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AdWords - Markenschutz - Autorisierung
Verfasst: 17.09.2010, 13:45
von Cyberchica
Hallo zusammen,
wie kann ich mich bei Google für eine bestimmte Marke listen lassen, wenn der Markeninhaber einverstanden ist? Ich kenne das aus anderen Kampagnen, daß man bei bestimmten Keywords die geschützt sind eine Freigabe beantragen soll. Wenn aber eine Kampagne noch nicht online ist, sondern in der Vorbereitungsphase, gibt es da auch Möglichkeiten?
Danke für die Antworten,
CC
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Verfasst: 17.09.2010, 14:52
von Mercarior
google kippt in Kürze den Markenschutz ohnehin, d.h. alle Keywords werden für jedermann zum bieten freigegeben...wenn du die Einverständnis des Markeninhabers hast, dann passt alles u. du kannst in Kürze problemlos Brand-Keys einbuchen
Verfasst: 17.09.2010, 15:32
von Cyberchica
@Mercarior: und wenn ich die marken im Anzeigentext benutze, i.d Regel werden diese sonst blockiert
Verfasst: 17.09.2010, 16:26
von Mercarior
das kann möglicherweise auch jetzt nach den Änderungen noch der Fall sein...da musst du vermutlich weiterhin nachfragen
Verfasst: 19.09.2010, 19:53
von Olleck
Die neue Regelungen greifen nur auf Keywordebene. Für die Verwendung im Anzeigentexten muss man weiterhin beim Markeninhaber nachfragen. Dieser kann dann über das folgende Formulare das jweilige Adwords Konto freischalten.
https://services.google.com/inquiry/aw_tmauth
Verfasst: 20.09.2010, 00:35
von seonewbie
@Mercarior
Google überprüft nicht mehr für die Kunden e.v.t. bestehendes Markenrecht verletzen!
Das hat rein gar nichts damit zu tun ob Du dich Strafbar machst oder nicht.
Das ist genau so als wenn ein Bahnübergang mit einer Schranke nun zu
einem unbeschrankten wird ... der Zug (der Abmahnung) fährt trotzdem
auf der Strecke. Nur weil Google etwas ändert ändert sich doch (noch)
nicht das Deutsche Recht?!
Gruß
Micha
Verfasst: 20.09.2010, 07:40
von Mercarior
@seonewbie:
hab ich auch nirgends behauptet...
allerdings hat Google seine Richtlinien an BGH-Entscheidungen angepasst, also an deutsches Recht. In vielen Fällen dürfte das Bieten auf Brand-KWs also durchaus erlaubt sein.
Ob mir jemand ne Abmahnung schickt, ist wieder die andere Frage - inwieweit die Abmahnung dann einer gerichtlichen Verhandlung standhält ist wieder eine ganz andere Frage

Verfasst: 21.09.2010, 10:54
von Cyberchica
[quote="Olleck"]Die neue Regelungen greifen nur auf Keywordebene. Für die Verwendung im Anzeigentexten muss man weiterhin beim Markeninhaber nachfragen. Dieser kann dann über das folgende Formulare das jweilige Adwords Konto freischalten.
[url]
https://services.google.com/inquiry/aw_tmauth[/url][/quote]
Super, vielen Dank, genau das habe ich gesucht!

Gibt es auch in Deutsch eigentlich?
Grüße,