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Adwords - im Content Netzwerk auf Konkurrenz bieten erlaubt?
Verfasst: 21.03.2010, 12:39
von thegirlnextdoor
Hi!
Soweit ich weiß, darf man bei Adwords auf den Suchergebnisseiten keine Keywords angeben, die z.B. Marken von Konkurrenten enthalten. Wie sieht das aber beim Content-Netzwerk aus?
Ich frage, weil Google selbst ("nach Analyse ihr Seite") Keywords vorschlägt, die Namen von Konkurrenzwebseiten enthalten.
Danke für eure Hilfe!

Verfasst: 21.03.2010, 13:34
von Mercarior
wenn die als "Marken" geschützt wären, dann würde google sie vermutlich nicht vorschlagen...
Verfasst: 21.03.2010, 13:53
von thegirlnextdoor
Mercarior hat geschrieben:wenn die als "Marken" geschützt wären, dann würde google sie vermutlich nicht vorschlagen...
Die Namen der anderen Webseiten die mir als Keywords vorgeschlagen sind aber Wortmarken (und dazu Kunstnamen, also nicht generisch), komisch.
Verfasst: 21.03.2010, 15:17
von Mercarior
solange der Betreiber der Seite sich nicht an Google wendet und darum bittet, die Verwendung seiner "Marke" zu unterbinden kannst du bei Google auch Markennamen als Keywords einstellen...erst wenn sich der Markeninhaber bei google beschwert, wird das unterbunden
Verfasst: 21.03.2010, 16:41
von thegirlnextdoor
Mercarior hat geschrieben:solange der Betreiber der Seite sich nicht an Google wendet und darum bittet, die Verwendung seiner "Marke" zu unterbinden kannst du bei Google auch Markennamen als Keywords einstellen...erst wenn sich der Markeninhaber bei google beschwert, wird das unterbunden
Aber abgemahnt werden kann man ja nicht, denn der Markenbesitzer kann ja die Keywords die man gesetzt hat nicht sehen, oder? Im Grunde kann er sich dann ja auch gar nicht diesbezüglich beschweren?
Verfasst: 21.03.2010, 18:50
von Mercarior
der Markeninhaber kann sich bei Adwords beschweren und das Bieten auf seinen Markennamen die Verwendung seines Markennamens in Anzeigentexten unterbinden...
Ob du abgemahnt werden kannst, nur weil deine Anzeige bei einem Keyword als Markennamen gezeigt wird, denke ich eher nicht...könntest ja auch auf "weitgehend" passend bieten und somit erstmal gar nix dafürkönnen...
Aber mit der Verwendung von Markennamen in Anzeigentexten wäre ich grundsätzlich eher vorsichtig
Verfasst: 22.03.2010, 09:33
von guppy
Mercarior hat geschrieben:der Markeninhaber kann sich bei Adwords beschweren und das Bieten auf seinen Markennamen die Verwendung seines Markennamens in Anzeigentexten unterbinden...
Das bieten auf einen Markennamen kann meines Wissens nicht unterbunden werden.
Da gab es auch schon Urteile, vielelicht mal im Forum Recht anfragen.
Eine markenmäßige Verwendung könnte nur bei Verwechslungsgefahr untersagt werden.
Die durch die Eingabe des Keywords (AdWords) ausgelöste Werbeanzeige wird getrennt von der Trefferliste dargestellt und deutlich als werbliche Anzeige gekennzeichnet,
führt das OLG aus.
Der durchschnittliche Internetuser erkennt die gekennzeichnete Werbeanzeige als unabhängige Werbung eines Dritten und unterstellt keine geschäftliche Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber.
Ist zwar aus Östereich, aber in Deutschland gab es vergleichbare Urteile.
Ein Mitbewerber hat das mal mit unserem Firmennamen gemacht.
Die Antwort auf meine Beschwerde bei Adwords "blabla... blabla selber mit Mitbewerber klären.... blabla blabla
Verfasst: 22.03.2010, 10:59
von thegirlnextdoor
guppy hat geschrieben:
Ein Mitbewerber hat das mal mit unserem Firmennamen gemacht.
Die Antwort auf meine Beschwerde bei Adwords "blabla... blabla selber mit Mitbewerber klären.... blabla blabla
Auf den Suchergebnisseiten oder im Content Netzwerk?
Verfasst: 22.03.2010, 11:14
von guppy
Ich hatte es auf der Suchergebnisseite gesehen, ob es auch im Contentnetz geschaltet war kann ich nicht sagen.
Die haben sich noch nicht mal daran geschert, dass jemand in der Anzeige unseren Domainname verwendet hat.
Da hatte mal jemand versehentlich eine Domain von mir als url in der Anzeige stehen, (Er hatte die Einzahl ich die Mehrzahl des keys als Domainname), eine .de Domain, also über denic nachprüfbar.
Selber schalte ich auch Adwords , bin auch bei Adsense, also alle Identitäten ohne Problem überprüfbar.
Antwort von Adwords, nach 5* hin und her und ich glaube auch einem Telefonat, soll ich selber klären.
Die Abuseabteilung von Adwords emfinde ich als Witz.
Verfasst: 22.03.2010, 14:46
von Mercarior
Das bieten auf einen Markennamen kann meines Wissens nicht unterbunden werden.
Da gab es auch schon Urteile, vielelicht mal im Forum Recht anfragen.
doch kann es - jedenfalls unterbindet google das bieten auf den Begriff selbst...Suchanfragen bei "weitgehend korrekten" oder als "Wortgruppe" gebuchten Keywords müssten allerdings meiner Erfahrung nach trotzdem geschaltet werden (d.h. wenn das "gesperrte" Keyword nicht im Adwords-Konto selbst eingebucht wird, sondern z.B. bei Wortgruppe bei der User-Suchabfrage vorne oder hinten dransteht).
Viele Grüße
Merci