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Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Google Analytics)
Alles zum Thema Website- und Conversion Tracking sowie Tipps & Kniffe zu Google Analytics, Etracker, Omniture, Webalizer, AWstats und anderen statistischen Hilfsmitteln.
Hallo, ich habe im Internet verschiedene Artikel gefunden, in denen beschrieben wird, dass man einen Vertrag mit Google machen muss, wenn man Google Analytics rechtskonform nutzen möchte.
Damit ist es aber nicht getan, siehe :
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag)
Anonymisierung der IP-Adressen
Widerspruchsrecht der Betroffenen
angepasster Datenschutzhinweis
Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile)
so einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung muss man übrigens mit jedem Webanalyse Anbieter schließen, der die von Dir erhobenen Daten auf seinem Server weiterverarbeitet. Das ist keine Google spzeifische Regelung!
Viele Grüße
Mario
https://GAnalyticsBlog.de - Google Analytics Informationen zu Features, Tutorials und Nutzungsmöglichkeiten