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BVDW: G. Analytics nur mit Datenschutzhinweis rechtmäßig!

Verfasst: 02.10.2008, 15:09
von fzimmerman
Hier der Artikel.

https://www.heise.de/newsticker/BVDW-Ei ... ung/116860

Wie ernst muss man das nehmen?

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Verfasst: 02.10.2008, 16:19
von DanielS
Ernst im Sinne von:
- Bin ich wirklich sicher, wenn ich den Datenschutzhinweis einbinde?
oder
- Muss ich den jetzt wirklich einbinden?

Verfasst: 02.10.2008, 20:57
von kammerjaeger
...die Abmahnanwälte machen heute sicher Nachtschicht :wink:

Verfasst: 02.10.2008, 21:12
von Mc-S
Tja, der Artikel hilft da ja noch nicht so wirklich weiter. Steht ja nirgends wo das nun stehen muss.

Ich frage mich auch ob der Besucher das vor der ersten Speicherung gesehen haben muss. Irgendwie alles sehr undurchsichtlich...

Verfasst: 02.10.2008, 21:59
von r-alf
G. Analytics verstößt genauso gegen den Datenschutz wie ein Verkehrszählung!

Verfasst: 02.10.2008, 22:36
von Mc-S
r-alf hat geschrieben:G. Analytics verstößt genauso gegen den Datenschutz wie ein Verkehrszählung!
Und das willst du woher wissen? Bisher gibt es da noch keine Höchstrichterliche Entscheidung.

Verfasst: 02.10.2008, 22:54
von r-alf
Hier im Internet ist es wie in der Bildzeitung. Nur weil jemand mal was diskutiert besteht noch lange kein Handlungsbedarf. Und nur weil ich über etwas eine grobe Statistik erstelle ( und nichts anderes ist Analytics) greife ich niemanden nach dem Persönlichkeitsrecht!

Selbst das speichern von IP, Provider usw. hat nichts mit persönlichen Daten zu tun, da es sich in 99% der Fälle um temponäre IPs handelt.

Verdrötelt nur alle eure Zeit mit solchem Panikmachegewäsch. Ich setzte in der Zeit neue Seiten auf und verdiene Geld!

Dafür kann ich mir dann einen guten Anwalt leisten :wink:

Verfasst: 04.10.2008, 18:25
von wolli
Meine persönliche Meinung

Meine Homepage ist wie mein Haus
um zu entscheiden wer rein darf, muß ich wissen wer vor der Tür steht
und was von mir will ;-)

Verfasst: 04.10.2008, 19:39
von Mork vom Ork
r-alf hat geschrieben:G. Analytics verstößt genauso gegen den Datenschutz wie ein Verkehrszählung!
Bei einer Verkehrszählung werden weder die Kennzeichen aufgeschrieben, noch bekommt jedes Auto einen Aufkleber mit einer eindeutigen Nummer angepappt, damit es an der nächsten Kreuzung, in der nächsten Stadt, im nächsten Land wiedererkannt wird.

Du scheinst den Umfang der Google'schen Datenverwertung etwas zu unterschätzen, weder wird Analytics nur auf deiner Seite eingesetzt, noch ist Analytics der einzige Dienst, den Google anbietet. Es sieht doch eher so aus, dass man auf den meisten Seiten, wenn nicht über Analytics, dann über Adsense stolpert - praktisch für Google.

Verfasst: 04.10.2008, 19:41
von Elradon
Och Leute, es gibt doch das TMG, was teils auch vom heise-Artikel vergessen wird. § 13 TMG:
Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs [...]
Bloß, der Nutzer wird ja durch eine Datenschutzerklärung nicht "zu Beginn" über den Vorgang informiert, oder?

Das einzige Problem, was entschieden werden müsste, was es aber noch nicht einheitlich ist, ist meiner Meinung nach: ist die IP personenbezogen?

Verfasst: 05.10.2008, 00:32
von r-alf
Eine IP ist heute in den wenigsten Fällen personenbezogen. Wenn ich im Baumarkt an der Kasse gefragt werde...Welche PLZ... sit das, dass Gleiche.

Verfasst: 05.10.2008, 10:40
von Mork vom Ork
r-alf hat geschrieben:Eine IP ist heute in den wenigsten Fällen personenbezogen. Wenn ich im Baumarkt an der Kasse gefragt werde...Welche PLZ... sit das, dass Gleiche.
Mit deiner IP läufst zu jeglichem Zeitpunkt nur du selbst rum, mit der Postleitzahl mehrere Tausend. Es ist für Google ein Leichtes, mit IP und Cookie eine Person als individuelles Subjekt zu identifizieren.
Und dass sich davon abgesehen aus IP und Uhrzeit nicht auf eine bestimmte Person schließen lasse, solltest du mal den Leuten erzählen, die mit Filesharing unangenehm aufgefallen sind :>

Verfasst: 15.10.2008, 09:37
von Byron
Es gibt ja einen "standardtext" der häufig eingesetzt wird:
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Hat den jemand auch auf englisch zur Hand, bzw. muss dies überhaupt auf dem englischen Teil der Seiten eingebunden werden?