Analysetools in Deutschland benutzen rechtlich fragwürdig?
Verfasst: 21.06.2011, 13:26
Die Frage kann ich anfangs direkt mit einem Ja beantworten. Die Nutzung von Analysetools zur Erkennung von Nutzerverhalten, Einstiegslinks und erfassung der Suchbegriffe ist in Deutschland rechtlich fragwürdig. Das weiss wohl jeder von uns der sich ein bischen mit der Materie auseinander gesetzt hat. Es gibt keine klare Rechtsprechung und im Grunde bewegen wir uns fast alle auf dünnem Eis und sind nur wenige Centimeter von einer Abmahnung entfernt.
Vielleicht können wir hier für alle von uns ein wenig Klarheit schaffen wenn wir uns zusammen raufen. Ich würde dies jedenfalls sehr begrüßen! *²
Ich denke um zur Klärung beizutragen sollte sich dieses Thema um folgende Punkte drehen:
*² Ich habe versucht mich mit diesem Thema auseinander zu setzen jedoch blicke ich bei juristisch formulierten Texten nicht durch.
Ich habe bisher keine sinnvolle bzw. mir verständliche Quelle im Internet gefunden die dieses Thema zweifelsfrei abhandelt. Ich bitte daher
von Aussagen wie: Google doch oder auch geh zum Rechtsanwalt Abstand zu nehmen. Mein Rechtsanwalt war nämlich überfordert mit der Thematik
Vielleicht können wir hier für alle von uns ein wenig Klarheit schaffen wenn wir uns zusammen raufen. Ich würde dies jedenfalls sehr begrüßen! *²
Ich denke um zur Klärung beizutragen sollte sich dieses Thema um folgende Punkte drehen:
1- Welche Analysedienste oder Tools sind für deutsche Seitenbetreiber sinnvoll und unbedenklich einsetzbar?
2- Benötigt man eine Datenschutzerklärung und/oder eine Datenschutzrichtlinie?
3- Welche Inhalte müssen in diesen Erklärungen vorhanden sein.
4- Wie lautet die aktuelle Rechtsprechung, gibt es neue Urteile oder Gesetzesentwürfe.
*² Ich habe versucht mich mit diesem Thema auseinander zu setzen jedoch blicke ich bei juristisch formulierten Texten nicht durch.
Ich habe bisher keine sinnvolle bzw. mir verständliche Quelle im Internet gefunden die dieses Thema zweifelsfrei abhandelt. Ich bitte daher
von Aussagen wie: Google doch oder auch geh zum Rechtsanwalt Abstand zu nehmen. Mein Rechtsanwalt war nämlich überfordert mit der Thematik