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Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (Google Analytics)

Verfasst: 13.12.2012, 15:21
von timmso
Hallo, ich habe im Internet verschiedene Artikel gefunden, in denen beschrieben wird, dass man einen Vertrag mit Google machen muss, wenn man Google Analytics rechtskonform nutzen möchte.

Ist das noch aktuell?

Der Link für den Vertrag über die Google-Suche (www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf) ist jedenfalls nicht mehr erreichbar.

Was kann passieren, wenn man diesen speziellen Vertrag mit Google nicht schließt?

Verfasst:
von

Verfasst: 13.12.2012, 22:09
von imwebsein
Du musst ihn abschließen, ist gesetzlich geregelt.
Hier der Vertrag:
https://static.googleusercontent.com/ex ... rms/de.pdf

Damit ist es aber nicht getan, siehe :
Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag)
Anonymisierung der IP-Adressen
Widerspruchsrecht der Betroffenen
angepasster Datenschutzhinweis
Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile)

Verfasst: 14.12.2012, 11:36
von timmso
Okay danke für die Antwort! Werde mich evtl. nach einer Alternative umschauen.

Verfasst:
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Verfasst: 15.01.2013, 21:07
von Analytics_Mario
Hey timmso,

so einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung muss man übrigens mit jedem Webanalyse Anbieter schließen, der die von Dir erhobenen Daten auf seinem Server weiterverarbeitet. Das ist keine Google spzeifische Regelung!

Viele Grüße

Mario