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Google Adsense - STEUER FAQ

Alles zum Thema Google Adsense.
Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:17

Hallo Adsense-Fans,

ich weiß, dass über das Thema Steuern und Google Adsense schon sehr viel diskutiert wurde. Ich habe das auch alles schon gelesen, ich will hier nichts wiederholen, lediglich eine Art Dokumenation ohne lange Diskussion schaffen.

Würd mich freuen, wenn ihr mitmacht!

Euer
Querdenker

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GreenHorn
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Beitrag von GreenHorn » 09.12.2006, 22:19

Neeee nicht schon wieder! :evil:

Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:24

Google Adense STEUER - FAQ

Frage:
Google Adense Einnahmen sind Einkommenssteuer-pflichtig?
Antwort:
Ja
Bestätigt von:



Bitte diese Aussage mit eine ganz kurzen Begründung bestätigen, eine ganz kurze Erklärung ist sinnvoll, keine Romane.

Es wird hier nicht viel diskutiert, sondern hier sollen Fakten gepostet werden, meist in Form von Erklärungen!

Es geht hier nicht darum, ob jemand einkommensteuerpflichtig ist, sondern nur darum, ob für Adsense Einnahmen Einkommenssteuer bezahlt werden muss, eventuell noch um etwaige Ausnahmen.

Vielen Dank für kurze und gut verständliche Erklärungen, z. Bsp:

"Ja, Adsense Einnahmen sind immer einkommensteuerpflichtig, da Werbeeinnahmen genauso Einnahmen sind und es hier im Steuerrecht keine Ausnahmen gibt ..."

Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:26

Google Adense STEUER - FAQ

Frage:
Für Google Adsense Einnahmen muss ich Umsatzsteuer abführen!
Antwort:
Nein
Bestätigt von:



Bitte in 1-2 Sätzen bestätigen und begründen, keine Diskussion, maximal auf vorhandene Threads verlinken.
Zuletzt geändert von Querdenker am 09.12.2006, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:44

Die Umsatzsteuer:

Wenn ich einen Umsatz mache, unterliegt dieser der Umsatzsteuer:
Z. Bsp. designe ich eine HP und stelle dafür xxx Euro in Rechnung, auf diesen Betrag wird die Umsatzsteuer draufgeschlagen, welche dann von mir an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Aber wenn ich auch selbst Rechnungen zu bezahlen habe (also Ausgaben, z. Bsp. für einen PC, etc), dann bezahle ich dort die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer mit.

Diese bezahlte Umsatzsteuer kann ich mir aber als Vorsteuer von aufgrund meiner Umsätze (=Einnahmen) an das Finanzamt abzuliefernden Umsatzsteuer abziehen. Ich zahle den um die Vorsteuer vermindeten Betrag an Umsatzsteuer an das Finanzamt oder habe vielleicht sogar ein UST-Guthaben.

Damit ich eine bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann, muss ich eine korrekte Rechnung haben, welche alle nötigen Rechnungsmerkmale aufweist.

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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:51

Frage:
Für Google Adsense Einnahmen erhalte ich eine Art "Gutschrift", was steuerlich damit gleichzusetzen ist, als würde ich eine Rechnung ausstellen an Google.

Antwort:
Ja, richtig.


Es handelt sich also um Umsätze, die ich (theoretisch) in Rechnung stelle, bei der ich aber keine Umsatzsteuer verrechne.

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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 22:56

Frage:
Warum muss ich für Google Adsense Einnahmen keine Umsatzsteuer abführen (also auch nicht "in Rechnung stellen")?

Antwort:
Weil es sich um eine Ausfuhrlieferung Drittstaaten handelt (Land nicht in der EU).



Aber ist das sicher? Wo ist der Sitz von Google, ist der außerhalb der EU und gilt das steuerlich so wie oben beantwortet?

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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 23:04

Frage:
Wenn ich grundsätzlich Einkommensteuer zahlen muss und aufgrund der Höhe der Einnahmen auch wirklich am Jahresende Einkommststeuer abführe, gibt es dann eine Möglichkeit für Google Adsense Einnahmen dennoch keine Einkommssteuer zu zahlen?

Antwort:
Nein, jedenfalls kenne ich keine Möglichkeit. Wenn jemand eine kennt, bitte ganz kurz und konkret beschreiben und begründen.

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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 23:08

Frage:
Wie bereits oben in der FAQ festgestellt, muss ich für Google Adsense Einnahmen kenne Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Kann es dennoch passieren, dass das Finanzamt von mir diese Umsatzsteuer für Adsense verlangt und ich sie zahlen muss?

Antwort:
Nein, Umsatzsteuer muss nur abgeführt werden, wenn diese in Rechnung gestellt wurde (und daher vom "Kunden" (in unserem Fall Google) bezahlt wurde).
Auf den Abrechnungen von Google scheint keine Umsatzsteuer auf, also habe ich auch "keine in Rechnung gestellt" und muss keine abführen.



Aber Frage dazu:
Es gibt ja offiziell weder eine Gutschrift (von Google) noch eine Rechnung (von mir) bei Google Adsense. Daher kann ich nicht nachweisen, dass keine Umsatzsteuer geflossen ist. Das Finanzamt braucht aber wohl diesen Nachweis und könnte so also doch die UST verlangen, oder?

Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 23:13

Frage:
All das bisher weiter oben gesagte gilt sowohl in Deutschland, der Schweiz und in Österreich.

Antwort:
Ja.




Oder weiß jemand, ob in der Schweiz das anders ist (nicht EU Mitglied)?

Querdenker
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Beitrag von Querdenker » 09.12.2006, 23:15

Frage:
Gibt es eine Möglichkeit im Google Adsense Account die Steuereinstellungen so zu verändern, dass bei der Auszahlung auch eine Umsatzsteuer berücksichtigt wird (also als ob ich eine in Rechnung gestellt hätte) und dass sich dabei der Auszahlungsbetrag um die UST erhöht?

Antwort:
Nein.



Jedenfalls ist mir das noch nicht gelungen. Vielleicht ist es in den USA möglich. Wer mehr weiß, bitte erklären.

lloy
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Beitrag von lloy » 10.12.2006, 01:03

Eigentlich gibts da nicht viel zu sagen (und schon gar nicht zu diskutieren). Die Info kann man ganz einfach beim FA nachfragen:

Einkommensteuer:

Ja klar. Du verdienst ja was.

Umsatzsteuer: Nein. Warum? Weil Du Geschäfte mit Google USA machst und es es sich daher um nicht in Deutschland steuerbare Umsätze handelt. Angeben musst die Umsätze in der Umsatzsteuervoranmeldung aber trotzdem.

Gruss

lloy

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Beitrag von Querdenker » 12.12.2006, 20:05

Kann das noch jemand bestätigen oder eine der anderen Punkte bestätigen?

Es gibt doch sicher viele hier, die wegen Adsense auch Steuern zahlen.

Vielen Dank.

mutters_liebling
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Beitrag von mutters_liebling » 13.12.2006, 11:51

Ich habe das auch alles durchgespielt, mich bei der Wirtschaftskammer sowie beim Finanzamt erkundigt. Quintessenz:
- Adsense-Einnahmen sind nicht steuerbar i.S. der USt weil Drittland (also keine USt.)
- Adsense-Einnahmen sind einkommensteuerpflichtig (eh klar)
- damit auch SV-pflichtig (Vorschreibung kommt automatisch und tut finanziell recht weh)
- als Beleg genügt eigener Ausdruck bzw. Kontoeingang
- Gewerbeschein wird benötigt, weil entgeltlich Werbeflächen vermarktet werden. Für das Texten der Homepage ("Autor") würde noch kein Gewerbeschein benötigt. Die Art des Gewerbes varriiert aber je nach Tätigkeitsschwerpunkt zwischen zwischen Ankündigungsunternehmen, EDV oder Werbung.

Ich möchte aber festhalten, dass es auch viele Vorteile hat, das ganze als Unternehmer abzuwickeln. Schließlich kannst Du ja einen Haufen Kosten unterbringen, wie zB. betrieblich notwendige Autofahrten, Providergebühren, Internetanschluss, Telefonate, Computerzubehör usw. Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung ist nicht schwierig, da gibts von der Wirtschaftskammer genügend Infomaterial.

Weiters habe ich folgenden persönlichen Eindruck: Der Wirtschaftskammer scheint es recht egal (Einpersonenunternehmen zahlen sowieso fast nichts), die unterstützen Dich aber gerne (eh klar, wirst ja Mitglied). Dem Mitbewerb ist es nicht egal, aber erst wenn man auffällt. Beim Finanzamt wäre ich mir nicht sicher, ob die derzeit überhaupt draufkommen, wenn Umsätze ausschließlich aus USA kommen. Wirklich scharf ist aber die Sozialversicherung. Wenn die aus was draufkommen wird jeder einzelne Fall unbarmherzig nachverfolgt und sogar Jahre zurückverfolgt.

cr4m0
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Beitrag von cr4m0 » 17.12.2006, 17:35

mutters_liebling hat geschrieben:[...]
- Gewerbeschein wird benötigt, weil entgeltlich Werbeflächen vermarktet werden. Für das Texten der Homepage ("Autor") würde noch kein Gewerbeschein benötigt. Die Art des Gewerbes varriiert aber je nach Tätigkeitsschwerpunkt zwischen zwischen Ankündigungsunternehmen, EDV oder Werbung.
[...]
Was????? :o
Ich bin noch Schüler, bin froh wenn ich in einem halben Jahr mal 100€ mit AdSense zusammenkriege, und trotzdem brauche ich einen Gewerbeschein???
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