Mercarior hat geschrieben:der Markeninhaber kann sich bei Adwords beschweren und das Bieten auf seinen Markennamen die Verwendung seines Markennamens in Anzeigentexten unterbinden...
Das bieten auf einen Markennamen kann meines Wissens nicht unterbunden werden.
Da gab es auch schon Urteile, vielelicht mal im Forum Recht anfragen.
Eine markenmäßige Verwendung könnte nur bei Verwechslungsgefahr untersagt werden.
Die durch die Eingabe des Keywords (AdWords) ausgelöste Werbeanzeige wird getrennt von der Trefferliste dargestellt und deutlich als werbliche Anzeige gekennzeichnet,
führt das OLG aus.
Der durchschnittliche Internetuser erkennt die gekennzeichnete Werbeanzeige als unabhängige Werbung eines Dritten und unterstellt keine geschäftliche Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber.
Ist zwar aus Östereich, aber in Deutschland gab es vergleichbare Urteile.
Ein Mitbewerber hat das mal mit unserem Firmennamen gemacht.
Die Antwort auf meine Beschwerde bei Adwords "blabla... blabla selber mit Mitbewerber klären.... blabla blabla