!

Wenn du ein google Konto eröffnest, akzeptiertst du ja deren AGB, also wird hier ebenfalls ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen, denn ohne diesen Vertrag, wären ja die AGB von google nicht wirksdam eingeschlossen!

Das mit dem Makler war ein Beispiel, das er seit der verschärften Haftung durch neue Gesetzgebung,sogar Schadensersatz leisten muss, obwohl er vorher gar kein Geld von mir bekommen hat, ich also nur im Erfolgsfall zahlen muss, Vergleich hier: Erst bei klick muss ich zahlen.

Soviel zu Vertrag und BGB.
Das heisst das google sehr wohl seinen Pflichten nachkommen muss, obwohl es im Ermessen von google liegt, Anzeigen freizuschalten oder abzulehnen, natürlcih muss dann der Kunde darüber informiert werden.

Dann darf google auch nicht Versprechen, in welchem Zeitraum Anzeigen geprüft werden/ bzw. freigeschaltet werden.

Bin dann mal gespannt auf die Freischaltung.....

viele grüße
micky005

Verfasst: 30.11.2009, 16:52
von micky005
Immer noch nicht freigeschaltet................. und keine nachricht dazu von google.

Lustig.

viele grüße
micky005

Verfasst: 03.12.2009, 18:53
von micky005
Wird wohl nie freigeschaltet werden, steht immer noch aus......seit länger als zwei Wochen nun.

Leistet google schlechtere arbeit als der schlechteste Handwerker?

veile grüße
micky005

Verfasst: 03.12.2009, 19:03
von Synonym
Na dann nenne doch mal zur Abwechslung Deinen Anzeigentext inkl. Display-URL und Ziel-URL.

Der Account ist aber schon aktiv? Einzugsermächtigung bzw. Bankverbindung korrekt und geprüft / bestätigt?

Verfasst: 04.12.2009, 20:43
von micky005
@Synonym, dass ist alles längst geklärt, account ist längst aktiv, Einzugsermächtigung erledigt und google bucht auch ab.

Trotzdem immer noch nicht freigeschaltet und bisher auch keine Erklärung seitens google.

viele grüße
micky005