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Adwords und die MwSt
Verfasst: 07.01.2010, 00:18
von LeticiaK
Hallo,
ich hatte bisher angegeben, dass ich das Konto gewerblich nutze aber hatte noch keine Ust ID angegeben. Bei der Rechnung steht unter MwSt allerdings keine MwSt.
Zwischensummen: 368,52
Mehrwertsteuerbetrag *: 0,00
Gesamt: 368,52
* Dienste, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen - Für die Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen.
Woran liegt das nun?
Re: Adwords und die MwSt
Verfasst: 07.01.2010, 00:32
von net(t)worker
LeticiaK hat geschrieben:
Woran liegt das nun?
das wäre eine wirklich gute Frage, wenn der Grund nicht direkt dabei stehen würde:
LeticiaK hat geschrieben:* Dienste, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen - Für die Mehrwertsteuer muss gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EC der Empfänger aufkommen.
es gab da eine kleine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel... Erfüllungsort ist jetzt automatisch immer der Wohnort des Leistungsempfänger... google einfach mal nach "Mehrwertsteuerpaket 2010"...
Verfasst: 07.01.2010, 10:51
von xoni
Verfasst: 07.01.2010, 11:35
von LeticiaK
Das war aber eine Rechnung von 2009. Und offensichtlich wurde keine MwSt berechnen obwohl es eben da steht, dass der Empfänger dafür aufkommt?
Verfasst: 07.01.2010, 13:16
von SchnaeppchenSUMA
Wenn das Konto als gewerblich angegeben ist rechnet Adwords immer ohne UST ab?
Re: Adwords und die MwSt
Verfasst: 09.01.2010, 16:11
von alpine
LeticiaK hat geschrieben:
Zwischensummen: 368,52
Mehrwertsteuerbetrag *: 0,00
Gesamt: 368,52
Google "exportiert" diese Dienstleistung und du als "Importeur" musst die deutschen 19% MwSt. auf den Nettobetrag aufschlagen. Die 368,52 sind Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG) und schreibst du bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung (Elster) unter 52: 368 und bei 53 dann 69,92... und diese 69,92 musst du als Unternehmer ja nicht bezahlen, deshalb ziehst du diese unter Zeile 67 ab (Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des §13....)
Verfasst: 09.01.2010, 18:34
von Southmedia
Und das ganze nochmal auf Deutsch:
Bei gewerblicher Nutzung ist die Mehrwertsteuer für dich nur in deiner Buchhaltung relevant, du musst nichts auf die von Google berechnete Summe draufzahlen.
In den Voranmeldungen hingegen müssen fiktive 19% deiner Adwords-Rechnungen in verschiedene Felder eingetragen werden, die sich schlussendlich aufheben. Welche Felder das sind, hat alpine wunderbar aufgeschrieben.
Verfasst: 03.08.2010, 11:24
von kittyBerlin
ich muss diesen Thread leider noch mal zur kurzen Klärung hochholen:
@alpine:
Bist du sicher, dass die Zeilen 52 und 53 in der Umsatzsteuervoranmeldung betroffen sind? (=Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 UStG) )
In anderen Quellen habe ich gefunden, dass es die Zeilen 46 und 47 (=Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern) sind.
Quellen:
https://meinews.niuz.biz/umsatzsteuer-t ... 8084abaca7&
https://www.gartendatenbank.de/forum/go ... r-t-1049-1
Bei letzterem Link steht auch explizit "ab 2010: Felder 46,47"
Jetzt bin ich etwas verunsichert. Für mich ist die Überschrift über beiden Abschnitten gleichbedeutend. Was ist nun richtig.
VIelen Dank!
MfG
Kitty
Verfasst: 03.08.2010, 21:20
von Vegas
52, 53 war die alte Variante vor 2010, ab 2010 nun 46, 47. Die Aussagen auf der "Gartendatenbank" Seite sind laut Aussage meines Steuerberaters definitiv RICHTIG.
Alpine hatte mit der 2009er Variante also Recht, die Buchung läuft auch analog, seit 2010 aber eben nicht mehr über 52, 53 wenn EU.
Der Witz dabei ist wohl "Gemeinschaftsgebiet" = EU, wozu auch Irland zählt, ähnlich der Neuregelung mit der ZM (Zusammenfassende Meldung) und Zeile 21 für EU Einnahmen.
Verfasst: 03.08.2010, 23:12
von DEX
Zur Ergänzung sei noch der Fall erwähnt, dass es sich bei dem AdWords-Kunden um einen deutschen Kleinunternehmer i.S. d. § 19 UStG handelt.
Auch dieser schuldet die Umsatzsteuer auf den AdWords-Nettobetrag - allerdings in der USt-Jahreserklärung -, kann aber denselben Betrag nicht als Vorsteuer abziehen, so dass die deutsche Umsatzsteuer zur Definitivbelastung wird.
Näheres dazu:
https://www.steuerberater-muenchen.com/ ... nternehmer
Verfasst: 04.08.2010, 00:16
von Vegas
DEX hat geschrieben:so dass die deutsche Umsatzsteuer zur Definitivbelastung wird.
Autsch, das ist in der Tat eine üble Falle!
Verfasst: 05.08.2010, 06:31
von DEX
Vegas hat geschrieben:DEX hat geschrieben:so dass die deutsche Umsatzsteuer zur Definitivbelastung wird.
Autsch, das ist in der Tat eine üble Falle!
Die Falle liegt weniger in der Definitivbelastung - diese hätte er bei sonstigen Leistungen aus Deutschland in der Regel auch - als in der Tatsache, dass kaum ein Kleinunternehmer weiß, dass er dafür eine Umsatzsteuerjahrserklärung abzugeben hat.